Logbuch

Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.

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GEBURTSTAG.

Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.

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VOR GOTT.

So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.

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RELEGATION.

Höhere Bildungseinrichtungen haben sich früher das Recht vorbehalten, Studenten wie Dozenten bei unehrenhaftem Verhalten zu sperren. Die „relegatio cum infamia“ war natürlich immer umstritten, weil ihr Missbrauch zu politischen Zwecken naheliegt. Relegation atmet einen autoritären Geist.

An der Freien Universität zu Berlin (FU) soll einem Studenten jüdischen Glaubens Gewalt angetan worden sein, von einem Kommilitonen, dem antisemitische Motive für den Übergriff nachgesagt werden können. Der gehört relegiert, finden auch liberale Charaktere; und andere Stimmen seines Milieus widersprechen. Vor der Mensa sammelten sich gestern 85 Demonstranten, die, ich war Zeuge, Parolen riefen, die sich auf den aktuellen Konflikt zwischen der Armee Israels und der islamistischen HAMAS beziehen, die diesen aktuellen Konflikt durch ein unvorstellbar grausames Pogrom an Juden ausgelöst hat.

Die kundgebenden Kommilitonen in Berlin Dahlem riefen „Free Palestine“. Dazu hätte ich ein ganzes Dutzend an Nachfragen. Denn ich höre auch: „From the river to the sea“, was der Code of Conduct nicht mehr deckt. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Es geht bei der Relegation akademisch um die Garantie des universitären Raumes als gewaltfrei. Hier ist Meinungsfreiheit in einem geradezu exzessiven Maße sicherzustellen. Hier darf prinzipiell alles gedacht und gesagt werden. Wer die Nase seines Kontrahenten deshalb brechen will, gehört hier nicht hin. Wohl auch nicht, wer zum Völkermord anstiften will.

Nun geraten Universitätsleitungen von Harvard bis Dahlem in den Sog politischer Debatten, ab wann eine MEINUNG etwas anderes ist als der Ausdruck einer individuellen Ansicht, nämlich der politisch gemeinte Aufruf zu Gewalt, etwa mit antisemitischen Zielen. Es zeigen sich Präsident:innen als politische Tölpel. Ich bin trotzdem sehr zögerlich bei der normativen Sanktionierung von dieser oder jener Ansicht als „keine Meinung, sondern…“, jedenfalls akademisch und auf dem Campus. Das ist das eine. Das andere ist, dass die übelste Propaganda ihre Gewaltaufrufe gerade als freie Meinung zu tarnen weiß: „Man wird ja noch sagen dürfen…“.

Der akademische Freiraum für jedwede Meinung schließt nicht deren Recht ein, unwidersprochen zu bleiben. Im Gegenteil, hier darf und muss alles in Frage gestellt werden. Man erkennt Propaganda am rigorosen Anspruch, sich nicht rechtfertigen zu wollen. Das ist der ALMA MATER, der weisen Mutter namens Wissenschaft, aber fremd. Hier gilt uneingeschränkt das Lob des Zweifels.

Ob die „walk ins“ meiner Studentenzeit rechtens waren und die „Besetzung“ eines Dekanats, dazu habe ich heute eine andere Meinung als damals. Wo ich seinerzeit (wahrscheinlich aus Feigheit) nicht zu den Aktiven der passiven Gewalt gehörte, aber als Zuschauer doch nicht frei von klammheimlicher Freude war. Aber körperliche Gewalt unter Kommilitonen, da ging gar nicht und geht nicht. Also sage ich: droht dem Delinquenten die Relegation für den Fall der Wiederholung an. So hätte er Gelegenheit klüger zu werden.