Logbuch

INDOLENZ.

Nicht nur bei der sagenumwobenen MAFIA, in jedem ordentlichen Laden mit operativen Belangen gibt es ihn, den Mann für‘s Grobe. Kann auch weiblich sein; dann eher noch böser. Er oder sie sind von Berufs wegen schmerzfrei. Gelegentlich nennt er sich Familienanwalt, manchmal Hausmeister oder Türsteher, meist aber Medienbeobachter. Hinweis: Diese Einschätzung ist hoch kontrovers.

Es wird in diesen Tagen an die BARSCHEL-AFFÄRE erinnert und einen Medienbeobachter der damaligen Zeit namens Reiner Pfeiffer. Ich habe Journalisten gekannt, die regelmäßig mit ihm persönlich gearbeitet haben (oder er mit ihnen; das weiß man nie so genau). Pfeiffer war ein übler „agent provocateur“; er hatte den Auftrag, den SPD-Konkurrenten von Barschel (CDU) zu marodieren und scheute keine Niedertracht. Rufmord war sein Geschäft; Medien seine Kollaborateure. Das alles kann man nachlesen.

Der Politiker Barschel hatte den indolenten Medienbeobachter Pfeiffer angestellt und dessen Schmutzkampagnen zumindest geduldet; es gab zudem Verbindungen zu Waffenlobbyisten und Geheimdiensten. Für Barschel endete (nach EHRENWORT) das Ganze tragisch; er ertrank in der Badewanne von Zimmer 12b im Hotel Beau Rivage in Genf. Der STERN hatte das Foto auf dem Titel. Über den Medienbeobachter und seine verlängerte Werkbank in die Redaktionen ging die Zeit hinweg.

Ich hatte seiner Zeit meinem Berufsverband einen Fehdehandschuh hingeworfen. Es ging mir um die Frage, ob der betreffende Herr nach Ansicht des Fachs vom Fach sei. Ist auch das, was hier passiert, war meine Frage, PR? Es war klar, dass man dies seitens der Verbandsonkels als Provokation durchschaute und nicht über‘s Stöckchen sprang. So wie die GRÜNEN jetzt im Fall GELBHAAR nicht über‘s Stöckchen springen. Fragwürdig erscheint mir nur die These, dass die unglückliche Denunziantin von Herrn Gelbhaar MdB eine freidrehende Alleintäterin sei. Wahrscheinlicher scheint mir ein Indolenter im Halbdunklen und der RBB als dessen geübter Partner und zugleich nützlicher Idiot. Meine Meinung.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.

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WIE OFT SOLL MANN?

Der Unterschied von Weihnachten und Sex in der Ehe liege darin, scherzt gestern auf einem Empfang der Deutschen Gesellschaft für Vögelkunde neben mir eine Ornithologin, dass Weihnachten öfter sei. Ich überhöre den Übermut von Frau Professor; er scheint mir dem Prosecco geschuldet.

Dem großen und groben Martin Luther wird das Wort zugeschrieben: „In der Woche zwier / Ist der Weiber Gebühr.“ Danach steht dem ehelichen Verkehr eine gewisse Frequenz zu. Dieser deftige Vergleich gibt uns Gelegenheit darüber nachzudenken, wie oft sich eine gewichtige Stimme in der Öffentlichkeit zu äußern habe, um überhaupt als Stimme und danach als gewichtig zu gelten.

Unter Wissenschaftlern gilt nämlich der verhängnisvolle Satz „publish or perish“, zu gutem lutherischen Deutsch meint das, wer nicht publiziert, soll sich verpissen. In der Tat wird der Rang eines Akademikers daran gemessen, wie lang seine Literaturliste ist. So galt früher „langes Leben, lange Liste“; was aber die Strebsamen nicht beruhigen konnte; schließlich wollten sie mittels der Zitierhäufigkeit schon zu Lebzeiten auf einen Lehrstuhl. Also schrieb man sich die Finger wund.

Hektisch erscheinende Publikationsorte waren im Akademischen die „Vierteljahresschriften“, die es auf ein quartalsweises Erscheinen brachten; wohlgemerkt in der Gutenberg-Galaxie. Wie alles hat das Internet auch dies verändert. Wer heute Einfluss wünscht, äußert sich täglich. Das betrifft nicht nur im Bodensatz der elementaren Soziokultur die sogenannten „Influenzer“ (welch ein Namen), sondern auch in einiger Höhe kulturelle Stimmen. Man führt Debatte permanent, buchstäblich Tag und Nacht.

Ich sehe gestandene Politiker meines Vaterlandes auf der chinesischen Plattform namens TikTok mit täglich neuen Beiträgen, als angestrengt produzierte kleine Filmbeiträge unter erheblichem Originalitätsdrang. Junge Frauen lassen sich zu einem geradezu koketten Stil verleiten, was man professionell nicht geraten hätte. Die Publikationsorte sind Schlachtfelder. Nun versucht gerade ein amerikanisches Verfassungsgericht den Konkurrenten von X (vormals Twitter) zu verbieten, weil in Händen einer feindlichen Macht („Tschei Nah“). Man liest bei TikTok von einer Reichweite in den USA, die kaum zu glauben ist: 170 Millionen. Elon Musk soll es kaufen, der als Person 211 Millionen Abonnenten hat.

