Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

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PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

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TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

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Legale Kinderpornos? Ekelhaft

FKK-Fotos von Kindern, und zwar harmloser Natur, jedenfalls legaler, stehen im Hintergrund der jüngsten Staatskrise. Ein Bundestagsabgeordneter räumt ein, sich Aktbilder von Knaben im Internet besorgt zu haben, über einen Zeitraum von fünf Jahren in erheblichem Umfang. Mit dem Bekanntwerden dieser Tatsache war er politisch erledigt. Und er hat rechtzeitig (vielleicht zu rechtzeitig) die entsprechenden Konsequenzen gezogen. So weit, so gut; oder so schlecht.

Wer eine Vorliebe für Kinderpornos öffentlich einräumt, kann auf Nachsicht der Medien und des Mobs nicht hoffen. Kinderschänder, tatsächliche oder vermeintliche, sehen sich meist einer Lynchstimmung gegenüber, die ein Unrecht unter allen Umständen zu sühnen sucht und dabei zur Not ein weiteres begeht. Ich habe, bevor das alles bekannt wurde, Sebastian Edathy als anständigen Menschen kennengelernt und wusste nichts von den Schattenseiten seiner Seele, die nun unseren Zorn erwecken. Es geht mir aber auch nicht um den Täter, sondern um die Tat.

Vor bald zwanzig Jahre hatte ich die Ehre, einen sehr berühmten britischen Maler kennenzulernen, Lucian Freud, Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud. Er war einer der begehrtesten Porträtmaler und selbst die Queen hat ihm Modell gesessen. Freud pflegte einen gewaltigen, zum Teil gewalttätigen Realismus und hatte eine Obsession zu nackten Körpern. Ich traf ihn auf einem Empfang von Francis Bacon, seinem Malerkollegen, irgendwo in Chelsea, und die beiden zogen ein Besäufnis ab, das, wie ich von denen hörte, die es länger ausgehalten hatten als ich, gegen Morgen infernalische Züge annahm und nicht frei von derben homosexuellen Übergriffen war. So sind sie, die dionysischen Seelen, dachte ich. Von Stund an gehörte ich zu den Bewunderern des groben Realismus aus der ekstatischen Malerei Freuds.

Ich kann auch noch auf die Stunde genau sagen, wann das endete. In einem Katalog, den ich in einer Mailänder Ausstellung erwarb, sehe ich das wirklich obszöne Aktbild eines jungen Mädchens. Man war bei Lucian Freud an sehr voluminöse ältere Frauen und raue Gesellen gewöhnt, aber eben nicht an Mädchen. Ich erfahre, dass das Modell seine minderjährige Tochter war, die mit der Einlassung zitiert wird, dass sie so wenig von ihrem häufig abwesenden Vater gehabt habe, dass sie das Modellliegen als Zuwendung empfunden habe. Nun liegt sie dort vor den Augen der Welt, ihre Scham nicht verbergend. Rundheraus ekelhaft. Damit war der Fall Freud für mich erledigt. Ich schaue heute weg, wenn ich was von ihm sehe. So ein Arschloch.

Zweiter Fall. Das Museum Folkwang in Essen hat in diesen Tagen eine Ausstellung mit „Bildern des Begehrens“ abgesagt, die sich den Fotoarbeiten des Malers Balthasar Kossowski de Rola, genannt Balthus (1908 bis 2001) widmen sollte. Ein acht Jahre altes Mädchen war von ihm in 2400 Polaroids verewigt worden, teils in Posen, die gespreizte Beine einschlossen. Die Kunstkritik bemerkt in seinem Werk eine unmittelbare Lüsternheit, die auf pädophiler Gier beruhe. Nehmen wir mal an, dass die  kunstgeschichtliche Relevanz des Werkes unzweifelhaft ist, rechtfertigt das eine Ausstellung? Oder handelt es sich bei der Absage um einen Akt der Zensur? Man kann nun die Weltliteratur nach den Lolitas durchstreifen oder die Wandervögelalben nach Schnappschüssen von unverdorbenen Pfadfindern beim Baden. Es geht nicht um die Abbildungen, sondern um die Augen des Betrachters.

Unausgesprochen wirkt bei den Betroffenen und ihrer Lobby das Argument, dass die Onaniervorlagen ja ein privates Vergnügen seien und das Privatleben auch von Abgeordneten niemand etwas angehe. Die Triebabfuhr bei legalen Pornos verhindere, so höre ich als weiteres Argument, tatsächlichen Missbrauch. Ich will mich auf diese Debatte nicht einlassen, weil sie am Kern vorbei geht. Wenn alle Tabus dieser Welt fallen mögen, eines stelle ich nicht zur Disposition: Kinder sind unsere Schutzbefohlenen. Sie haben jedes Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Balthus und Freud sind für mich verachtenswert. Ob das auch für Edathy gilt, dazu kann er sich nun äußern. Wir werden ihm zuhören. Geben wir ihm eine faire Chance. Wie gesagt, auf mich hat er immer einen guten Eindruck gemacht. Ich will wissen, ob und wo ich mich getäuscht habe.

Quelle: starke-meinungen.de