Logbuch
ERRUNGENSCHAFTEN. KULTURELLE.
Das Rad oder die Erfindung der Schrift. Sicher wichtig. Die Kanalisation und die Idee der Menschenrechte. Das Konzept des Individuums. Meine Nummer eins: der Zaun.
Pflegen durch hegen: Das Menschenrecht auf Privateigentum drückt sich praktisch aus in dem Recht, um ein Fleckchen Land einen Zaun zu errichten. Eine Hecke zu ziehen, am besten eine dornige. Ja, eine No-go-Area für Fremde und zur Not auch Freunde. Selbst die Mietwohnung unterliegt dem besonderen Schutz des Staates; er soll garantieren, dass selbst er sich raushält.
Hegen und pflegen. Es beginnt mit der Viehzucht, sich eine Herde von Nutztieren halten zu können anstatt hinter den Büffeln durch die Savanne zu ziehen. Und es endet nicht mit dem Recht auf Familie (welcher Art auch immer), sprich mit PRIVATHEIT. Souverän ist, wer seine Grenzen beherrscht. Freiheit ist dieses Recht der Selbstbehauptung.
Beete anlegen. Weiden umzäunen. Parktore schließen. Privateigentum ist Menschenrecht. Wir sind kulturell Einheger. Der Gebrauch des Privaten soll auch zwar auch der Allgemeinheit dienen. Die ist aber auf der anderen Seite des Zauns. Immer.
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DER FLANEUR.
Wird der WANDERER von der Natur in die Großstadt versetzt, nennt man ihn FLANEUR. Er ist dann aber auffällig gut gekleidet und immer von einer etwas wirren Nachdenklichkeit.
Typisch für den alten Paternalismus, die Vorherrschaft der Männer, war dass das Herumstreunen, gemeinhin SPAZIERENGEHEN genannt, den Herren erlaubt war. In der Natur hieß er dann Wandersmann, der sich Ergehende; in der großen Stadt war es der Flaneur, der sinnlos umherzustreifen pflegte. Machte das aber eine Dame, so war sie keine mehr. Auf dem Land kannte man die Wanderhure, in der Stadt das flanierende Leichte Mädchen.
Die Vorbeigehende („passant“ weil „passing“) war eine sich emanzipierende Frau. Gut so. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Mich interessiert der FLANEUR, weil mir ein deutscher Professor, ein Philister vor dem Herrn, mal in einer Rezension diesen Titel umgehängt hat, und darauf mächtig stolz war. Der Tropf hielt für eine Schmähung, was mir gar nicht so abwertend erschien.
Ein Flaneur, lese ich im Brockhaus, habe keine erkenntliche Quelle des Einkommens, sei vermutlich knapp bei Kasse, gebe aber für bestimmte Dinge unverantwortlich viel Geld aus, etwa Getränke oder Blumenschmuck. Er ist dem wirklichen STUTTZER oder DANDY nahe, aber nur in zaghaften Andeutungen. Er ist ein „petit bourgeois“ mit der „gentry“-Ambition eines „land lords“, ein Privatgelehrten, der sich als Weltweiser aufführt, ein Kleingärtner mit den Sehnsüchten eines Landschaftsparks. Ein Sterblicher, der sich dem Großen zu widmen bereit wäre.
Der Flaneur gehört, so er flaniert, nach Paris ans „rive gauche“ oder in das Kings College in Dublin (er kann sich Oxbridge nicht leisten). Er spielt Polo in Mumbay oder entdeckt beiläufig Troja. Flaniert er nicht, ist er HOFMEISTER, sprich Hauslehrer dummer Kinder reicher Eltern. Oder Sitzredakteur eines Lokalblattes in Bad Oldesloh.
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FREITAG DER DREIZEHNTE.
Wem jede Religion fremd, dem erscheint auch das Gottgefällige als Aberglauben. Wer sich aber rechtgläubig wähnt, der führt ein scharfes Schwert gegen die der SUPERSTITION erlegenen. Unsere Religion ist vor allem eins, EIFERSÜCHTIG.
In einem edlen Hotel in Genf, dem Beaurivage, gewahrte ich mal ein Zimmer mit der Nummer 12 b („douze bis“). Man wollte wohl nicht die Unglückszahl 13 an eine Tür schreiben. Es war übrigens der Laden, in dem sich Uwe Barschel in einer Badewanne ertränkt hatte. Der Stern hatte das Foto auf dem Titel. War das damals in der Dreizehn? Nähme ich dann dies Zimmer und ginge baden?