Ich bemühe noch mal den Vergleich aus dem Mittelalterlichen. Das ist gegenüber der Muße des kopierenden Mönchs, der den Aristoteles noch mal brav in aller Ruhe abschreibt, eine sehr viel größere Reichweite und eine sehr viel höhere Frequenz. Was die gemächlichen Tintenkleckser und ihre akademischen Apologeten dazu führt, die sogenannten Online-Kommunikation nicht ernst zu nehmen. Statt Luther zitieren sie lieber Erich Fried: „Eines Tages, sagen die Impotenten, werden wir den Geschlechtsverkehr widerlegen.“

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Von den Lustknaben

Spätrömische Dekadenz: die Badehäuser und Bordelle boten den Bürgern Roms junge Sklaven, zumeist griechische Knaben, die Gedichte rezitieren und zu körperlichen Diensten bereitstehen konnten. Vergangene Zeiten?

Allenthalben finden wir in den Nachrichten Zustände wie im alten Rom. Kindesmissbrauch ist ein Thema geworden, das die Menschen nicht loslässt, weil es die Medien nicht loslassen. Die Spirale der Empörungskommunikation wird mit Eifer gedreht, täglich neue Ungeheuerlichkeiten.

Jetzt sollen es fünfzig, nicht vierzig missbrauchte Schüler in dem sagenumwogenen Odenwald-Internat gewesen sein. An der jesuitischen Musterschule in Berlin gibt es nunmehr einen „eckigen“ Tisch, an dem sich Opfer und Tätervertreter gegenübersitzen.

Ein Politiker steht vor Gericht, weil er tausende Fotos der Kinderpornografie auf seinem Handy speicherte, angeblich um so seine parlamentarische Meinungsbildung zu befördern. Aus einer konkreten Verlegerfamilie der 68er Generation hört man Bezichtigungen, die auf eine anhaltende Geisteskrankheit aller Mitglieder schließen lassen.

Die von Empörungsgier befeuerte Ökonomie der Medien tobt sich an einem Thema aus, das das Publikum erschauern lässt. Das Publikum geifert nach Tabubrüchen, die den Blick in die Abgründe des Menschlichen ermöglichen. Täglich ein wenig Entsetzen vor der eigenen Natur, wie seinerzeit Ödipus, der den Vater erschlagen und die Mutter geehelicht hatte.

Hier liegt das wesentliche Problem: eine assoziative Klammer entsteht zwischen so unterschiedlichen Dingen wie Seelsorge, Pädagogik, gleich- oder fremdgeschlechtlicher Orientierung oder Enthaltsamkeit auf der einen Seite und dem Vergehen an Kindern andererseits.  Das abstruse Ressentiment wird von allen Seiten gefüttert.

Ein Alt-Bundeskanzler, der sich ansonsten prädementer Selbstüberschätzung und peinlichem Zeitungsmarketing widmet, räumt ein, dass die Quote der Homosexuellen unter Priestern höher sein mag. In den Feuilletons feiern mit dem Lolita-Syndrom notorisch überschätzte Schwulst-Romane eine Wiedergeburt für die Nachttische alter Männer.

Die süßliche inszenatorische Aura um Papst Benedikt und Herrn Gänswein nährt lutherische Distanz zum Vatikan. Und die Pädagogik, jene Hilfswissenschaft der  Steißbeintrommler, schwätzt vom gleichnamigen Eros. Da hat die unerträgliche PH-Professorin Rita Süßmuth gerade noch gefehlt, denkt man, und schon melden die Ticker: sie managt das jetzt im Odenwald.

Es ist rundheraus unerträglich, was hier als Melange zusammengerührt wird. Und doch ist es typisch für Massenpsychosen, die den Pöbel erregen, aber Einsicht in das Problem verstellen. Eine solche Verbindung von Unvereinbarkeiten ist für Ressentiments keine Ausnahme, sondern die Regel.

Wer den Antisemitismus der deutschen Nationalsozialisten studiert, findet hierfür beängstigende Beispiele. Will man sich dem Sog in den irrationalen Sumpf der Vorurteile entziehen, bedarf es des Skalpells der Urteilskraft.

Man trenne, was zu trennen ist. Was ist der Kern?  Ein Tabu steht zur Debatte, das Verfassungsrang hat. Es ist mit dem Euphemismus der Pädophilie, wörtlich übersetzt, der Liebe zum Kind, nur zynisch beschrieben. Es geht um die sexuelle Ausbeutung von Schutzbefohlenen im Kindesalter, um Mordversuche an Kinderseelen durch Missbrauch ihrer Körper. Aber es geht eigentlich nicht um Sex.

Die Bezüge sind nicht sexuelle Vorlieben der Menschen. Die Bezüge liegen tiefer, sie sind fundamental. Wir reden über die Basis von Staat und Gesellschaft. Wir reden über historischen Fortschritt, den auch die Geilheit alter Männer nicht zurückzudrehen hat.

Menschen sind keine Sachen, auch nicht Frauen und Kinder. Wir kennen keine Sklaven mehr. Wir haben Kinderarbeit verboten. Wir haben Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbefohlenen, dazu gehört auch die Schulpflicht. Wir unterstellen die Familie, und das heißt die Kinder heranziehende Gemeinschaft, dem besonderen Schutz des Staates.

Wir haben die Würde des Menschen zum Kernbegriff unserer Wertordnung gemacht. Das alles ist so grundsätzlich, dass andere Rechte dahinter zurückzustehen haben. Das der Informationsfreiheit, auch im Internet. Das der sexuellen Freizügigkeit, wenn sie Minderjährige einbeziehen will. Damit ist nichts zum zunehmenden Selbstbestimmungswunsch Heranwachsender gesagt. Kinder und Jugendliche haben, so sie sich gegenseitig achten, ein Recht auf Liebe, Erotik, Sexualität, ohne dass die Polizei die Ausweise kontrolliert. Aber Erwachsene haben kein Recht auf Kinder.

Quelle: starke-meinungen.de