Logbuch

ERKENNTNISEKEL.

An der Causa Aiwanger ist mir jeder Aspekt zuwider. Unter jeder möglichen Wendung empfinde ich Erkenntnisekel.

Es beginnt mit dem Corpus Delicti, zwar ein Schulpamphlet, aber ein elaborierter Diskurs authentischen Faschismus, so monströs, dass sich jede Relativierung verbietet. Das ist kein Ausrutscher. Die Verteidigung dessen durch Herrn Professor Wolfssohn ist obszön.

Dann in durchsichtiger Scheinheiligkeit die Verdachtsberichterstattung der Süddeutschen; presserechtlich für meine Begriffe nicht gedeckt. Ohnehin ist das publizistische Hemd kurz. Jetzt aber, weil unter Druck, werfen sie ihre Quelle vor den Bus. Das kenne ich, einfach ekelhaft.

Der übergeordnete politische Modus soll die prantlsche Vorbereitung von Schwarz-Grün in Bayern sein; das ist eine bloße Spekulation, aber bereit wäre der Typus Toni Hofreiter dazu allemal. Und ob man die AfD niederhält, indem man sie nachäfft, das ist ja eh evidenter Unsinn. Auch das ist heute Morgen nicht mein Punkt.

Wenn das Flugblatt und die Facharbeit des Schülers Aiwanger 35 Jahre von seinen Lehrern aufbewahrt wurde und jetzt aus parteipolitischen Gründen von Fachlehrer wie Schulleiter an die SZ lanciert, so läge mir daran zu betonen, dass dies ein pädagogischer Frevel ist. Als gelernter Pauker sage ich: Schüler sind Schutzbefohlene. Auch solche Arschlöcher wie die Aiwanger Brüder.

Nein, das ist kein Widerspruch. Der damalige Vorfall hätte ohnehin durch Elternbeteiligung, Gesamtkonferenz und Schulverweis geahndet werden müssen.

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DER RATTENKÖNIG.

Paris, die erhabene unter den Metropolen, hat 10 Millionen Einwohner, deren Geselligkeit sprichwörtlich ist, und der Hang zum Kulinarischen. 2 Millionen sind Menschen und 8 Millionen Ratten, Rudelwesen mit ausgesprochenem Komforttrieb. In London und New York sind die Zahlenverhältnisse ähnlich. Da man offensichtlich miteinander auskommt, sprich der Franzmann von „cohabitation“, was beides meint, das Zusammenleben wie die Fortpflanzung.

Eine ordinäre Wanderratte hat bis zu 84 Nachkommen lese ich; die Fruchtbarkeit wächst mit den Wohnverhältnissen („Bauten“ als Nester) und dem Nahrungsangebot. Deshalb wird es schnell voll, wo es dem geselligen Nager wohl ist. Zum Speisezettel zwei Hinweise. Historisch war die Ratte der unvermeidliche Gast des kornmahlenden Müllers; heute lebt sie vom reichhaltigen Fast-Food-Angebot, und zwar als zweiter Gast, der die Reste des ersten im Verpackungsmüll genießt. Die Metropolen sind voll von Kurieren, die die ersten wie die zweiten Kunden Tag und Nacht versorgen.

Zweiter Hinweis: Ratten reichen die noch in den Fäkalien vorhandenen halbverdauten Nahrungsmittel vollständig zum Überleben, solange es zusätzlich Wasser gibt, sprich Abwasser. Wenn ein Hundehaufen zum Dinner reicht, dann ist der Tisch in Metropolen reichlich gedeckt. Bevor man mit seinem Ekel zu kämpfen beginnt: eine Hauptnahrungsquelle in Vorstädten ist das den herzallerliebsten Piepmätzen dargebotene Futter, das sich nachts die Ratten holen, denen es vergönnt ist, an senkrechten Wänden spielend hoch zu klettern. Wir kohabitieren.