Der Tatbestand des ABERGLAUBENS war schon immer ein Vorwurf ohne Sachverhalt. Die Hohen Priester der herrschsüchtigen Religionen haben ihn sich ausgedacht, um Wettbewerb auszuschließen. Du sollst keinen anderen Gott neben mir haben. Mit großer Rhetorik sollte der eigene Unsinn vorherrschen und alles andere verdammt sein. Der tapfere ANTONIO GRAMCI hat das HEGEMONIE genannt.
Nehmen wir Moses, der die Zehn Gebote bei Gott abgeholt hatte, und sein Volk im Aberglauben vorfand. Es tanzte angeblich um ein Goldenes Kalb. GÖTZENDIENST. Na ja. Erstens war Party, das ist ja schon mal was. Zweitens war es kein Kalb. Schließlich ging es nicht um Wiener Schnitzel. Es war ein junger geschlechtsreifer Stier! So etwas, was die spanische Männlichkeit zu erlegen hat. Und ob der Kraft des Stieres richtig Party zu machen, das ist ja nicht so abwegig.
Wenn die professionellen Moralisten gütig gestimmt sind, nennen sie den Aberglauben VOLKSFRÖMMIGKEIT. Wenn sie sauertöpfisch sind, sprechen sie von IRRLEHRE und zünden schon mal einen Scheiterhaufen an. Und machen dann liturgisch Party, wg. erfolgreicher Hexenverfolgung. Der Aberglauben des Glaubens.
Ach so, ich habe das Barschelzimmer genommen.
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Die Dinner Party von abgehalfterten Politikern beim ZDF
Das ZDF ist ein Kombinat. Und Wandlitz will das Sagen haben. Das wissen wir jetzt, Roland Koch sei dank.
Um das Zweite Deutsche Fernsehen tobt eine öffentliche Debatte, die die Gemüter erhitzt. Auslöser ist nicht das TV-Programm, dessen Kernzielgruppe (Durchschnittsalter 70) ohnehin bereits aus dem Altersheim zuschaut.
Hier erregt nichts, weil es nichts Erregendes gibt. Wer jemals den Geist des Ortes am Sitz der Anstalt in Mainz-Lerchenberg geatmet hat, weiß, warum der Vergleich mit einem Kombinat polemisch angemessen ist: Ein Staat im Staate hat sich hier etabliert, dessen Beamte aus gutgepolsterten Sesseln auf die Holzbänke der freien Medienrepublik herabblicken. Darum gebaut ist eine Landschaft von festen Freien für die wirkliche Arbeit.
Wer den ausgeschiedenen und den amtierenden ZDF-Intendanten jemals mit Wagnerschem Mantel hat durch die Menge schweben sehen, weiß, was Mediokratie ist. Jetzt geht es um den Einfluss der Politik auf das Haus, das Konrad Adenauer einst als Alternative zu dem linken Sumpf namens ARD gegründet hat.
Eine von dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch organisierte Mehrheit von Unionspolitikern will den Chefredakteur Nikolaus Brender abgelöst wissen, früher oder später. Man bezichtigt ihn aus der Union der Zivilcourage und professionellen Arbeitens ohne Ansehen der Person. Das führt reflexartig zum Aufheulen des Intendanten-Hofstaats und aller Kombinatsmitarbeiter und mühsam organisierter Hilfstruppen, weil damit die „Staatsferne“ des Rundfunks gefährdet sei. Dies ist eine hohe Zeit der Krokodilstränen und der Pharisäersprüche. Man wird einiges unterscheiden müssen, will man den Kopf aus dem liberal gestimmten Empörungssumpf stecken.
Man muss nicht Hegel gelesen haben oder Preuße sein, um zu ahnen, dass das Geplärre der kleinen Seelen in den immer kleineren Parteien alles sein mag, aber nicht der Staat. Das ZDF wird, sagen auch unverdächtige Insider wie Claus Kleber, von „parteipolitischen Seilschaften“ bedroht, aber nicht von staatlichem Handeln. Die Legitimation der Heckenschützen des Roland Koch ist weit geringer, als angenommen wird.
