Logbuch

Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell

Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?

Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.

Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.

Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.

Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“

Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.

Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.

An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.

Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt  wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.

Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.

Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.

Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung

unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.

Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.

Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.

Quelle: starke-meinungen.de

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Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark

So spotteten wir früher, in meiner wilden Jugend, über die Schlapphüte. Verfassungsschutz als Kondome. Drei Stück zehn Mark. Antikonzeptiva. Pariser. Wir wollten jene verächtlich machen, die uns als Büttel des Regimes erschienen.

Das war pubertär. Denn dieser Staat war kein Unrechtsregime, das den Tyrannenmord gerechtfertigt hätte. Und der Terror, damals linksradikaler Herkunft, hat keine Glorifizierung verdient. Heute weiß ich, die Verfassung ist ein Gut, das man schützen sollte.

Um so schmerzhafter, wie sich die Verfassungsschützer jüngst in eine Perspektive bringen, die nur eine Frage erlaubt: Sind das Verbrecher oder Trottel? Es sind Trottel.

Der Fall der faschistischen Mörderbande NSU zeigt diesen Staat in einem Zustand, der Spott im Halse stecken bleiben lässt. Eine Terrorbande hat infam Migranten abgeschlachtet. Und die Behörden haben dann die Familien der Opfer zu Tätern gemacht.

Als Aufklärung über das Versagen der Behörden droht, gehen die Akten in den Schredder. Beweisvernichtung. Strafvereitelung im Amt? Die Frage steht im Raum. Vom CSU-Innenminister hohle Sprüche in scharfem Ton. Das reicht nicht.

Ein Halbweltmilieu scheint auf. Agenten, Gegenagenten, Informanten, V-Leute. Nazis mit einem Zubrot als Denunzianten. Selbst wenn so etwa unumgänglich ist, es gefällt mir in der widerlichen Mischung von Justiz und Verbrechen nicht.

Müssen Geheimdienste so sein? Wenn dabei der Verdacht eines tiefen Staates entsteht, dann ist Schluss mit lustig. Tiefer Staat meint, dass sich die Verfassungsschützer die braune Sache zu eigen gemacht haben. Weimarer Befürchtungen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.

Aber warum sind die Schützer so schlecht? Avanti diletanti. Jeder Malermeister, der einen solchen Schlendrian in seinem Betrieb tolerierte, ginge pleite. Keine Nudel liefe vom Band, wenn diese Jungs sie fertigen müssten. Inkompetenz mit Pensionsanspruch.

Die Lösung ist banal. Der Verfassungsschutz ist so schlecht, weil er eine Behörde ist. Die Verfassung wird nicht geschützt, weil damit ein Konglomerat von Behörden beauftragt ist.

Der Staat ist nicht Dienstleister seiner Bürger. Der Behördenstaat ist Selbstverwalter. Die Politik sollte das kontrollieren; das kann nicht gut gehen. Doch Beamte könnten, was wir von ihnen erwarten, wenn sie nicht mehr Beamte sein müssten.

Der Fall NSU hat einen weiteren Grund geliefert, die staatliche Verwaltung als hoheitliches Behördentum zurückzuschneiden. Das vermaledeite Berufsbeamtentum gehört abgeschafft.

Quelle: starke-meinungen.de

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Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de

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Das Weihnachts-Interview: Kant zum Kult von Kundus

Weihnachten im Felde: das ist ein sehr deutsches Thema. Das Feldlager in Kundus wird just zur adventlichen Kulisse politischer Kundgebungen. Kaum ist der Bundesverteidigungsminister nebst Gattin und Talkmaster Kerner aus dem Kriegsgebiet zurückgekehrt, darf die Truppe eine neue Bühne für einen weiteren Besuch zimmern: Die Kanzlerin reist mit zu Guttenberg an.

Fotos flattern uns auf den Adventstisch, die Merkel mit zu Guttenberg und Offizieren betend in der Ehrenhalle der Bundeswehr zu Kundus zeigen, vor einem geschmückten Weihnachtsbaum, im Gedenken an die Gefallenen. Ehre, wem Ehre gebührt. Aber man darf in diesem Zusammenhang nicht nur von Kriegspropaganda sprechen, man muss es, wenn Sachfragen der Außen- und Verteidigungspolitik derart zu Personality-Formaten des Boulevard gewandelt werden. Wir sprachen mit Moral in der Politik und Showbusiness statt Politik mit dem Königsberger Philosophen Professor Immanuel Kant.

