Logbuch

DER BÜRGER.

Heute feiert Otto Schily seinen 90. Geburtstag. Und beglückt die Öffentlichkeit mit der Feststellung, dass ihn der BELLIZISMUS bei den GRÜNEN nachdenklich stimme. Eine gewisse kriegsgeile Ambition ist ja bei jenen eingekehrt, die früher FRIEDEN SCHAFFEN OHNE WAFFEN predigten.

Schily war Gründungsmitglied der GRÜNEN und ist erst später zur SPD gewechselt, deren Innenminister er dann wurde. Bekannt ist er meiner Generation durch sein mutiges Auftreten in der Strafverteidigung von Terroristen, die der 68er Studentenrebellion entstammten. Ich kenne den Mann nicht sehr gut; und wenn, würde ich nicht drüber sprechen. Über Mandate nicht und niemals zu reden, das Versprechen hat er mir mal ausdrücklich abgenommen. Aber er ist mir ein sehr seltenes Exemplar der Gattung Politiker.

Ich kann es in einem Satz sagen: Schily ist eine PERSÖNLICHKEIT jenseits der Rollen, die er spielt. Als Strafverteidiger ist das schon eine professionelle Tugend; man ist Organ der Rechtspflege und steht doch auch einem Schuldigzusprechenden bei. Er hat anthroposophische Wurzeln, war aber politischer Kopf der Grünen wie der Sozialdemokraten. Er hat sich, soweit ich das beurteilen konnte, zwar auf Dinge eingelassen, aber niemals vereinnahmen lassen. Schily ist bürgerlich im Sinne des Citoyens, ein emanzipierter Bürger.

Jetzt lasse doch noch eine Katze aus dem Sack. Er ist ein Bochumer Junge. Vater hat den Bochumer Verein geleitet, Abitur am Engelbert, ein Kind des Reviers. Ich höre das am Ton. Den treffen nicht viele.

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DIE ORDNUNG DER DINGE.

Der grüne Zeitgeist ist ein metropoles Sehnen nach einer niedlichen Natur, die der Landbevölkerung fremd ist. Es entstammt Schrebergärten, wo der Spießer verzückt Erdbeeren pflückt. Der Datschenmief der Laubenpieper. Eine kleinbürgerliche Ambition.

Ich schaue meinem tüchtigen Gärtner beim Schneiden der Hecke zu. Ohne seine scharfe Schere, in Wahrheit ein schwedisches Monster mit Akku-Antrieb, hätten wir ein Gestrüpp, das irgendwann den Weg gefressen hat. Ich sehe, wie er mit der Kettensäge in Baumkronen steigt. Gut so. Er gestaltet aus Natur Kunstwerke der Architektur. Das ist ein Garten: Exempel des Gestaltungswillens.

Der Ziergarten ist, sagen wir es klar, schlicht Kunst, wenn er denn gelingt. In ständigen Kampf gegen die Willkür der Schöpfung. Der Gärtner korrigiert Gott. Der Nutzgarten ist eine vordergründige Peinlichkeit, die auf Nahrung schielt, den Kohlkopf oder die Beere; nichts von Rang. Damit sei nicht der Landwirt getadelt, der der elenden Natur eine Kulturlandschaft abringt; schon gar nicht der Förster, der dem dumpfen Wald ein Minimum an Disziplin beibringt. Wer aber die Blumenwiese nicht regelmäßig mäht, wird das wuchernde Gras erhalten, aber nicht die Blume.

Ich erinnere meinen Besuch in den Kew Gardens Londons und meine Erkenntnis, dass der englische Landschaftsgarten ein Ausdruck von Kolonialismus war. Man sammelte die spektakulärsten Pflanzen der Welt, um seinen Reichtum zu zeigen, seine imperiale Ambition. Es war die Demonstration einer Herrschaft über die Welt. Wohlgeordnete Denkmäler des Gentlemans, der die Wellen der Weltmeere beherrschte. So kam der Birnbaum zu uns. Davon zeugt der Ginkgo in meinem Garten.

Ich finde nirgends Idylle. Und werde heute ausführlich wässern müssen, weil selbst das die elende Natur nicht mehr selbst hinkriegt.

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MENSCHENWÜRDE.

Unser oberstes Gesetz, die Verfassung, das GRUNDGESETZ, beruht auf einer Annahme, die aus der Luft gegriffen ist. Auf einer unbestimmten IDEE. Ja, geht denn das? Mit beiden Beinen in den Wolken? Es muss gehen.

Die Grenzen einer IDEE erkennt man oft erst, wenn sie gründlich übertrieben wird. So geht es mir mit dem neuen NATURRECHT des grünen Zeitgeistes. Dabei wird die Natur als harmonische Idylle vermenschlicht und ihr analog zu uns Menschen regelrechte MENSCHENRECHTE zu gesprochen. So sollen der Regenwurm und die Butterblume auch ein Klagerecht haben. Sagen mir erwachsene Menschen. Absurd. Der Naturzustand ist zudem keine Idylle, sondern die reine Barbarei.

Der Reihe nach. Die Verfassung hat kein Reglungsrecht zwischen Menschen. Das Grundgesetz beschränkt die Rechte des Staates gegen Menschen. Wem ruft es zu, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Dem Staat. Pfoten weg! Das ist die Kernlogik: Was immer Du Staat willst, hier endet Dein Recht. Die Würde ist ein Wert, den die Menschen sich selbst zubilligen. In der kontrafaktischen Annahme der Selbstbestimmung.