Zweitens: Das ZDF finanziert sich aus Zwangsgebühren, die es über die GEZ in rüder und obrigkeitsstaatlicher Manier bei uns einzieht, ob wir uns das Langweilerprogramm aus Mainz ansehen oder nicht. Derart durch quasi-staatliche Macht privilegiert, soll es durch einen Verwaltungsrat beaufsichtigt werden, der diese institutionelle Macht legitimieren soll.
Das ist nach meinem staatsrechtlichen Verständnis nicht eine Dinner Party abgehalfterter Politiker, sondern eine hoheitliche Behörde, sagen wir, besetzt mit Richtern oder Philosophen, jedenfalls Beamten. Wer aber sitzt dort? Franz Maget, Christine Bergmann, Edmund Stoiber, Dietmar Bartsch, David McAllister, Laurenz Meyer…eine bunte Schar zweit- und drittrangiger Parteisoldaten, deren staatliche Qualität nicht erkennbar ist, weil sie gar keine Ämter innehaben, die sie als Staatsdiener ausweisen können. Erneut weht der Ludergeruch parteipolitischer Geschaftlhuberei.
Drittens: Ein stattliches Quorum von 35 deutschen Staatsrechtlern bemängelt folgerichtig den Fall Brender als den Versuch, „den Einfluss der Parteipolitik zu stärken“. Dabei weiß man, dass die bunte Mischung ohnehin nicht verfassungsgemäß ist; was Roland Koch dreist öffentlich eingesteht. Aber man will dem ZDF-Intendanten Markus Schächter, eigentlich ein Parvenu mit erstaunlicher diplomatischer Gelenkigkeit, der hier unerwartet Versteifungen bis an den Rand eines eigenen Willens erkennen ließ, den Rücken stärken. Denn er hat in der Vergangenheit dafür Sorge getragen, dass Einflussnahmen nicht öffentlich wurden, vulgo: die Unabhängigkeit des Senders gewahrt. Demokratietheoretisch ist aber der offene Eklat der verdeckten Einflussnahme vorzuziehen.
Viertens: Wenn der Rundfunk staatsfern sein soll, dann gilt dieser Abstand allemal für die Parteien. Sie schicken sich immer öfter und immer dreister an, den Staat zu ihrer Beute zu machen. Das ist das generelle Problem, das hier aufscheint. Liberales Denken handelt aber von den Grenzen des Staates, nicht von einer freiheitlich gestimmten Allgegenwart.
Fünftens: Die ARD-Anstalten sind nicht besser. Auch ein Überflug von Hamburg Lokstedt zeigt ein Kombinat, den NDR. Die Existenzberechtigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks liegt in den besonderen Möglichkeiten eines Qualitätsjournalismus jenseits der Quote, der Parteipolitik und der Werbewirtschaft. Ich kenne niemanden, der diesen Gedanken in den Anstalten wirklich wirken sieht. Wäre man radikal, würde man die Zwangsbewirtschaftung an diese publizistische Qualität binden. Für ein RTL III ,und sei es von Herrn Schächter und seinem Major Domus Kurt Beck, gebe ich die Gebühren nicht her.
Siebtens: All diese Fragen stellen sich nicht mehr im Internet, in dem niemand mehr Herr und niemand mehr Knecht ist. Sagen dessen euphorische Freunde, die allzeit grundnaiven Blogger. Worüber sich Google totlacht. Für die dezentral privaten Nutzer des Webs gilt, dass nicht alle frei sind, die ihrer Ketten spotten.
Achtens: Die Meinungsfreiheit hängt an der relativen Freiheit von Redaktionen, nicht prinzipiell an dieser oder jener ökonomischen oder politischen Verfassung von Medien, solange diese in einem Wettbewerb auch um Reputation, sprich vertrauenswürdige Inhalte, stehen. Das Wesen von Presse in einer aufgeklärten Gesellschaft ist einerseits Verlegermacht, private oder staatliche, andererseits aber Redaktionsfreiheit.
Um diese relative Freiheit des Journalisten gegenüber seinem Verleger geht die Auseinandersetzung. Da gibt es Freunde großer Freiheiten und Gegner, weil es unterschiedliche Entwürfe von Freiheit gibt. Koch sei dank kann das jetzt jeder wissen.
Quelle: starke-meinungen.de