Kocks: „Professor Kant, die Befürworter der Talkshow in Kundus führen an, dass man auch zu modernen Mitteln der Kommunikation greifen müsse, um den Menschen im Lande Sinn und Zweck der Politik zu erklären. Für einen modernen Patriotismus sei jedes Mittel recht. Was sagt das über den Zustand der politischen Kultur?“

Kant: „Eine Politik, welche, was den Punkt der Mittel betrifft, nicht bedenklich ist (also die des Polikasters), ist Demagogie. Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen gerne zeitlebens unmündig bleibt, und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Daß der größte Theil der Menschen den Schritt zur Mündigkeit, außer dem dass er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.“

Kocks: „Aber muss nicht gerade eine wertgebundene Politik Sorge tragen, von breiten Kreisen der Bevölkerung verstanden zu werden? Da kann doch Personalisierung, die Einbeziehung der eigenen Familie, wie wir es bei Wulff und zu Guttenberg erleben, nur helfen. Braucht nicht gerade die moralische Politik eine gewisse Raffinesse der Darstellung?“

Kocks: „Es geht  nicht um Rechtsbrüche. Der Auslandseinsatz der Bundeswehr ist ja parlamentarisch gedeckt. Meine Frage bezog sich auf das Verhältnis von Moral und Politik. Sind diese Truppenbesuche nicht auch ein moralisches Vorbild für eine Gesellschaft, die immer gleichgültiger gegenüber Grundwerten wird? Brauchen wir nicht mehr politische Moralisten?“

Kant: „Ich kann mir nun zwar einen moralischen Politiker, das ist, einen, der die Prinzipien der Staatsklugheit so nimmt, dass sie mit der Moral zusammen bestehen können, aber nicht einen politischen Moralisten denken, der sich eine Moral so schmiedet, wie es der Vorteil des Staatsmannes sich zuträglich findet.“

Kocks: „Sie sind sehr rigoros, was den Anspruch angeht, nachdem die Maximen unseres Handelns zugleich immer auch als Grundsätze einer allgemeinen Gesetzgebung annehmbar sein sollten. Ist das aber nicht doch reine Theorie, fern der politischen Praxis?“

Kant: „Es kann keinen Streit der Politik als ausübender Rechtslehre mit der Moral, als einer solchen, aber theoretischen geben (mithin keinen Streit der Praxis mit der Theorie): man müsste denn unter der letzteren eine allgemeine Klugheitslehre, das ist eine Theorie der Maximen, verstehen, zu seinen auf Vorteil berechneten Absichten die tauglichsten Mittel zu wählen, das ist, leugnen, dass es überhaupt eine Moral gebe.“

Kocks: „Aufgabe der Politik ist es doch, so lautet, glaube ich, der Amtseid, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Und die tatsächliche Bedrohung etwa durch Terrorakte wird in diesen Tagen ja geschürt. Auf jedem Bahnhof stehen schießbereite Polizisten. Hilft in dieser Welt Prinzipienreiterei?“

Kant: „Die politischen Maximen müssen nicht von der aus ihrer Befolgung zu erwartenden Wohlfahrt und Glückseligkeit eines jeden Staats, also nicht vom Zweck, den sich ein jeder derselben zum Gegenstande macht (vom Wollen), sondern von dem reinen Begriff der Rechtspflicht (vom Sollen, dessen Prinzip a priori durch reine Vernunft gegeben ist) ausgehen, die physischen Folgen daraus mögen auch sein, welche sie wollen.“

Kant: „Wir müssen annehmen, die reinen Rechtsprinzipien haben objektive Realität, das ist, sie lassen sich ausführen; und danach müsse auch von Seiten des Volks im Staate und weiterhin von Seiten der Staaten gegeneinander gehandelt werden; die empirische Politik mag auch dagegen einwenden, was sie wolle. Die wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben.“

Kocks: „Und doch lodert allenthalben Doppelmoral und Unfrieden. Und in Afghanistan, haben wir gelernt, findet der Krieg gegen den Terror statt, wie im Irak. Wie blauäugig muss man sein, um in einer solchen Welt vom ewigen Frieden zu reden?“

Kant: „Es soll kein Krieg sein. Also ist nicht die Frage, ob der ewige Friede ein Ding oder Unding sei, sondern wir müssen so handeln, als ob das Ding sei, was vielleicht nicht ist, und auf Begründung desselben und diejenige Konstitution, die uns dazu die tauglichste scheint, hinwirken, um ihn herbeizuführen und dem heillosen Kriegsführen ein Ende zu machen.“

Kant: „Nationalstolz und Nationalhass sind Instinkte, die die Tierheit an uns dirigieren, aber durch Maximen der Vernunft ersetzt werden müssen. Um dessenwillen ist der Nationalwahn, jener Wahn, den Regierungen so gerne sehen, auszurotten, an dessen Stelle Patriotismus und Kosmopolitismus treten muß.“

Kocks: „Und das kann man in einer Verfassung haben, Vaterlandsliebe und Weltbürgertum? Sie träumen vom ewigen Frieden!“

Kant: „Wir reden von einer auf Freiheitsprinzipien gegründeten Verfassung aus der Idee der Vernunft. Drei Definitivartikel zum ewigen Frieden, einer unausführbaren Idee, wenngleich letztes Ziel des ganzen Völkerrechts: 1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein. 2. Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten beruhen. 3. Das Weltbürgerrecht soll  auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.“

Kocks: „ Hospitalität? Das Lateinische hat ja mit dem Begriff „hospes“ ein und dasselbe Wort für den Fremden wie für den Gast. Meinen Sie das: Der Fremde als Gast, Gastfreundschaft als Prinzip, auch im weltbürgerlichen Maßstab?“

Kant: „Er versteht schon recht. Frohe Weihnacht, Friede auf Erden und den Menschen einen Wohlgefallen.“

Kocks: “Professor Kant, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.“

Quelle: starke-meinungen.de