Seit einer Erwähnung in den frühen Gedichten Brechts faszinieren mich RATTENKÖNIGE, das sind zehn, zwanzig Ratten, deren Schwänze so miteinander verknotet sind, dass der unlösbare Verwuchs ein Rad von Ratten erzeugt, einem vielköpfigen Ungeheuer gleich. Es gibt Zeugnisse, dass das Knäuel von anderen Ratten gefüttert wird. Man findet dazu Präparate in Naturkundemuseen. Aber der Ursprung ist sozialer Art. London hatte im 19. Jahrhundert zur Bekämpfung der Rattenplage Prämien für Rattenkadaver ausgelobt, allerdings wieder eingestellt, weil nach einiger Zeit in den Vorstädten Rattenzuchten als Gewerbe entstanden waren, zum Abgreifen der Staatsknete.

Das wiederum lese ich bei KIPLING in einer bisher unbekannten Erzählung namens THE TAIL-TIED KING, die ich im Lesesaal des Britischen Museums in Bloomsbury zufällig als Manuskript in einem alten Folianten entdecke. Schöner Titel. Ich werde dazu auf der nächsten Jahrestagung der Kipling Society was erzählen; der Aufsatz ist fast fertig: THE TAIL-TIED RAT KING.

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UNHÖFLICH.

In einem völlig leeren Lokal in Mitte setzten sich Touristen an den Nachbartisch. Der Familienvater spricht mich an, stellt sich mit dem Vornamen und durch Handschlag auf meine Schulter vor. Ich entscheide mich zu gehobener Unhöflichkeit.

Ein spanischer Fußballfunktionär teilt einer siegreichen Fußballspielerin seine Freude mit, indem er sie initiativ auf den Mund küsst. Empörung. Ein Wangenkuss wäre noch gegangen, insbesondere ein nur angedeuteter. In der Bussi-bussi-Kultur macht man das links und rechts; vielleicht sogar noch ein drittes Mal. Bruderküsse. Einigkeit besteht, dass spätestens der Mundkuss, allemal der Zungenkuss Ausdruck von Intimität ist; also sozial exklusiv.

Es geht um den Grad der Annäherung, der möglichst gering auszufallen hat, will man nicht übergriffig werden. Ein österreichischer Handkuss ist eine nur angedeutete Lippen-Berührung der gehaltenen Hand der Gnädigen; man schleckt aber nicht die Pfote mit der Zunge ab. Wie überhaupt der extensive Austausch von Körperflüssigkeiten dem Sexualleben vorbehalten sein sollte, wo der biologische Sinn ja herkommt. Konsens vorausgesetzt.

Wir sind bei den Umarmungen, dem verbrüdernden Körperkontakt, und den Gesten der Ehrerbietung, mit oder ohne Berührungen. Die hochgereckte Arbeiterfaust, wie wir sie noch von Teddy Thälmann gelernt haben, ist neuerdings diskreditiert, weil Trump sie missbraucht. Ach so, Nachricht nach Sachsen: der durchgestreckte Arm geht nicht mehr, laut BRD-Gesetzgebung verboten.

Wer sich nähert, hat vorher zu grüßen. Rituale der Anerkennung, zum Teil der Freundlichkeit oder gar der Freundschaft oder der Intimität. Höflichkeit ist eine Zier, heißt es. Sie entsteht im ausgehenden Mittelalter an Höfen als Kultivierung von Verhalten, das die Grobheiten des Landadels oder gar der Bürger und Bauern meidet. Daraus bildet sich Etikette und Manieren. Letztere sah meine Frau Mutter als Teil ihres Erziehungsauftrages. Etwa, dass der Handschlag zur Begrüßung durch den Knaben mit dem „schönen Händchen“ zu erfolgen habe, schon dem Wortlaut nach albern.

Ich erlebe einen Kurarzt, der bei der Visite statt des Händegebens (Gefahr der Durchseuchung) einen „Diener“ anbietet; er wird nicht viele Patienten finden, die die leichte Verbeugung noch verstehen. Aber er hat natürlich Recht. So wie der operierende Chirurg gut beraten ist, seinem Patienten mit einem festen Händedruck Vertrauen zu schenken. Wertschätzung und Respektsbezeugungen, die Höflichkeit ritualisieren.

Wie mich erzwungene Nähe zunehmend irritiert. Höflichkeit heißt Distanz wahren.

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Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de