Logbuch
SITTENVERFALL.
Beim Einchecken in ein sogenanntes Lieblingshotel erwähnt die ältere Dame in der Schlange vor mir, dass sie das Haus seit der Eröffnung besuche. Ich erinnere mich, das war 1985. Damals hatte es mir ein Kollege empfohlen als den letzten Schrei. Von ihm erwähntes Detail: sogar Telefon auf dem WC.
Das Wandgerät auf der Toilette hatte ihn fasziniert. „Wie in New York!“ Man konnte sich nicht so recht ausmalen, wozu es dienen sollte. Das war im Zeitalter des Festnetzes. Auf den Straßen der Großstädte gab es Telefonzellen, auf dem Dorf eine (und den Pfarrer mit Tischgerät und Wählscheibe). Plakette in den Telefonzellen: „Fasse Dich kurz!“
Die Kids nutzen heutzutage zwei oder drei Onlinegeräte gleichzeitig. Was Businesstelefonierer ihrer Unwelt antun, spottet jeder Beschreibung. Beim Skypen mit Headset wird regelrecht gebrüllt. Jedes Thema eignet sich zur öffentlichen Aufführung. Man wünscht sich, nicht Zeuge sein zu müssen. Keine Pointe.
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UNTER DREI.
Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.
Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.
Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.
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AUSGEDRUCKT.
Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)
Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.
Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.
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RELEGATION.
Höhere Bildungseinrichtungen haben sich früher das Recht vorbehalten, Studenten wie Dozenten bei unehrenhaftem Verhalten zu sperren. Die „relegatio cum infamia“ war natürlich immer umstritten, weil ihr Missbrauch zu politischen Zwecken naheliegt. Relegation atmet einen autoritären Geist.
An der Freien Universität zu Berlin (FU) soll einem Studenten jüdischen Glaubens Gewalt angetan worden sein, von einem Kommilitonen, dem antisemitische Motive für den Übergriff nachgesagt werden können. Der gehört relegiert, finden auch liberale Charaktere; und andere Stimmen seines Milieus widersprechen. Vor der Mensa sammelten sich gestern 85 Demonstranten, die, ich war Zeuge, Parolen riefen, die sich auf den aktuellen Konflikt zwischen der Armee Israels und der islamistischen HAMAS beziehen, die diesen aktuellen Konflikt durch ein unvorstellbar grausames Pogrom an Juden ausgelöst hat.
Die kundgebenden Kommilitonen in Berlin Dahlem riefen „Free Palestine“. Dazu hätte ich ein ganzes Dutzend an Nachfragen. Denn ich höre auch: „From the river to the sea“, was der Code of Conduct nicht mehr deckt. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Es geht bei der Relegation akademisch um die Garantie des universitären Raumes als gewaltfrei. Hier ist Meinungsfreiheit in einem geradezu exzessiven Maße sicherzustellen. Hier darf prinzipiell alles gedacht und gesagt werden. Wer die Nase seines Kontrahenten deshalb brechen will, gehört hier nicht hin. Wohl auch nicht, wer zum Völkermord anstiften will.
Nun geraten Universitätsleitungen von Harvard bis Dahlem in den Sog politischer Debatten, ab wann eine MEINUNG etwas anderes ist als der Ausdruck einer individuellen Ansicht, nämlich der politisch gemeinte Aufruf zu Gewalt, etwa mit antisemitischen Zielen. Es zeigen sich Präsident:innen als politische Tölpel. Ich bin trotzdem sehr zögerlich bei der normativen Sanktionierung von dieser oder jener Ansicht als „keine Meinung, sondern…“, jedenfalls akademisch und auf dem Campus. Das ist das eine. Das andere ist, dass die übelste Propaganda ihre Gewaltaufrufe gerade als freie Meinung zu tarnen weiß: „Man wird ja noch sagen dürfen…“.
Der akademische Freiraum für jedwede Meinung schließt nicht deren Recht ein, unwidersprochen zu bleiben. Im Gegenteil, hier darf und muss alles in Frage gestellt werden. Man erkennt Propaganda am rigorosen Anspruch, sich nicht rechtfertigen zu wollen. Das ist der ALMA MATER, der weisen Mutter namens Wissenschaft, aber fremd. Hier gilt uneingeschränkt das Lob des Zweifels.
Ob die „walk ins“ meiner Studentenzeit rechtens waren und die „Besetzung“ eines Dekanats, dazu habe ich heute eine andere Meinung als damals. Wo ich seinerzeit (wahrscheinlich aus Feigheit) nicht zu den Aktiven der passiven Gewalt gehörte, aber als Zuschauer doch nicht frei von klammheimlicher Freude war. Aber körperliche Gewalt unter Kommilitonen, da ging gar nicht und geht nicht. Also sage ich: droht dem Delinquenten die Relegation für den Fall der Wiederholung an. So hätte er Gelegenheit klüger zu werden.