Logbuch
A LONGTONGUED BABBLING GOSSIP.
Das ist eine Schmähung von Shakespeare aus Titus Andronicus, 4. Akt, 2. Szene. Meint ein Gelaber. Es geht um jemanden, der seiner Gattin den eigenen Hund serviert.
Lese eine historische Abhandlung über Octavian, jenen römischen Prinzipial, der den Ehrentitel AUGUSTUS annahm. Dabei wird oft auf die dürftige Quellenlage hingewiesen. Nichts genaues weiß man nicht. So wird nach einiger Zeit der Nachruhm zur Geschichte, also das Urteil von Neidern, Idioten oder Verbrechern. Selten das der Verehrer, nie Ausgewogenes. Ach, lieber vergessen als verkannt.
Mir hat der große Ulrich Suerbaum mal erzählt, dass große Teile dessen, was wir über die römische Antike wissen, dem Elisabethaner William Shakespeare zu verdanken seien, einem skrupellos plagiierenden Bühnendichter mit merkantilen Interessen. So habe der ermordete Julius Cäsar erst Mitte des 16. Jahrhunderts „Auch Du, Brutus!“ gerufen, nicht schon anderthalb Jahrhunderte zuvor. Suerbaum war der erste Ordinarius der neugegründeten Ruhr Universität Bochum und Kopf der Shakespeare-Gesellschaft; er konnte Stunden über das Testament des Dichters reden, weil zumindest das sicher von dessen Hand.
Mich hat erschüttert, dass dieser englische Titan nur fünfzig Jahre alt geworden ist und es ganze Jahrzehnte in seinem Leben gab, von denen man nichts weiß, die sogenannten verlorenen Jahre. Das kann Angela Merkel nicht passieren, deren uninspiriertes Geschreibsel die Regale füllt. Ihr Versuch der eigenen APOTHEOSE ist misslungen. Das Land leidet noch immer unter der routinierten Vernachlässigung aus ihrem Regnum.
Suerbaum übrigens war ein ganz typischer Prof meiner Universität, ein bescheidener und unauffälliger Mann großen Wissens und ohne jede Prahlsucht; das ist ja nicht allen Geschöpfen meiner Alma Mater gegeben. Ich blättere regelmäßig in dem Handbuch „The little book of Shakespeare‘s insults / The bard‘s best barbs“, eine umfängliche Sammlung wortreicher Beleidigungen. Allzeit bereit.
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DER VERKEHRSUNFALL.
Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.
Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.
Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).
Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.
Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.
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SCHLECHTER UMGANG.
Meine Frau Mutter hat sich zeitlebens Sorge um meinen Umgang gemacht; so nannte sie die Milieus, mit denen ich so zu tun hatte. Die Sorge war mehr als berechtigt. Alle jetzt folgenden Personen gehören dazu. Ich kennzeichne jeweils durch einen Stern.
Der Prommi-Anwalt Schertz* vertritt Olaf Scholz*, weil der einen schwarzen Politiker des Berliner Senats als Feigenblatt und Pausenclown bezeichnet hat; und zwar auf der Fete des stets frohgestimmten Harald Christ*. Das sei nicht rassistisch konnotiert, lässt sich der Pöbel-Kanzler* nun öffentlich ein. Wie wäre die Lage, Alice Weidel* hätte das gesagt?
Der Plagiatsforscher Weber* weist Robert Habeck nach, dass er Primärliteraturlektüre nur simuliert, stattdessen bei Bolz* und Eco* kupfert. Weber* wird vorgeworfen von einem IT-Unternehmer aus Urbar (Koblenz)* geschmiert worden zu sein, der einen gestürzten BILD-Chef* sponsert, was Weber* bestreitet. Weber* selbst hat inzwischen thymotische Züge; er ist böse, hat aber Belege.
Insbesondere Eco* ist gefährlich für den naiven Plagiator, weil er nachlässig zitiert und man bei blinder Übernahme seiner Fehler der Gelackmeierte, sprich der Überführte ist. Ich* habe drei Bücher in seine Bibliothek eingeschmuggelt, die komplette Fälschungen sind. Und der gelernte Stamokap-Mann Scholz verliert als Wahlkämpfer die Nerven, weil er die schwindende Immunität braucht, wenn bei Cum-Ex Tacheles geredet wird.
Zwei Fragen, zwei Antworten. Wenn Du behauptest, mit Messner* auf den Mont Blanc gestiegen zu sein, aber Du nur in Winterberg auf den holländischen Idiotenhügel warst, dann bist Du ein Betrüger. Habeck simuliert dergestalt Bildung. Eco* und Bolz* sind meine Zeugen. Wenn Du einen Menschen anderer Hautfarbe zum Exoten erklärst, ist das ein so übler Zug, dass nur das Argument zöge, dass Du besoffen warst. Man redet von einem Glas in der Hand des Giftzwerges*. Vielleicht hilft das.
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Beschneidungen sind kriminell
Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.
Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.
Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.
Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.
Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.
Quelle: starke-meinungen.de