Logbuch
ABFALL.
Debatte darüber, ob die Vollverkleidung von Frauen in der Öffentlichkeit dem Vermummungsverbot widerspricht. Boris Johnson hat sie mal „letter boxes“ genannt. Darf ich den Sikh vom Lieferdienst ein „towelhead“ nennen? Sind solche Spitznamen zulässig? Wie weit darf die Ironisierung gehen?
Abfällige Rede ist ein Teil jener gesellschaftlichen Praxis, die Mitmenschen herabsetzt. Im Englischen spricht man von „derogative remarks“. Dabei ist der Übergang vom Scherzhaften zur Diskriminierung fließend. Die Deklassierung kann so weit gehen, dass die Menschenwürde bestritten wird und der andere versklavt. Also eindeutig zu weit.
Ernstes Thema. Sklaverei, die Herabstufung Fremder zu einer Sache, über die man bedingungslos verfügen kann, ist keine abgeschlossene historische Episode, die mit dem massenhaften Missbrauch von Afrikanern auf den Plantagen weißer Großgrundbesitzer vorbei ist. Sie hält weltweit an und hat eine Kaskade von Abstufungen über die Zwangsarbeit bis hin zu Prostitution und Kindesmissbrauch. Alle Hautfarben dieser Erde auf der Täterseite.
Menschen nutzen die Unterschiede zwischen ihren Lebensstilen zu Spitznamen. Das zu verbieten, ist lebensfremd. Ich werde hier keine Reizwörter wiederholen, aber doch sagen, dass ich da einiges lustig finde. Da, wo ich herkomme, ist man „outspoken“ und nennt einen Arsch einen Arsch. Aber das ist dann ein Ritual der ironischen Verbrüderung, nicht abfällig gemeint, keine Deklassierung von Mitmenschen zu Abfall.
Denn da ist die Grenze. Jeder ist jemand.
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DAS KANN WEG.
Der deutsche Dichter Martin Walser ist verstorben. Ich habe nie eine Zeile von ihm gelesen. Er schien mir schon in seinen Posen als belanglos.
In den Nachrufen lese ich nun, dass er seine Tagebücher und Notizen als VORLASS an das Literaturarchiv in Marbach gegeben habe. Welch eine Anmaßung, einem NACHLASS präsumptuös vorgreifend, sich seiner eingebildeten Bedeutung bewusst.
Mit Marcel Reich-Ranicki soll er sich gerieben haben und Ignaz Bubis beleidigt; vergessen wir es. Mit Rudolf Augstein hatte er ein Kind, sei‘s drum. Viel Geschwurbel, nicht ein großes Wort. Darin Peter Handke ähnlich.
Wenn man bitte an den Kisten aus dem Hause Walser in Marbach einen Zettel anbringen möge, der darauf hinweist, dass ich den Inhalt für belanglos halte. Als Text schlage ich vor: „Das kann weg.“
Danke.
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DER GLAUBE AN DIE BATTERIE.
Die Nordseezeitung informiert aus Bremerhaven über die schwimmenden Parkhäuser, in deren Ladung sich E-Autos als tickende Zeitbomben erweisen. Ruhig und kompetent. Fazit: Mit jetziger Ausrüstung sind brennende Batterien unlöschbar. Sechstausend dieser Monster mit jeweils sechstausend Autos befahren die Weltmeere.
Ich habe nie an die Batterie geglaubt. Es schien mir immer widersinnig, Fahrzeuge des Individualverkehrs vorwiegend mit einer leitungsgebundenen Energie zu betreiben, die nicht speicherbar ist. Der Umweg über Akkumulatoren setzt aufwendige Umwandlungen der Sekundärenergie Strom voraus, die eine doppelte chemische Konversion bedeutet. Das schlummernde Monster im Fahrzeugboden ist nicht ohne. Und selbst wenn ich dem traue, muss ich nichts kaufen, das um die Welt geschwommen ist.
Anders als die öffentliche Wahrnehmung fackeln E-Autos statistisch deutlich seltener ab als die mit Verbrennermotoren versehenen. Wenn der gute alte Selbstzünder brennt (pun intended), löscht das die Freiwillige Feuerwehr mit Wasser; nicht schön, aber beherrschbar. Das brennende E-Auto auf der Fähre wird das schwimmende Parkhaus versenken; für die Tiefsee vielleicht kein Problem, für das Wattenmeer schon.
Keine Versicherung der Welt wird sich ein solches Risiko aufhalsen wollen. Ein Verbot von E-Autos in Innenstadt-Parkhäusern wird kommen, weil im Schadensfall ein Fiasko vom Format 9-11 droht. Und auch im Einfamilienhaus steigt die Behaglichkeit nicht, wenn in der Doppelgarage eine Feuersbrunst schlummert, der mit dem Gartenschlauch nicht mehr beizukommen ist.
