Logbuch

SITTENVERFALL.

Beim Einchecken in ein sogenanntes Lieblingshotel erwähnt die ältere Dame in der Schlange vor mir, dass sie das Haus seit der Eröffnung besuche. Ich erinnere mich, das war 1985. Damals hatte es mir ein Kollege empfohlen als den letzten Schrei. Von ihm erwähntes Detail: sogar Telefon auf dem WC.

Das Wandgerät auf der Toilette hatte ihn fasziniert. „Wie in New York!“ Man konnte sich nicht so recht ausmalen, wozu es dienen sollte. Das war im Zeitalter des Festnetzes. Auf den Straßen der Großstädte gab es Telefonzellen, auf dem Dorf eine (und den Pfarrer mit Tischgerät und Wählscheibe). Plakette in den Telefonzellen: „Fasse Dich kurz!“

Die Kids nutzen heutzutage zwei oder drei Onlinegeräte gleichzeitig. Was Businesstelefonierer ihrer Unwelt antun, spottet jeder Beschreibung. Beim Skypen mit Headset wird regelrecht gebrüllt. Jedes Thema eignet sich zur öffentlichen Aufführung. Man wünscht sich, nicht Zeuge sein zu müssen. Keine Pointe.

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UNTER DREI.

Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.

Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.

Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.

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AUSGEDRUCKT.

Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)

Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.

Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.

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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen

Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.

Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.

Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.

Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.

Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.

Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird.  Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich  nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.

Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.

Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten?  Man sollte Wohltaten  misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.

Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.

Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt.  Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?

Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist.  Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.

Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.

Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.

Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!

Quelle: starke-meinungen.de