Darum schließen sie zum Beispiel Kannibalismus aus und gewähren auch ehemaligen Menschen Respekt (Totenruhe). Diese Kernkategorie der DIGNITAS ist aber nicht mal ein „unbestimmter Rechtsbegriff“; sie ist eine bloße IDEE. Bemühungen, sie plausibel aus dem Christentum herzuleiten, scheitern. Denn auch die Vorstellung der „Gottesähnlichkeit“ enden im Wolkenkuckucksheim. Man könnte dann ohnehin nur den Gott des Neuen Testaments meinen; im Alten Testament geht es eher ruppig zu. Und der Schamane hat einen anderen Gott als der Calvinist.

Die Würde des Menschen ist eine Einladung zum Diskurs, nicht mehr. Wir sollen uns darauf verständigen, was uns selbst gut genug ist. Weil wir glauben, dass wir können, wenn wir wollen. Ein kontrafaktischer Diskurs. Daran nehmen alle Menschen teil, also auch der Andersgläubige oder der Nichtgläubige. Aber nicht der Regenwurm und die Butterblume. Nein, das tut mir jetzt leid, aber auch nicht der Regenwald oder der Walfisch.

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Das Menschenrecht auf Privatheit

Der Mann mit der Pudelfrisur, zutreffend als USA-Verteidigungs-Minister verspottet, rettet sich durch ein neues Wort: Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Das rechtfertige das Ausspionieren der Bürger. So steht es für den CSU-Strategen dann wohl in der Verfassung: Die Sicherheit des Staates ist unantastbar. Da muss die Privatsphäre schon mal zurückstehen. Von der Würde des Menschen quatschen folglich nur Spinner, die Anschläge von Terroristen in Kauf nehmen.

Die dummdeutschen Ressentiments gegen die Sicherheitsgewähr unserer amerikanischen Freunde versteht Herr Friedrich nicht so recht. Anders als er, der initiativreisende Herr Innenminister, waren die meisten Bundesbürger auch noch nicht in Gottes Eigenem Land. Und die Väter des dummdeutschen Grundgesetzes waren so wohl teutonische Trottel, die sich an der Unantastbarkeit der Menschenwürde berauscht haben. Bis heute weiß niemand genau, was das ist, die Würde.

Blick in die amerikanische Verfassung, Blick auf Thomas Jefferson und seine „Declaration of Independence“, wo von den „unalienable rights“ die Rede ist. Welch ein schönes Wort: Rechte, derer man nicht entfremdet werden kann. Man spürt sehr stark den Kontext einer Sklavenhaltergesellschaft, die sich eines besseren besinnt. Alle Menschen (meint: auch die afroamerikanischen Sklaven) seien frei geboren, genauer: als Freie von Gott geschaffen und so mit „inherent rights“ versehen.

Nehmen wir mal an, dieses Defizit sei auf die Nachlässigkeit von Thomas Jefferson zurückzuführen und schauen in die Papiere, aus denen er abgeschrieben hat. In der „Virgina Declaration of Rights“ von seinem Kollegen George Mason hatte es noch geheißen: „life & liberty, with the means of acquiring and possessing property & persuing & optaining happiness & safety“. Aufatmen, da ist jetzt das Zimmermannsche Supergrundrecht der Sicherheit, freilich ganz am Schluss.

Vorher aber steht wieder was vom Glück als „inherent natural right“. Und ein Grundrecht wird benannt, dass die notorischen Netz-Anarchisten der Piraten („Eigentum ist Diebstahl, jedenfalls geistiges…“)  alarmieren sollte. Nicht allen gehört alles. Wir hören vom Recht auf Privateigentum. Jetzt kommt es nicht nur bei den kleinbürgerlichen Piraten zu reflexhaften Reaktionen, sondern auch bei den Repräsentanten der Arbeiter und Bauern, also der linken Seite des deutschen Parlaments. Die Linke als Nachfolgepartei der kommunistischen SED kramt im Langzeitgedächtnis nach Marxschen Formeln. Teile der SPD suchen aus den Grundgesetz den Passus mit der Sozialbindung des Eigentums. Verbreitetes Unwohlsein links der Mitte. Zu den Naturrechten soll das Privateigentum gehören? Wie ekelhaft kapitalistisch ist das denn?

Die Väter der amerikanischen Verfassung sprechen vom Recht auf Besitz („property“) als Recht auf persönliche Eigenständigkeit. Das meint einen Raum, in dem der Staat weitgehend seine Befugnisse verloren hat, weil der Bürger sie behält; es ist das Recht auf einen Zaum um die eigene Privatheit. Diese bürgerliche Freiheit denkt sich als Raum jenseits der staatlichen Gewalt. Zu diesem Raum gehört in Amerika auch das Recht, ihn mit Waffengewalt gegen jeden Eindringling selbst zu verteidigen.

Wem hier nicht unwohl ist, dem sollte man den europäischen Pass entziehen. Das ist uns fremd; es ist keine europäische Kultur, sondern eine amerikanische. Das ist die evangelikal begründete Selbstbezogenheit einer synthetischen Einwanderungskultur, die zur Weltmacht gekommen ist; sie meinen es, wenn sie sich als Gottes Eigenes Land beschreiben, das sein Glück leben will. Ups. Man muss die Differenz fassen können, um die amerikanische Politik zu verstehen. Man muss aber auch den Zusammenhang von Besitz, sprich Privateigentum, und Privatsphäre begreifen. Das wiederum fällt der europäischen Linke und der internetaffinen Libertinage schwer.

Quelle: starke-meinungen.de