Ich bin frei von jeder Schadenfreude, finde aber doch, dass die Verteufelung des Diesels vorschnell war. Ein technisches Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Was uns jetzt vor Ameland beschäftigt, passiert selten, aber die Schadenshöhe ist erheblich.
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Das Menschenrecht auf Privatheit
Der Mann mit der Pudelfrisur, zutreffend als USA-Verteidigungs-Minister verspottet, rettet sich durch ein neues Wort: Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Das rechtfertige das Ausspionieren der Bürger. So steht es für den CSU-Strategen dann wohl in der Verfassung: Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Da muss die Privatsphäre schon mal zurückstehen. Von der Würde des Menschen quatschen folglich nur Spinner, die Anschläge von Terroristen in Kauf nehmen.
Die dummdeutschen Ressentiments gegen die Sicherheitsgewähr unserer amerikanischen Freunde versteht Herr Friedrich nicht so recht. Anders als er, der initiativreisende Herr Innenminister, waren die meisten Bundesbürger auch noch nicht in Gottes Eigenem Land. Und die Väter des dummdeutschen Grundgesetzes waren so wohl teutonische Trottel, die sich an der Unantastbarkeit der Menschenwürde berauscht haben. Bis heute weiß niemand genau, was das ist, die Würde.
Blick in die amerikanische Verfassung, Blick auf Thomas Jefferson und seine „Declaration of Independence“, wo von den „unalienable rights“ die Rede ist. Welch ein schönes Wort: Rechte, derer man nicht entfremdet werden kann. Man spürt sehr stark den Kontext einer Sklavenhaltergesellschaft, die sich eines besseren besinnt. Alle Menschen (meint: auch die afroamerikanischen Sklaven) seien frei geboren, genauer: als Freie von Gott geschaffen und so mit „inherent rights“ versehen.
Nehmen wir mal an, dieses Defizit sei auf die Nachlässigkeit von Thomas Jefferson zurückzuführen und schauen in die Papiere, aus denen er abgeschrieben hat. In der „Virgina Declaration of Rights“ von seinem Kollegen George Mason hatte es noch geheißen: „life & liberty, with the means of acquiring and possessing property & persuing & optaining happiness & safety“. Aufatmen, da ist jetzt das Zimmermannsche Supergrundrecht der Sicherheit, freilich ganz am Schluss.
Vorher aber steht wieder was vom Glück als „inherent natural right“. Und ein Grundrecht wird benannt, dass die notorischen Netz-Anarchisten der Piraten („Eigentum ist Diebstahl, jedenfalls geistiges…“) alarmieren sollte. Nicht allen gehört alles. Wir hören vom Recht auf Privateigentum. Jetzt kommt es nicht nur bei den kleinbürgerlichen Piraten zu reflexhaften Reaktionen, sondern auch bei den Repräsentanten der Arbeiter und Bauern, also der linken Seite des deutschen Parlaments. Die Linke als Nachfolgepartei der kommunistischen SED kramt im Langzeitgedächtnis nach Marxschen Formeln. Teile der SPD suchen aus den Grundgesetz den Passus mit der Sozialbindung des Eigentums. Verbreitetes Unwohlsein links der Mitte. Zu den Naturrechten soll das Privateigentum gehören? Wie ekelhaft kapitalistisch ist das denn?
Die Väter der amerikanischen Verfassung sprechen vom Recht auf Besitz („property“) als Recht auf persönliche Eigenständigkeit. Das meint einen Raum, in dem der Staat weitgehend seine Befugnisse verloren hat, weil der Bürger sie behält; es ist das Recht auf einen Zaum um die eigene Privatheit. Diese bürgerliche Freiheit denkt sich als Raum jenseits der staatlichen Gewalt. Zu diesem Raum gehört in Amerika auch das Recht, ihn mit Waffengewalt gegen jeden Eindringling selbst zu verteidigen.
Wem hier nicht unwohl ist, dem sollte man den europäischen Pass entziehen. Das ist uns fremd; es ist keine europäische Kultur, sondern eine amerikanische. Das ist die evangelikal begründete Selbstbezogenheit einer synthetischen Einwanderungskultur, die zur Weltmacht gekommen ist; sie meinen es, wenn sie sich als Gottes Eigenes Land beschreiben, das sein Glück leben will. Ups. Man muss die Differenz fassen können, um die amerikanische Politik zu verstehen. Man muss aber auch den Zusammenhang von Besitz, sprich Privateigentum, und Privatsphäre begreifen. Das wiederum fällt der europäischen Linke und der internetaffinen Libertinage schwer.
Quelle: starke-meinungen.de