Logbuch
FREMDE.
Flüchtlinge soll man, sagen die Sprachreiniger, „Flüchtende“ nennen, was fehlleitet, wenn sie, zumindest vorübergehend, innehalten wollen auf ihrer Flucht. Allenfalls könnte man von „Geflüchteten“ reden; aber was macht das besser?
Als ich noch beruflich mit der Frage zu tun hatte, habe ich stets von „Asylsuchenden“ gesprochen, weil das der Grund für die Aufnahme der Geflohenen war, dass ihnen politisches Asyl zustehen könnte, das dann auch zu gewähren wäre. Das gehört zur STAATSRÄSON eines demokratischen Deutschlands, dass man Asylberechtigten dieses auch gewährt.
Ich erinnere in dem Zusammenhang immer den Selbstmord von Walter Benjamin, der vor den Nazis fliehen musste und irgendwo in Frankreich mittellos sich seiner Verzweiflung ergibt. Oder des glücklicheren Bert Brecht, der öfter die Länder als das Hemd wechselnd nach Amerika entweichen konnte.
Nun hätte der Asylgewährer die Pflicht, die äußeren Umstände zu gestalten, dabei auch die Sicherheit zu garantieren. Die Sicherheit der Asylsuchenden für die Dauer ihres Verfahrens wie die Sicherheit der Gastgeber, sprich der aufnehmenden Bevölkerung. Das hat die Politik während der ersten Krise um 2015 notorisch versäumt.
Denn Merkels „Wir schaffen das“ hieß in Wahrheit IHR SCHAFFT DAS, womit aus der Perspektive des Bundes die Länder und Gemeinden gemeint waren. Dort wurden zwar gewaltige Anstrengungen der Verantwortlichen in der Unterbringung freigesetzt, geringere in der Betreuung und fast keine in der SICHERHEIT. Dafür ist es alles in allem noch gutgegangen, es war aber fahrlässig.
Die Polizei wäre gefordert gewesen und hat das Problem an sogenannte SECURITY delegieren lassen, die eine Mischung aus Hobbybullen, Türstehern und Freizeitfaschos zu bieten hatte. Es kam zu Vorfällen. Solchen, die man schwer hätte vermeiden können. Und solchen, die hätten vermieden werden müssen.
Die Sorglosigkeit der naiven Parole „refugees welcome“ hätte auch einer Fürsorge der garantierten Sicherheit bedurft. Ja, durch die Organe des Rechtsstaats, sprich die Polizei. Ich sage das mit sehr großer Vorsicht, da das Konzept einer „Fremdenpolizei“ nicht gemeint ist. Wegschauen des Staates aber auch nicht.
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WUNDERHEILUNG.
Pilgerreisen sind eine religiöse Erfindung, aber die hätten sich nicht so lange gehalten, wenn das alles wäre. Kleine Übung im Querdenken.
In der Tiefe der irischen Provinz gibt es seit ewig diesen Wunderbaum, an den die Siechen ein Kleidungsstück hängen und sich so Heilung erhoffen. In das Dorf pilgern also Erkrankte in großer Zahl und aus allen Gegenden, es kommt daher etwas zusammen vom Süff der Welt. Und im Pub gegenüber dem Wunderbaum wird die Hoffnung auf Heilung kräftig begossen. Abstandsregeln finden dabei keinerlei Beachtung.
Man musste halt jenes Kleidungsstück in den Baum hängen, unter dem der Körper siechte. Das Glied wurde dann wieder heil. Ein moderner Mediziner hat sich, erzählt mir die BBC, ein Stück von einem im Wind flatternden alten Socken geschnitten und bakteriologisch untersucht. Er fand multiresistente Keime, die gelernt hatten, mit jedwedem Süff fertig zu werden. So machen das die Bakterien und Viren; sie mutieren, um alle Angriffe zu überleben. Damit war das Wunder der Heilung keines mehr. Man erfuhr im Dorf des Wunderbaums also eine Art Impfung. Die Genesung folgte.
Ähnliches berichtet im Londoner Radio der Wirt des Pubs von jener Ecke des örtlichen Friedhofs, wo früher der Galgen stand. Die Erde darunter sei reich an Bakterien und daher zu Heilzwecken empfohlen. Nun ist es mit den Iren wie mit den Schotten, wenn sie whisky-gestützt ans Erzählen kommen, geht das dichterische Temperament leicht mit ihnen durch. Trotzdem kommt mir ein klarer Gedanke.
Vielleicht bestand der medizinische Sinn von WALLFAHRTEN schon immer in der möglichst vollständigen Durchseuchung einer Population. Ob das nun religiös motiviert wurde wie in Lourdes oder sportlich wie in Ischgl oder eben brauchtumstechnisch wie im Aachener Karneval. Regelmäßige kollektive Durchseuchung hebt wie die Impfung die Volksgesundheit. Kann das sein?
Ich überlege, welches Kleidungsstück ich in den irischen Baum hängen würde, käme ich angeheitert aus dem dortigen Pub und würde Heil erhoffen.
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DIE SPIELREGELN.
Treffe im verschneiten Dorf den Nachbarn, der mit Mütze und Schal vom Spaziergang zurückkommt. Wir verständigen uns, dass der Winter nun da sei. Scherzt der Nachbar: „Wurde ja auch Zeit. Wie sollen wir sonst das ganze Heizöl im Keller noch verbrannt kriegen!“
Wir scherzen über die Absurditäten der aktuellen Politik. Und er beendet das Bürgerbefremden („Manches ist schlicht Volksverarschung!“) mit dem Satz: „Mehr als wählen gehen, können wir nicht!“ Das stimmt und es stimmt nicht. Ich könnte mich noch irgendwo festkleben und meine Mitmenschen nötigen, samt und sonders, zum Beispiel am Montagmorgen auf dem Weg zur Arbeit. Wg. Klima. Das ist aber kein Spiel, sondern bitterer Ernst. Der Propaganda-Begriff des „Zivilen Ungehorsams“ verniedlicht schlicht Terror.
Etwas so ausgelassen Fröhliches wie ein SPIEL lebt davon, dass die REGELN gelten; auch wenn sie nachher den Verlierer ärgern. Der sprichwörtliche SPIELVERDERBER gehört ausgeschlossen, jedenfalls bestraft. Das meint der sperrige Begriff des regelbasierten Zusammenlebens. Zivilisation eben. Klingt selbstverständlich, ist aber politisch in Gefahr.
Der ehemalige amerikanische Präsident Donald Trump wiederholt gerade die Lüge, dass er die letzte Wahl gewonnen habe und mutmaßt, dass, wem der Wahlsieg gestohlen worden sei, die Verfassung aufheben dürfe. Das ist im Kern HOCHVERRAT, eine Ermutigung zur Machtergreifung, dem Staatsstreich. Es gelten diesen Rechten die Spielregeln nur für den Fall des Sieges; damit gelten sie nie, weil es ja nur bei der Niederlage auf sie ankommt.
Fair Play meint, dass der Verlierer seine Niederlage hinnimmt und der Sieger ihn mit Respekt behandelt. Ohne Achtung vor den Regeln gibt es kein Spiel. Nicht auf dem Platz, nicht in der Politik. Auch im Privaten nicht.
Staatsbürgerliches nach dem Winterspaziergang. Ich habe dann Holz aus dem Schuppen geholt und den Kamin befeuert. Trockene Buche. War gemütlich. Bis der Habeck mit dem grünen Wasserstoff aus Afrika zurück ist, wollte ich nicht warten.
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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.
Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.
Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.
Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.
Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.