Logbuch

TRINKGELD.

Zeige mir, wie Du Trinkgeld gibst, und ich sage Dir, wes Geistes Kind Du bist. Das Tip als Charakterspiegel. Aus der Schule des Lebens.

Es geht nicht nur um die Höhe des Betrages, mit dem man seine Zufriedenheit als Gast ausdrückt; es geht auch um die Art, wie man das tut. Das fällt mir wieder ein, weil ich gestern nach einem netten Essen eine Eselei begangen habe. In einer familienfreundlichen Pizzeria („A Mano“) mit kreuznetter Kellnerin zahle ich per Kreditkarte und runde den angesagten Betrag von 83,50 € auf 100 auf. Im Taxi ärgere ich mich darüber.

Ich habe Zweifel, dass die Buchhaltung des Gastro-Konzerns das genau dieser jungen Frau auch bar auszahlt oder ob es in einen Topf geht, der möglicherweise auch noch mal steuerlich rasiert wird. Überhaupt zahlt man Trinkgeld cash. Und zwar so, dass der Service das mit einer Wischbewegung in der Hosentasche verschwinden lassen kann. Beim Tip hat der Staat sein Recht verloren.

Das Trinkgeld soll wegen des freundschaftlichen Klimas der Bewirtung dem Gastgeber erlauben, auf mein Wohl zu trinken; daher historisch der Name. Man vergibt es diskret, zum Beispiel indem man einen Schein auf dem Tisch liegen lässt (der von der Bedienung auch erst abgeräumt wird, wenn der Gast gegangen ist, so, als habe sie es gar nicht gesehen).

Ich vergehe im Fremdschämen, wenn ich am Nachbartisch den alerten Manager mit Amex-Karte brüllen höre “Machen sie mal x €, Frollein!“ und ich am Gesicht des Service sehe, das waren gerade 4 Prozent, die er jetzt auch noch gerne auf der Rechnung hätte. „Wg. Steuer!“ Ein korrekter englischer Anzug hat eine eigene Tasche für Tips, die sogenannte Billet-Tasche; ein Gentleman ist darauf vorbereitet zu tippen, unmerklich, beiläufig.

Mein Tipp für den Tip: In der Brieftasche kleine Scheine sammeln oder mal einen Hunni in 5-Euro-Scheine wechseln lassen. Das ist doch eine Stücklung, die man streuen kann. Je nach Zufriedenheit legt man zwei, drei neben die Kreditkarte und erwähnt das mit keinem Wort. Bei Gelagen auch mal einen größeren Schein, immer 15 Prozent. So das wäre die Regel.

Jetzt nur sicherheitshalber: Nein, man zahlt nie „getrennt“. Nein, man legt nie als Gruppe zusammen. Nein, man teilt keine Rechnung nach Speisen und Getränken. Nein, man entnimmt bei einzelner Überzahlung nicht einen Ausgleichsbetrag aus dem Trinkgeld der anderen; das ist das aller übelste bei „Zusammenlegern“. Ein gutes Trinkgeld ist angemessen und vor allem diskret; es passiert wie zufällig.

Logbuch

ORIGINAL & FÄLSCHUNG.

Aus der Welt der Wissenschaft, die zweite. Zum Anschein des Authentischen. Das Authentische ist kein Wert, der in den Dingen liegt, sondern nur im Umgang mit ihnen. Wie bei den Reliquien.

Dass etwas nicht gefälscht sei, sondern authentisch, das ist argumentativ ein steiler Angang, weil schon mit der Behauptung der Zweifel gesät ist. Der Authentizitätsanspruch ist immer nur der eines Prätendenten, den auch er nur durch Anschlüsse an den aktuellen Wahrheitsdiskurs motivieren kann, dessen Macht zu seinem Ausschluss er entgehen will. Martin Doll (siehe gestriges Logbuch, ebenda, S. 50) zitiert dazu Michel Foucault zur Unterscheidung des Arztes vom Quacksalber (charlatant). Es herrsche dazu der medizinische Diskurs; man spricht heute von „evidenzbasierter“ Medizin. Gänzlich unbeeindruckt davon erweisen sich aber die Anhänger der Homöopathie.

Es gelten bei allen Diskussionen um Originalität schlicht die Regeln der Falschmünzerei; solange der falsche Fuffziger unerkannt zirkuliert, ist alles gut. Der Geldschein, im Unterschied zur Goldmünze oder dem Silberling, hat ja seinen Wert nicht in sich; er lebt nur solange er nicht falsifiziert ist.

Also ist Originalität als Gegenbegriff zu dem der Fälschung eine Kategorie der Pragmatik, der sozialen Praxis. Hier steht die ganze Lebendigkeit eines relativen Wahrheitsbegriffes an. Wahr ist, was so behandelt wird, weil es noch nicht verbindlich enttarnt ist. Wahrheit ist eine Kategorie der Pragmatik.

Die Reliquie gilt dem Religiösen als echt, obwohl er weiß, dass sie das nur durch seinen Glauben ist; sie ist echt, weil mit ihr so umgegangen wird.

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FAKE.

Neues aus der Wissenschaft. Was ist fachlich das Wesen der Fälschung, wie sie unter Donald Trump sogar höheren Orts eingezogen ist? Die amerikanische Presse hat dazu einen neuen Kommentarmodus: „facts first“! Ob das hilft?

Die Bestimmung von Fälschungen oder Fake News ist dichotomisch, also zu ihrem Gegenteil, schwierig. Was ist denn auf der anderen Seite? Wahrheit, gar absolute Wahrheit? Oder Wirklichkeit? Die wirkliche Wirklichkeit? Im Sinne einer realistischen Weltsicht? Ist „fake“ dem Wesen nach nun das Fiktive oder etwas Fiktionales? Was liegt also zwischen Factum, Facsimile und Artefakt? Über die Kunst zu lügen.

Eine veritable Lüge enttarnt sich erst durch den Nachweis des Vorsatzes, sprich durch den Konflikt des enttarnten Lügners mit dem so Getäuschten. Was aber ist, wenn das Gegenüber getäuscht werden will? Propaganda bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht des Wahrheitsbeweises; ihre Macht entfaltet sich auch im Kontrafaktischen.

Ich lese bei Martin Doll (Fälschung und Fake, Berlin, Kados, 2022, 3. Aufl., S. 35, Anm. 43) einen weitreichenden Hinweis in rhetorischer Anlehnung an Karl Popper, nämlich dass Originale nur so lange zirkulieren, wie sie nicht falsifiziert wurden und ihr Nachleben als Fälschungen fristen müssen, einen Vorgang, den er passim als „Kipplogik“ oder „Enttarnung“ bezeichnet. Sein Lehrsatz: Eine „Verifikation von Originalen (ist) nicht möglich, wohl aber deren Falsifikation.“

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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen

Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.

Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.

Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.

Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.

Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.

Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird.  Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich  nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.

Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.

Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten?  Man sollte Wohltaten  misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.

Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.

Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt.  Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?

Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist.  Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.

Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.

Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.

Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!

Quelle: starke-meinungen.de