Logbuch
DER BÜRGER.
Heute feiert Otto Schily seinen 90. Geburtstag. Und beglückt die Öffentlichkeit mit der Feststellung, dass ihn der BELLIZISMUS bei den GRÜNEN nachdenklich stimme. Eine gewisse kriegsgeile Ambition ist ja bei jenen eingekehrt, die früher FRIEDEN SCHAFFEN OHNE WAFFEN predigten.
Schily war Gründungsmitglied der GRÜNEN und ist erst später zur SPD gewechselt, deren Innenminister er dann wurde. Bekannt ist er meiner Generation durch sein mutiges Auftreten in der Strafverteidigung von Terroristen, die der 68er Studentenrebellion entstammten. Ich kenne den Mann nicht sehr gut; und wenn, würde ich nicht drüber sprechen. Über Mandate nicht und niemals zu reden, das Versprechen hat er mir mal ausdrücklich abgenommen. Aber er ist mir ein sehr seltenes Exemplar der Gattung Politiker.
Ich kann es in einem Satz sagen: Schily ist eine PERSÖNLICHKEIT jenseits der Rollen, die er spielt. Als Strafverteidiger ist das schon eine professionelle Tugend; man ist Organ der Rechtspflege und steht doch auch einem Schuldigzusprechenden bei. Er hat anthroposophische Wurzeln, war aber politischer Kopf der Grünen wie der Sozialdemokraten. Er hat sich, soweit ich das beurteilen konnte, zwar auf Dinge eingelassen, aber niemals vereinnahmen lassen. Schily ist bürgerlich im Sinne des Citoyens, ein emanzipierter Bürger.
Jetzt lasse doch noch eine Katze aus dem Sack. Er ist ein Bochumer Junge. Vater hat den Bochumer Verein geleitet, Abitur am Engelbert, ein Kind des Reviers. Ich höre das am Ton. Den treffen nicht viele.
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DIE ORDNUNG DER DINGE.
Der grüne Zeitgeist ist ein metropoles Sehnen nach einer niedlichen Natur, die der Landbevölkerung fremd ist. Es entstammt Schrebergärten, wo der Spießer verzückt Erdbeeren pflückt. Der Datschenmief der Laubenpieper. Eine kleinbürgerliche Ambition.
Ich schaue meinem tüchtigen Gärtner beim Schneiden der Hecke zu. Ohne seine scharfe Schere, in Wahrheit ein schwedisches Monster mit Akku-Antrieb, hätten wir ein Gestrüpp, das irgendwann den Weg gefressen hat. Ich sehe, wie er mit der Kettensäge in Baumkronen steigt. Gut so. Er gestaltet aus Natur Kunstwerke der Architektur. Das ist ein Garten: Exempel des Gestaltungswillens.
Der Ziergarten ist, sagen wir es klar, schlicht Kunst, wenn er denn gelingt. In ständigen Kampf gegen die Willkür der Schöpfung. Der Gärtner korrigiert Gott. Der Nutzgarten ist eine vordergründige Peinlichkeit, die auf Nahrung schielt, den Kohlkopf oder die Beere; nichts von Rang. Damit sei nicht der Landwirt getadelt, der der elenden Natur eine Kulturlandschaft abringt; schon gar nicht der Förster, der dem dumpfen Wald ein Minimum an Disziplin beibringt. Wer aber die Blumenwiese nicht regelmäßig mäht, wird das wuchernde Gras erhalten, aber nicht die Blume.
Ich erinnere meinen Besuch in den Kew Gardens Londons und meine Erkenntnis, dass der englische Landschaftsgarten ein Ausdruck von Kolonialismus war. Man sammelte die spektakulärsten Pflanzen der Welt, um seinen Reichtum zu zeigen, seine imperiale Ambition. Es war die Demonstration einer Herrschaft über die Welt. Wohlgeordnete Denkmäler des Gentlemans, der die Wellen der Weltmeere beherrschte. So kam der Birnbaum zu uns. Davon zeugt der Ginkgo in meinem Garten.
Ich finde nirgends Idylle. Und werde heute ausführlich wässern müssen, weil selbst das die elende Natur nicht mehr selbst hinkriegt.
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MENSCHENWÜRDE.
Unser oberstes Gesetz, die Verfassung, das GRUNDGESETZ, beruht auf einer Annahme, die aus der Luft gegriffen ist. Auf einer unbestimmten IDEE. Ja, geht denn das? Mit beiden Beinen in den Wolken? Es muss gehen.
Die Grenzen einer IDEE erkennt man oft erst, wenn sie gründlich übertrieben wird. So geht es mir mit dem neuen NATURRECHT des grünen Zeitgeistes. Dabei wird die Natur als harmonische Idylle vermenschlicht und ihr analog zu uns Menschen regelrechte MENSCHENRECHTE zu gesprochen. So sollen der Regenwurm und die Butterblume auch ein Klagerecht haben. Sagen mir erwachsene Menschen. Absurd. Der Naturzustand ist zudem keine Idylle, sondern die reine Barbarei.
Der Reihe nach. Die Verfassung hat kein Reglungsrecht zwischen Menschen. Das Grundgesetz beschränkt die Rechte des Staates gegen Menschen. Wem ruft es zu, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Dem Staat. Pfoten weg! Das ist die Kernlogik: Was immer Du Staat willst, hier endet Dein Recht. Die Würde ist ein Wert, den die Menschen sich selbst zubilligen. In der kontrafaktischen Annahme der Selbstbestimmung.
Darum schließen sie zum Beispiel Kannibalismus aus und gewähren auch ehemaligen Menschen Respekt (Totenruhe). Diese Kernkategorie der DIGNITAS ist aber nicht mal ein „unbestimmter Rechtsbegriff“; sie ist eine bloße IDEE. Bemühungen, sie plausibel aus dem Christentum herzuleiten, scheitern. Denn auch die Vorstellung der „Gottesähnlichkeit“ enden im Wolkenkuckucksheim. Man könnte dann ohnehin nur den Gott des Neuen Testaments meinen; im Alten Testament geht es eher ruppig zu. Und der Schamane hat einen anderen Gott als der Calvinist.
Die Würde des Menschen ist eine Einladung zum Diskurs, nicht mehr. Wir sollen uns darauf verständigen, was uns selbst gut genug ist. Weil wir glauben, dass wir können, wenn wir wollen. Ein kontrafaktischer Diskurs. Daran nehmen alle Menschen teil, also auch der Andersgläubige oder der Nichtgläubige. Aber nicht der Regenwurm und die Butterblume. Nein, das tut mir jetzt leid, aber auch nicht der Regenwald oder der Walfisch.
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Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell
Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?
Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.
Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.
Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.
Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“
Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.
Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.
An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.
Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.
Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.
Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.
Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung
unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.
Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.
Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.
Quelle: starke-meinungen.de