Logbuch
ODE AN DIE ÖDE.
Man verpasst auf der Autobahn durch das unsägliche Thüringen den Ort Weimar nicht, weil eine schreiend hässliche Steinmühle den Wegesrand ziert. Was für eine Öde.
Anfang Juni des Jahres 1831 schreibt Goethe an Eckermann, es sei ab jetzt völlig egal, ob er noch was tue und was, sein weiteres Leben sei ein reines Geschenk. Der Grund dieser Erleichterung ist erschütternd: Er hatte seinen FAUST, eine Tragödie, an der er immer wieder gearbeitet hatte, abgeschlossen und das Manuskript letzter Hand versiegelt. Weimar hatte sein Hauptwerk.
Das ist, was ich an Goethe echt hasse: immer die ganz große Geste, immer eine Nummer zu groß. Der FAUST ist eine völlig überfrachtete Kompilation aus Motiven alter Quellen und Menschheitsposen und als zweiteilige Tragödie schlicht unaufführbar. Übrigens uraufgeführt 1831 in Braunschweig. An einer elenden Provinzbühne. In einer Provinzhauptstadt.
OPUS MAGNUM, das große Werk: ein Etikett, das man sich als Autor doch nicht selbst verleihen kann. Wenn es künftige Generationen als Lob verleihen, na gut. Aber das fängt beim jungen Goethe ja schon mit seinem WERTHER an, der aus dem Hormonstau eines Rechtsreferendars in Wetzlar entstanden ist. Statt die Dame seiner Wahl zu beglücken, mit Lotte zu verlottern, haucht der Dauererregte ihr in die Ohren „Klopstock“; darüber weint man dann zu zweit ein wenig. Poooh.
Wie Braunschweig gegen den Faust spricht, so Wetzlar gegen Werther, eine ungemein belanglose Stadt. Und deren Umgebung galt Goethe als die allerschönste Natur. Es geht um das Lahntal, ein Nichts im Nichts; so wie die Lahn zu den überflüssigsten Flüssen gehört, die den Rhein erreichen. Noch dümmer nur die Oker, die Braunschweig das Brauwasser bringt. Eine Emscher aus dem Harz. Ich sollte mal im Stile Klopstocks eine Ode an das Öde schreiben.
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SCHÄRFE DES TONS.
Im Englischen kann man sich davor hüten, dass unterschiedliche Meinung zu Feindschaft wird: „We agree to disagree!“
Vorbildlich.
Mit den Warnern vor der Apokalypse ist es wie mit den Verursachern, sie wollen jede Abwägung verhindern und wissen sich dabei argumentativ im ALTERNATIVLOSEN. Das kann man intellektuell nicht akzeptieren. Wir können, wenn wir wollen; das ist der Zentralsatz des Humanismus. Wollen wir?
Das ist ja das fundamentale Verhängnis in der Politik, wenn sich GEGNER immer und überall zu FEINDEN wandeln wollen. Danach geradezu streben. Die Falle des Carl Schmitt, für die Fachleute unter uns.
Und da verhilft dann auch nicht zu Frieden, was man DEZESSIONISMUS nennt, die vermeintliche Tugend, lieber radikal eine falsche Entscheidung zu treffen, ruckzuck ein Verhängnis einzugehen, als des Attentismus geziehen zu werden.
Bitte immer mit Bedacht. Doch, Ihr wisst, wovon meine Feder spricht.
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NACHRUF.
Eine große Persönlichkeit ist in hohem Alter verstorben. All überall Kondolenzen. Einem meiner Freunde fällt auf, dass man dabei von mir kein Wort gehört hat, obwohl ich dem Umfeld angehörte. Nihil nisi.
Die Trauerrede über einen Verstorbenen einen „Nachruf“ zu nennen, das ist klug. Denn es geht im Nekrolog nicht nur um den Ausdruck der Trauer, also die Hinterbliebenen, sondern auch um den NACHRUHM dessen, der da abgemeldet wird. Viele Menschen treibt es schon zu Lebzeiten um, was die Nachwelt ihnen einmal nachsagen wird. Dafür werden Autobiografien verfasst. Die meisten Werke dieser Art sind eher peinlich.
Ich schaue mir also an, welche Legenden über den Verstorbenen aufgerufen werden und lese vieles, an dem er selbst ein Leben lang gestrickt hat. Das werde ich nicht bewerten. Nihil nisi. Wenn er damit durchgekommen ist und seine eitlen Petiten jetzt in die Geschichtsbücher als Wahrheiten aufgenommen werden, so sei ihm das gegönnt. So haben künftige Generationen von Historikerinnen und Historikern wenigstens etwas zu dekonstruieren.
Was mir aber auffällt: Sie haben fast alle ein verstecktes Thema, die Nekrologe. Sie preisen im Medium des Beileids nicht nur den Toten und seine Hinterbliebenen, sondern auch den Nachrufenden selbst. In schlecht verborgener Eitelkeit bricht Eigenlob sich allenthalben seinen Weg. Das berührt mich eher unangenehm. Der Nachrufer mahnt seine eigene Rolle in dem Ruhm an, den er da dem Verstorbenen in gnädiger Geste zubilligt. Nil nisi bonum.
Was soll das mit „nihil nisi“? Über die Toten solle man nichts als Gutes sagen, das ist eine Spruchweisheit aus dem alten Sparta, die es aus dem Griechischen ins Lateinische geschafft hat und irgendwann christlich klang. Man soll, so das Motto, Vergebung gewähren. Man möge die banalen Streitereien doch bitte nicht über das Grab hinaustragen. Einen besonderen moralischen Wert kann ich darin aber nicht erkennen. Friede unter den Lebenden ist mir weit wichtiger als pathetische Totenruhe.
In einem Lied des frühen Brecht heißt es: „All meinen Feinden will ich verzeihen, aber vorher schlage man ihnen die Fresse mit schweren Eisenhämmern ein.“ Und an anderer Stelle im gleichen Stück: „Es geht auch anders, aber so geht es auch.“
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Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell
Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?
Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.
Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.
Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.
Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“
Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.
Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.
An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.
Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.
Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.
Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.
Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung
unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.
Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.
Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.
Quelle: starke-meinungen.de