Logbuch

DIKTATÜRCHEN.

Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.

Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).

Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.

In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.

In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.

 

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QUELLENSCHUTZ.

An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.

Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.

Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).

Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.

Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.

Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.

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DER ROMAN MEINES LEBENS.

Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.

Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.

Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.

Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.

 

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Maulhelden, keine Märtyrer – warum der Rauswurf der Linken goldrichtig war

Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der bundesdeutschen Demokratie: 50 Abgeordnete des deutschen Bundestages, gewählte Volksvertreter werden vom Präsidenten des Plenarsaales verwiesen; rausgeworfen – wegen ihres Protests gegen den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Darf man in diesem Land nicht mal mehr als Abgeordneter für den Frieden sein? Friedensengel werden rausgeworfen? Ein Skandal?

Die Stimmen derer, die darin einen undemokratischen Auswuchs, gar einen Rückfall in längst vergessene Zeiten sehen, überschlagen sich. In den Kommentarspalten einiger Zeitungen, in den Online-Foren diverser Medienangebote und in den politischen Weblogs, überall tobt der Volkszorn. Es weht ein scharfer Wind gegen Norbert Lammert (CDU), den Parlamentspräsidenten. Man vermutet parteipolitische Interessen hinter seiner Entscheidung, nimmt an, dass hier Menschen, die mutig für ihre Meinung einstehen, hinterrücks mundtot gemacht werden sollen, sieht eine allgemeine Diskriminierung der Linken am Werk.

Es wird wilde Arithmetik betrieben, die 50 Verwiesenen vom Freitag werden den insgesamt nur 23 Ausgeschlossenen der vergangenen 60 Jahre gegenübergestellt, mit Hinblick auf die Parteizugehörigkeit Lammerts wird eine autoritär-antidemokratische Unionslinie von Globke über Oberländer und Filbinger bis hinein in die Neuzeit konstruiert. Und dennoch, nüchtern betrachtet lässt sich die Entscheidung, die der Bundestagspräsident da am vergangenen Freitag getroffen hat, nur als notwendig und richtig charakterisieren.

Ein unabhängiges Parlament, ein Ort, an dem gewählte Volksvertreter unbeeinflusst von kurzfristigen populistischen Affekten repräsentative Entscheidungen für den demokratischen Souverän treffen können ist, gerade auch in Deutschland, ein mühselig errungenes Gut. Es ist Produkt eines Kampfes, der vor über 170 Jahren mit dem Aufbegehren einiger demokratisch gesinnter Menschen gegen die autoritären Obrigkeiten begann.

Eben hierin ergründet sich auch sein Normzweck: Nicht der lauteste Schreihals soll das politische Tagesgeschäft bestimmen, nicht derjenige, der in der Einschüchterung von Parlamentariern die höchste Kunstfertigkeit besitzt, sondern der in freier, gleicher, unmittelbarer, direkter und geheimer Wahl legitimierte Repräsentant.

Diese Grundsätze hat die Linkspartei hier mit Füßen getreten. Ihr Auftreten am vergangenen Freitag hat so gar nichts von einem demokratischen Märtyrer wie Otto Wels, der sich mutig der überbordenden Bedrohung entgegenstellt, der dem Ungeist sein ‚Nein’ entgegenruft, es ist vielmehr der Versuch einer populistischen Instrumentalisierung der eigenen Parlamentspräsenz. Die Bannmeile wird durch diejenigen gebrochen, die durch sie geschützt werden sollen. Die Linke trägt den Druck der Straße hinein in den Plenarsaal.

Man mag zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan stehen, wie man will, man mag gegen ihn demonstrieren, agitieren, anschreien, man mag ihm als Abgeordneter seine Zustimmung versagen (dies haben übrigens, unter strikter Einhaltung der demokratischen Spielregeln, am vergangenen Freitag über 40 Abgeordnete aus allen Fraktionen, einschließlich Union und FDP getan). Allein seiner Ablehnung die Beachtung jedweden demokratischen Anstands zu opfern, verbietet sich.

Der Missbrauch des Parlaments als Agitationsbühne hat unter Populisten Tradition. Aus Italien sind einem die Ausfälle der Lega Nord gegenwärtig, aus dem Europaparlament die der United Kingdom Independence Party. Selbst der Bundestag blieb nicht gänzlich verschont, hier echauffierte sich Ronald Schill über Einwanderer bis man ihm das Mikrofon abstellte. Jetzt also die Linkspartei, die sich auf dem Rücken der Opfer eines Bombenangriffs profiliert.

Weit entfernt davon, ein eigenes tragfähiges Konzept zur Beendigung des deutschen Auslandseinsatzes vorgelegt zu haben, geht man mit den Namen getöteter Zivilisten hausieren – die Körper sind kaum begraben, da beginnt die politische Leichenfledderei. In einem Abgrund an Pietätlosigkeit werden Opfer (wessen Opfer eigentlich, die der NATO, die bombardieren ließ oder viel mehr die der Taliban, die sich und ihre Waffen hinter Frauen und Kindern verstecken?) zu Zeugen der eigenen verqueren Haltung gemacht. Da verkommen elend gestorbene Menschen zur Staffage in einem Schaustück von Maulheldentum, Populismus und Heuchelei.

Die Würde des Bundestages, die Bedeutung funktionsfähiger demokratischer Organe gebietet es, dass dem konsequent Einhalt geboten wird, auch um den Preis des Ausschlusses einer stattlichen Anzahl von Abgeordneten. Die Anzahl der Sünder macht den Sündenfall nicht legitimer.

Quelle: starke-meinungen.de