Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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DER ROMAN MEINES LEBENS.
Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.
Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.
Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.
Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.
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INFANTEN.
Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.
Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.
Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.
Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.
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Das Menschenrecht auf Privatheit
Der Mann mit der Pudelfrisur, zutreffend als USA-Verteidigungs-Minister verspottet, rettet sich durch ein neues Wort: Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Das rechtfertige das Ausspionieren der Bürger. So steht es für den CSU-Strategen dann wohl in der Verfassung: Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Da muss die Privatsphäre schon mal zurückstehen. Von der Würde des Menschen quatschen folglich nur Spinner, die Anschläge von Terroristen in Kauf nehmen.
Die dummdeutschen Ressentiments gegen die Sicherheitsgewähr unserer amerikanischen Freunde versteht Herr Friedrich nicht so recht. Anders als er, der initiativreisende Herr Innenminister, waren die meisten Bundesbürger auch noch nicht in Gottes Eigenem Land. Und die Väter des dummdeutschen Grundgesetzes waren so wohl teutonische Trottel, die sich an der Unantastbarkeit der Menschenwürde berauscht haben. Bis heute weiß niemand genau, was das ist, die Würde.
Blick in die amerikanische Verfassung, Blick auf Thomas Jefferson und seine „Declaration of Independence“, wo von den „unalienable rights“ die Rede ist. Welch ein schönes Wort: Rechte, derer man nicht entfremdet werden kann. Man spürt sehr stark den Kontext einer Sklavenhaltergesellschaft, die sich eines besseren besinnt. Alle Menschen (meint: auch die afroamerikanischen Sklaven) seien frei geboren, genauer: als Freie von Gott geschaffen und so mit „inherent rights“ versehen.
Nehmen wir mal an, dieses Defizit sei auf die Nachlässigkeit von Thomas Jefferson zurückzuführen und schauen in die Papiere, aus denen er abgeschrieben hat. In der „Virgina Declaration of Rights“ von seinem Kollegen George Mason hatte es noch geheißen: „life & liberty, with the means of acquiring and possessing property & persuing & optaining happiness & safety“. Aufatmen, da ist jetzt das Zimmermannsche Supergrundrecht der Sicherheit, freilich ganz am Schluss.
Vorher aber steht wieder was vom Glück als „inherent natural right“. Und ein Grundrecht wird benannt, dass die notorischen Netz-Anarchisten der Piraten („Eigentum ist Diebstahl, jedenfalls geistiges…“) alarmieren sollte. Nicht allen gehört alles. Wir hören vom Recht auf Privateigentum. Jetzt kommt es nicht nur bei den kleinbürgerlichen Piraten zu reflexhaften Reaktionen, sondern auch bei den Repräsentanten der Arbeiter und Bauern, also der linken Seite des deutschen Parlaments. Die Linke als Nachfolgepartei der kommunistischen SED kramt im Langzeitgedächtnis nach Marxschen Formeln. Teile der SPD suchen aus den Grundgesetz den Passus mit der Sozialbindung des Eigentums. Verbreitetes Unwohlsein links der Mitte. Zu den Naturrechten soll das Privateigentum gehören? Wie ekelhaft kapitalistisch ist das denn?
Die Väter der amerikanischen Verfassung sprechen vom Recht auf Besitz („property“) als Recht auf persönliche Eigenständigkeit. Das meint einen Raum, in dem der Staat weitgehend seine Befugnisse verloren hat, weil der Bürger sie behält; es ist das Recht auf einen Zaum um die eigene Privatheit. Diese bürgerliche Freiheit denkt sich als Raum jenseits der staatlichen Gewalt. Zu diesem Raum gehört in Amerika auch das Recht, ihn mit Waffengewalt gegen jeden Eindringling selbst zu verteidigen.
Wem hier nicht unwohl ist, dem sollte man den europäischen Pass entziehen. Das ist uns fremd; es ist keine europäische Kultur, sondern eine amerikanische. Das ist die evangelikal begründete Selbstbezogenheit einer synthetischen Einwanderungskultur, die zur Weltmacht gekommen ist; sie meinen es, wenn sie sich als Gottes Eigenes Land beschreiben, das sein Glück leben will. Ups. Man muss die Differenz fassen können, um die amerikanische Politik zu verstehen. Man muss aber auch den Zusammenhang von Besitz, sprich Privateigentum, und Privatsphäre begreifen. Das wiederum fällt der europäischen Linke und der internetaffinen Libertinage schwer.
Quelle: starke-meinungen.de