Logbuch
UNVOREINGENOMMEN.
Vieles im Englischen geht auch der deutschen Zunge glatt; einiges fällt aber schwerer, Zungenbrecher. So die Tugend der „impartiality“. Das ist nicht, was hier in Debatten „ausgewogen“ meint. Der Reihe nach.
Ein „ausgewogenes“ Meinungsbild bemüht die Vorstellung der Mitte, also eine Balance der Kaufmannswaage, die Justizia hochhält. Dazu sollen beide Seiten gehört worden sein. Die hier propagierte Temperatur ist die des Lauwarmen. Die Annahme eines mittleren Glück unterstellt aber, dass es ein Kontinuum zwischen zwei Polen gibt, auf dem man mit dem Finger brav hin und her fahren könne. Diese Annahme ist nicht unvoreingenommen.
Zwischen Täter und Opfer eines schreienden Unrechts, etwa einer Vergewaltigung, gibt es keine lauwarme Mitte, in der die Weisheit schlummert. Wie will man „ausgewogen“ würdigen, dass eine Dreijährige, Weise zumal, eine auszutauschende Geisel sei? Man kann sich wg. Ausgewogenheit nicht des Rechts auf rigorose Urteile berauben lassen.
Die historische BBC-Tugend der „impartiality“ spricht nicht vom abschließenden Tenor der publizistischen Bewertung, sondern der Einstellung des Betrachters. Unvoreingenommen soll er sein. Sagen, was ist. Es geht dabei nicht um Wahrheiten, die der einen Seite oder die der anderen. Bevor sich an der Wahrheitsfrage die Philosophen die Arme brechen, will der Historiker wissen, was wirklich geschehen ist.
Ich lese eine unvoreingenommene Analyse des jüngsten Nahostkonflikts und werde mit Beispielen beschäftigt, wie sich dazumalen die Franzosen als Kolonialmacht in Algerien verhalten haben; nicht klug nämlich. Die Frage danach, was ist, hat Wurzeln, die danach fragen, was war. Wirklichkeiten. Nun könnte eben das zu etwas führen, was neudeutsch „Kontextualisierung“ heißt; sprich der Mischtemperatur des Lauen.
Es bleibt bei dem Recht des rigorosen Urteils, gegen jedermann.
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HERRCHEN & FRAUCHEN.
Zum Verhältnis von Herr und Knecht hat der große Philosoph Hegel alles gesagt, was zu sagen ist. Nicht rechnen konnte er mit den Merkwürdigkeiten, wenn sich Verkleinerungsformen einschleichen. Ein Bericht aus der Alltagskultur.
Hunde werden in Kinderwägen durch die Promenade geschoben. Nicht in dazu missbrauchten alten Gefährten, nein, eigens angeschafften Karren, vierrädrig, mit Sichtfenster für den chauffierten Köter. Das ist unzweifelhaft pervers.
Zuerst sah ich es als Rucksack: ein Haustier-Tournister. Die Dame stand vor mir an der Kasse und so ein Puffpudel knurrt mich von ihrem Rücken her an. Das Vieh lässt sich tragen. Dann sah ich es auf dem Weihnachtsmarkt in Buggies, regelrechten Pet-Vehikel. Das Tier vollbringt seinen Ausgang getragen, sprich geschoben. Im eigenen Kinderwagen. Das Haustier als Kindersatz. Ekelhaft.
Wir sind in der Welt der Leckerli, noch so ein Deminuativ. War die alte Lehre, dass der Köter körperlich den Ausgang brauche, so ist die neue, dass das Hundchen sich zu verlustifizieren gedenkt und gefahren wird. Der Tugend-Terror des Terriers. Darauf ein Leckerli. Spätrömische Dekadenz.
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MONEY NEVER FUNNY.
„When in Rome, do as the Romans do!“ So lautet eine polyglotte Reiseempfehlung amerikanischer Zunge. Ich folge ihr, um nicht aufzufallen; wenn auch mit geringem Erfolg.
Im Café Wien in Wernigerode (Harz) ist Geschichte präsent. Der Laden stammt aus dem 16. Jahrhundert, als Posamentier- und Putzgeschäft gegründet, und seitdem in der Hand örtlicher Konditoren, einige Jahre durch das Regime der HO geschliffen, aber noch in Takt. Den Gast begrüßt ein Schild mit dem Hinweis, dass er vom Personal platziert werde. Der DDR-Charme des Harz, wo er Sperrgebietiet, weil Grenze zum Klassenfeind, war.
Der Gast am Nachbartisch reißt beim Bezahlen einen Witz, den die Bedienung komisch finden muß, da sie herzlich lacht. Er fragt, auf die Rechnung starrend: „Ist das Zloty oder Westmark?“ Die Kellnerin lacht echt. Ich verstehe es nicht mal. Aber, da man in Rom es so machen soll, wie die Römer, merke ich mir den.
Als mein Zettel für vier Fiaker (am Ort gesüßter Kaffee mit Kirschwasser und Sahnehäubchen zu 5€ das Stück) kommt , gucke ich auf den Zettel und frage das mit den Zloty oder der Westmark. Der junge Mann schaut mich fassungslos an und sagt in leicht gebrochenem Deutsch: „Karte oder bar!“ Ich schaue ihn an. Er kommt aus dem Indischen und lächelt mich mit der stets freundlichen Gnadenlosigkeit von indischen Geschäftsleuten an, wenn es um Geld geht.
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Beschneidungen sind kriminell
Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.
Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.
Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.
Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.
Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.
Quelle: starke-meinungen.de