Logbuch

DANKSAGUNG.

Höflichkeit besteht nicht in Subordination, sondern in der Achtsamkeit, wann eine Geste des Dankes angebracht sein könnte. Ich schätze kleine Gesten des ehrlich empfundenen Dankes. Selten, deshalb wertvoll.

Der Überschwang ist immer verdächtig. Es ist den Amerikanern eigen, dass sie "outspoken" sind und meist zu laut. Besondern fällt mir das in Hotels auf, in denen man sich ständig nach meinem Wohlbefinden erkundigt. Nicht nur, wie meine Anreise war, will die freundliche junge Dame an der Rezeption wissen; ihre Kollegin beim Frühstück erkundigt sich sogar, wie meine Nacht war. Also ehrlich, wen geht das was an?

So übertrieben gut gelaunt man in den USA daherkommt, so ausgeprägt ist die Übellaunigkeit in Italien. Sie gehört zu einem Standard der öffentlichen Ehrpusseligkeit. Der italienische Herr ist in der Lage aus jeder Frage, gleich welcher Beiläufigkeit, eine Frage der Ehre zu machen; und er ist bereit sie zu verteidigen selbst wenn sie nicht angegriffen wurde. Darauf steige ich nie ein, schon gar nicht im Geschäftsleben.

Beiläufig: Die Italiener bescheißen gern, die Amis glauben an das Controlling; deshalb hat es noch nie eine erfolgreiche Fusion eines italienischen mit einem amerikanischen Unternehmen gegeben. Oder mit einem deutschen. Die Weisheit habe ich von einem Österreicher, für den ich mal gearbeitet habe. Apropos Österreicher.

Ausgesuchte Höflichkeit ist in Wien jedem Kaffeehauskellner in die Wiege gelegt. Ich schätze das. Auch der Handkuss ist mir nicht fremd. Der natürlich, das sei hier allen teutonischen Barbaren gesagt, ein angedeuteter Kuss ist, kein Lippenkontakt, aber ein angedeuteter Diener. Das wiederum ist eine leichte Verbeugung. Eine leichte.

Sich bedanken zu können, ohne das Objekt der Bezeugung in Verlegenheit zu bringen, das ist die Königstugend. Die ehrliche Danksagung, eine deutsche Tugend.

Logbuch

DER PROVOKATEUR.

Wenn der Witzbold sich zur Routine der ständigen Selbstübersteigerung verleiten lässt, dann ist er irgendwann nicht mehr komisch. Irgendwann bricht der Tabubrecher sein letztes Tabu. Und das dann ihn. Provokateure begehen Selbstmord in Raten.

Im Englischen heißt das, was wir hier abhandeln "Meinungsjournalismus", den bestimmte Spitze Federn in Kolumnen ausüben, die weniger über ein Thema Leser anlocken als über eben diesen Autoren. Die Kolumnisten erziehen sich ein Publikum, indem sie eine Erwartung bedienen, die jener gleicht, der Artisten im Zirkus frönen. Es müssen argumentative Kunststücke aufgeführt werden, bei denen der Leser fürchten können muss, dass sie schief gehen. Und hier und da, da gehen sie schief.

Die Seiltänzer im Meinungsgeschäft arbeiten ohne Netz. Sie nähern sich Tabus weiter, als der geschätzte Leser dies selbst vollführen würde. Darin liegt ihr Unterhaltungswert: "Die trauen sich was!"  Sie müssen Kühnes äußern, manchmal auch Tollkühnes. Darin liegt zugleich eine große Versuchung: wer immer weit gehen muss, der geht aus professioneller Routine irgendwann zu weit.

Der Kolumnist lebt von seiner Selbststigmatisierung als Höllenhund. Und er stirbt daran. So jetzt also dieser Boris Palmer, den ich mal kennenlernen durfte und für so wenig unterhaltend, ja ermüdend, hielt, dass ich im Laufe eines längeren Tübinger Abends mehreren Gläser Wein zusprach. Der brave Hans Leyendecker saß neben mir und bemerkte irgendwann, dass ich einen zu viel hatte. Und fragte mich, ob ich Kummer hätte. Leyendecker versteht nicht, dass man nur aus Langeweile trinkt, nie aus Kummer.

