Logbuch
FLEET IN BEING.
Als junger Redenschreiber habe ich viel von einem agilen Chef gelernt, der seine Manuskripte akribisch durcharbeitete. Mit einem weichen Bleistift feilte er, zunächst grob, dann Entwurf für Entwurf feiner, schließlich, wir waren im zwanzigsten Durchgang, saß der Text. Selbst minimale Veränderungen bemerkte er sofort. „Kocks, wem hast Du das denn gegeben?“ Man konnte seine Texte nicht hinter seinem Rücken abstimmen, sprich entschärfen.
Eines Tages lese ich als Korrektur eine Einfügung, die mir nun gar nichts sagte: „fleet in being“. Es schien mir nicht mal korrektes Englisch zu sein. Ich missachtete es also. Prompt stand im Rücklauf FLEET IN BEING. Tjo, reden wir also über „Präsenzflotte“ als militärtaktische Maßnahmen im Seekrieg. Ein Konzept des ausgehenden 17. Jahrhunderts, das bis heute unter jenen gilt, die den Krieg vorbereiten, weil sie den Frieden wollen.
Der Gedanke ist: Eine starke Flotte wirkt auch dann auf den Gegner, wenn sie nur im Hafen liegt. Da der Feind auf ihr mögliches Auslaufen vorbereitet sein muss, bindet die Präsenzflotte ein mindestens ebenso großes Potential auf der anderen Seite. Ohne, dass ein Schuss fällt. Die Flotte wirkt einfach, weil sie das ist, ohne jedes Gefecht. Das ist ein guter Gedanke, wenn man über Waffengleichheit philosophieren will.
In der Öffentlichkeit, sprich beim Kampf um Aufmerksamkeit oder der Abwehr von Rufmord, gilt nur jener was, bei dem man mit kräftiger Gegenwehr rechnen muss. Mit wortgewaltigen Gegnern scherzt man nicht. Wie aber zeigt man im Meinungskrieg seine Waffen? Das wird durch bloßes Schweigen nicht gelingen. Die Schärfe des rhetorischen Schwertes beweist man spielerisch in Glossen. Zum Beispiel könnte man ein Logbuch führen. Nur mal so als Idee.
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STAATSSCHAUSPIELE.
Vor dem Übel der Propaganda schützt uns in deutschen Landen die freie Presse und eine lautere Regierung. Ist das so? Im Prinzip ja. Radio Eriwan.
In wirklicher Gefahr weiß man den Staat, wenn er einen Putsch zu fürchten hat. Der abgewählte amerikanische Präsident Donald Trump hat vor einem Jahr einen Staatsstreich anzuzetteln versucht; jetzt sind auch in Deutschland solche Verräter ausgehoben worden. Was dabei zutage tritt, ist wirklich böse. Die Innenministerin hatte einen „Kampf gegen Rechts“ versprochen und jetzt geliefert. Ein veritables Staatsschauspiel.
Das Presse-Echo zum tapferen Schlag gegen die Reichsbürger und QAnon-Anhänger ist sehr gut. Weil fast alle Redaktionen schon am Vorabend von der für anderntags um 06.15 Uhr geplanten Razzia wussten. Man war instruiert worden. Der allgemein geächtete Boulevardjournalist Julian Reichel sagt dazu, dass eine geheime Staatsschutzrazzia, von der alle Redaktionen vorab wüssten, lediglich eine PR-Aktion sei. Er meint das abwertend. Staatsschauspiel.
Da ist sie wieder, die Unterscheidung von Presse und PR, diesmal mit der besonderen Variante des Regierungs-PR. Begrifflich korrekt meint dies den Unterschied von Journalismus und Propaganda. Beides sind kommunikative Tätigkeiten innerhalb einer gemeinsamen gesellschaftlichen Praxis, die aber unterschiedlich bewertet sind. Journalismus gilt als Tugend, Teil der demokratischen Deliberation, gar als Vierte Gewalt, wohingegen Propaganda als interessengeleitet, wenn nicht als manipulativ abgewertet wird. Licht und Schatten als Aufklärung und deren Gegenteil.
Zu den Besonderheiten der Regierungspropaganda in der Bundesrepublik gehört, dass die entsprechende Behörde, das Bundespresseamt, sich nicht als PR begreift. Ich habe in der nächsten Woche einen Termin an der Uni Bonn, zu dem ein Honorarprofessor geladen hat, der mal Verleger war und sich als Anwalt einer realistischen Weltsicht um den Journalismus verdient macht. Es kommt noch eine wunderbare Journalistin, die mal Regierungssprecherin war, und ein klasse Journalist, der die Investigativen einer Tageszeitung leitet. Ein Journalist, eine Regierungssprecherin, lauter ehrbare Leute. Und ich.
Denn wer ist in der Runde das Schmuddelkind? Richtig. Meines Vaters Sohn. Nicht ganz zu Recht. Denn auch ich sitze als Bürger nur staunend im Parkett, während mit meinen Steuern Staatsschauspiele inszeniert werden. Mit Hilfe der Presse.
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FREMDE.
Flüchtlinge soll man, sagen die Sprachreiniger, „Flüchtende“ nennen, was fehlleitet, wenn sie, zumindest vorübergehend, innehalten wollen auf ihrer Flucht. Allenfalls könnte man von „Geflüchteten“ reden; aber was macht das besser?
Als ich noch beruflich mit der Frage zu tun hatte, habe ich stets von „Asylsuchenden“ gesprochen, weil das der Grund für die Aufnahme der Geflohenen war, dass ihnen politisches Asyl zustehen könnte, das dann auch zu gewähren wäre. Das gehört zur STAATSRÄSON eines demokratischen Deutschlands, dass man Asylberechtigten dieses auch gewährt.
Ich erinnere in dem Zusammenhang immer den Selbstmord von Walter Benjamin, der vor den Nazis fliehen musste und irgendwo in Frankreich mittellos sich seiner Verzweiflung ergibt. Oder des glücklicheren Bert Brecht, der öfter die Länder als das Hemd wechselnd nach Amerika entweichen konnte.
Nun hätte der Asylgewährer die Pflicht, die äußeren Umstände zu gestalten, dabei auch die Sicherheit zu garantieren. Die Sicherheit der Asylsuchenden für die Dauer ihres Verfahrens wie die Sicherheit der Gastgeber, sprich der aufnehmenden Bevölkerung. Das hat die Politik während der ersten Krise um 2015 notorisch versäumt.
Denn Merkels „Wir schaffen das“ hieß in Wahrheit IHR SCHAFFT DAS, womit aus der Perspektive des Bundes die Länder und Gemeinden gemeint waren. Dort wurden zwar gewaltige Anstrengungen der Verantwortlichen in der Unterbringung freigesetzt, geringere in der Betreuung und fast keine in der SICHERHEIT. Dafür ist es alles in allem noch gutgegangen, es war aber fahrlässig.
Die Polizei wäre gefordert gewesen und hat das Problem an sogenannte SECURITY delegieren lassen, die eine Mischung aus Hobbybullen, Türstehern und Freizeitfaschos zu bieten hatte. Es kam zu Vorfällen. Solchen, die man schwer hätte vermeiden können. Und solchen, die hätten vermieden werden müssen.
Die Sorglosigkeit der naiven Parole „refugees welcome“ hätte auch einer Fürsorge der garantierten Sicherheit bedurft. Ja, durch die Organe des Rechtsstaats, sprich die Polizei. Ich sage das mit sehr großer Vorsicht, da das Konzept einer „Fremdenpolizei“ nicht gemeint ist. Wegschauen des Staates aber auch nicht.
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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.
Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.
Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.
Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.
Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.