Der Originalitätszwang des Gewerbes ist eine Droge, die irgendwann zum Gift wird. Davon kann der große Jeremy Clarkson ein Lied singen oder der nicht ganz so große Aphorismus-Professor. Peter Sloterdijk glaubt Opfer einer solchen Verkennung gewesen zu sein. Harald Martenstein kriegen wir später. Dieter Nuhr nie. Mich selbst irritiert am meisten, wenn Kolumnisten beginnen, politische Lager zu bedienen, insbesondere die der neuen Rechten. Im Moment fürchte ich sehr um Konstantin Kisin. Den kennt man hierzulande nicht? Gut so, das, und nur das, könnte ihn retten.

Logbuch

TRAUMJOB.

Was wäre, wenn ich noch mal zwanzig oder dreißig wäre, mein Traumjob? Wohlgemerkt mit den beschränkten Fähigkeiten, die ich auch jetzt habe. Ich würde ein sehr erfolgreicher STRAFVERTEIDIGER.

Ich habe von Jus keine Ahnung, aber das hilft ja bei der Beschreibung von Träumen. Unser Strafrecht ist klug eingerichtet, weil es keinen Beschuldigten zwingt, sich selbst zu belasten. Nie muss man gegenüber dem Staat seine Unschuld beweisen. Der Angeklagte darf in seiner Sache sogar lügen. Es gibt in eigener Sache keine Pflicht zur WAHRHEIT.

Hier kriegen die ehrpusseligen PR-Leute schon die Krise. Dass Verteidigung das Recht zur Lüge einschließt, das überfordert ihre Nerven. Der Strafverteidiger selbst lügt natürlich nicht wissentlich und nie erkennbar vorsätzlich; er ist ja ein Institut der Rechtspflege. Er stellt die bescheuerte Frage nach der WAHRHEIT im Binnenverhältnis zum Mandanten nicht, jedenfalls nicht fundamental.

Jetzt wird es fachlich: Da ein bestimmter TATBESTAND immer zu einer bestimmten TAT führt, der eine STRAFE entspricht, fragt der kluge Anwalt nicht vorschnell nach dem TATBESTAND, also dieser Wahrheit. Er konstruiert einen SACHVERHALT, der zu einem gewünschten TATBESTAND führt, jedenfalls einen unerwünschten vermeidet. Er fragt nach der „Möglichkeit“ einer solchen WAHRHEIT. Das ist übrigens ein Begriff von Luhmann.

Hierin liegt der Charme dieses Berufes: Man muss nicht an die Unschuld des Mandanten glauben; man hat dessen Recht auf Verteidigung zu verteidigen. Die naive Frage nach der naiven Wahrheit spielt hier keine Rolle. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass nur Unschuldslämmer im Wartezimmer der Kanzlei sitzen.

Jetzt geht es an‘s Eingemachte. Auch regelrechte Schurken? Tjo. Das Recht auf Verteidigung. Die Anklage vertritt der Staatsanwalt, das Urteil fällt der Richter. Diese drei (!) Rollen zu trennen, das ist nicht jedem gegeben. Bei den PR-Leuten läuft das meist mittels Selbsttäuschung; die belügen zunächst sich selbst, damit sie dann die Öffentlichkeit reinen Herzens täuschen können.

Logbuch

Das Menschenrecht auf Privatheit

Der Mann mit der Pudelfrisur, zutreffend als USA-Verteidigungs-Minister verspottet, rettet sich durch ein neues Wort: Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Das rechtfertige das Ausspionieren der Bürger. So steht es für den CSU-Strategen dann wohl in der Verfassung: Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Da muss die Privatsphäre schon mal zurückstehen. Von der Würde des Menschen quatschen folglich nur Spinner, die Anschläge von Terroristen in Kauf nehmen.

Die dummdeutschen Ressentiments gegen die Sicherheitsgewähr unserer amerikanischen Freunde versteht Herr Friedrich nicht so recht. Anders als er, der initiativreisende Herr Innenminister, waren die meisten Bundesbürger auch noch nicht in Gottes Eigenem Land. Und die Väter des dummdeutschen Grundgesetzes waren so wohl teutonische Trottel, die sich an der Unantastbarkeit der Menschenwürde berauscht haben. Bis heute weiß niemand genau, was das ist, die Würde.

Blick in die amerikanische Verfassung, Blick auf Thomas Jefferson und seine „Declaration of Independence“, wo von den „unalienable rights“ die Rede ist. Welch ein schönes Wort: Rechte, derer man nicht entfremdet werden kann. Man spürt sehr stark den Kontext einer Sklavenhaltergesellschaft, die sich eines besseren besinnt. Alle Menschen (meint: auch die afroamerikanischen Sklaven) seien frei geboren, genauer: als Freie von Gott geschaffen und so mit „inherent rights“ versehen.

Nehmen wir mal an, dieses Defizit sei auf die Nachlässigkeit von Thomas Jefferson zurückzuführen und schauen in die Papiere, aus denen er abgeschrieben hat. In der „Virgina Declaration of Rights“ von seinem Kollegen George Mason hatte es noch geheißen: „life & liberty, with the means of acquiring and possessing property & persuing & optaining happiness & safety“. Aufatmen, da ist jetzt das Zimmermannsche Supergrundrecht der Sicherheit, freilich ganz am Schluss.

Vorher aber steht wieder was vom Glück als „inherent natural right“. Und ein Grundrecht wird benannt, dass die notorischen Netz-Anarchisten der Piraten („Eigentum ist Diebstahl, jedenfalls geistiges…“)  alarmieren sollte. Nicht allen gehört alles. Wir hören vom Recht auf Privateigentum. Jetzt kommt es nicht nur bei den kleinbürgerlichen Piraten zu reflexhaften Reaktionen, sondern auch bei den Repräsentanten der Arbeiter und Bauern, also der linken Seite des deutschen Parlaments. Die Linke als Nachfolgepartei der kommunistischen SED kramt im Langzeitgedächtnis nach Marxschen Formeln. Teile der SPD suchen aus den Grundgesetz den Passus mit der Sozialbindung des Eigentums. Verbreitetes Unwohlsein links der Mitte. Zu den Naturrechten soll das Privateigentum gehören? Wie ekelhaft kapitalistisch ist das denn?

Die Väter der amerikanischen Verfassung sprechen vom Recht auf Besitz („property“) als Recht auf persönliche Eigenständigkeit. Das meint einen Raum, in dem der Staat weitgehend seine Befugnisse verloren hat, weil der Bürger sie behält; es ist das Recht auf einen Zaum um die eigene Privatheit. Diese bürgerliche Freiheit denkt sich als Raum jenseits der staatlichen Gewalt. Zu diesem Raum gehört in Amerika auch das Recht, ihn mit Waffengewalt gegen jeden Eindringling selbst zu verteidigen.

Wem hier nicht unwohl ist, dem sollte man den europäischen Pass entziehen. Das ist uns fremd; es ist keine europäische Kultur, sondern eine amerikanische. Das ist die evangelikal begründete Selbstbezogenheit einer synthetischen Einwanderungskultur, die zur Weltmacht gekommen ist; sie meinen es, wenn sie sich als Gottes Eigenes Land beschreiben, das sein Glück leben will. Ups. Man muss die Differenz fassen können, um die amerikanische Politik zu verstehen. Man muss aber auch den Zusammenhang von Besitz, sprich Privateigentum, und Privatsphäre begreifen. Das wiederum fällt der europäischen Linke und der internetaffinen Libertinage schwer.

Quelle: starke-meinungen.de