Logbuch

DER NÄCHSTE KANZLER.

Wer folgt auf den Sozialdemokraten Olaf Scholz als nächster Kanzler, sprich wer wird es nach der nächsten Bundestagswahl? Ein GRÜNER und zwar Robert Harprecht. Wir sind uns da sicher.

Diskussion vor Kommilitoninnen und Kommilitonen der Politischen Wissenschaften an der ehrwürdigen Universität zu Bonn am Rhein. Mit mir, dem Freischärler der Feder, auf dem Podium ein wirklich kluger und kreuznetter Chefredakteur einer wichtigen Regionalzeitung; Namen tun mal nichts zur Sache, weil ich ihn gleich für ein Urteil in Anspruch nehmen will, ohne dass ich das mit ihm abgestimmt hätte. Und ein ehrwürdiges Mitglied des Lehrkörpers. Ein Triumvirat also von Intellektuellen aus drei Generationen.

Der Ratschluss: Der nächste Kanzler wird ein GRÜNER. Frage der Parteienpräferenz. Die Grünen können inzwischen alles bedienen. Ich sage: alles vom Pazifisten bis zum Bellizisten… Und der Kanzler der Grünen wird dann ROBERT HAARPRACHT. Ja, der Kinderbuchautor aus dem Norden. Wenn ich sehe, mit welchem Fleiß sich Robert Hagenbeck von Entscheidung zu Entscheidung quält, wie er es kaum schafft, täglich zu duschen oder sich anständig zu kleiden, wie er ergraut. Sich verzehrend dient er. SERVIENDO CONSUMOR, so lautet der Lehrsatz des preußischen Beamten.

Seine Kollegin von den Grünen, die „aus dem Völkerrecht“, die spielt das lifestyle-Püppchen, sagt empathische Sätze, aber leidet sie? Ergraut sie? Verzehrt sie sich? Das alles ist natürlich nur meine Sicht der Dinge. Ich gehe immer eher vom Oberflächlichen her an die Dinge. Und kann mir keine Namen merken. Der Akademiker und der Journalist sehen das sachlicher. Kommen aber zum gleichen Urteil.

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WEISSER RITTER AUF TWITTER.

Elon Musk, der Multi-Milliardär, dem jetzt Twitter gehört, will die MEINUNGSFREIHEIT stärken, indem er dort die Anonymität von Personen und Robotern unterbindet. Das gefällt nicht jedem.

Reflexartig kommen die Einwände gegen einen offenen Marktplatz freier Menschen mit offenem Visier. Von links. Damit würden ohnehin marginalisierte Randgruppen dem offenen Hass ausgesetzt. Anonymität soll bleiben dürfen. Aber wohl nicht für jeden. Nur für die Guten. Wer also entscheidet künftig über den Zwang zum Klarnamen und das Recht auf Tarnung? TI alias Intransparency International? Oder Jan Böhmermann?

Das Angebot des Multi-Milliardärs ist in sich widersprüchlich. Der Algorithmus soll künftig öffentlich sein & alle Roboter kenntlich. Ein solches Versprechen kann man nur sehr naiven Menschen machen, die noch mit dem Abacus rechnen oder an den Fingern abzählen. Denn eine plausible Transparenz der KI gibt es nicht, weil sie per Definition „kontraintuitiv“ ist, eben nicht „plausibel“, oder „kausal“, sondern strikt „korrelativ“. Wer den Algorithmus aber als „open source“ offenbart, spricht eine Einladung an alle „spam bots“ aus; dem vodka-getränkten Missbrauch sind dann Tür und Tor geöffnet.

Ohnehin sind schon heute viele vermeintliche Roboter in den Sozialen Medien in Wirklichkeit nur einsinnige Menschen; das Analyse-Instrument taugt nichts. Man kann so doof sein, dass man wie eine Maschine wirkt. Noch entschieden dümmer. Hier läuft gerade ein ganzer Schwarm vom Wissenschaftler:Innen (sic) in die Irre. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Die haltungsjournalistische Blase ist seit längerem tiefenverwirrt über Elon Musk, einem Genie der Inszenierung. Er wirkt wie ein kiffender MAVERICK, ist aber hinter seiner Clowns-Maske die LOGIK DES KAPITALS in reinster Form. Ich kann das sagen; ich habe glaube nicht an die Batterie und habe alle drei Bände des KAPITALs von Karl Marx gelesen. Und verstanden.

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TWITTER-RITTER.

Die größte Plattform der Sozialen Medien ist von einem einzelnen Unternehmer gekauft worden. Böser Mythos: Citizen Kane. Das schreckt mich trotzdem weniger als jedwede öffentlich-rechtliche Alternative.

Twitter ist in Deutschland eine DELIBERATIVE Öffentlichkeit nach den Ansprüchen von Professor Habermas. Es herrscht ein links-liberaler Diskurs in der Tonalität der öffentlich-rechtlichen Medien. Eine Echo-Kammer. Dass diese haltungsjournalistische Blase jetzt ausgerechnet Elon Musk gehört, das ist echt von großer Ironie.

Wenn der neue Besitzer die Plattform auch noch „de-listed“, sprich von der Börse nimmt, wird dies ein sehr mächtiges Medium in der Hand eines ziemlich erratischen Kapitalisten. Und wer weiß, was eine Plattform wirklich ist, weiß dass sie unentrinnbar und schwer zu kontrollieren ist. Auf der Hut sein, Ihr Freischärler der Feder!

Aber der Traum der öffentlich-rechtlichen Blase, in Deutschland eine staatseigene Plattform zu schaffen, die dann ein Gremium von der intellektuellen Brillanz der WDR-Intendanz leitet oder der Deutschen Welle, dieser Traum schreckt mich.

Noch mehr lässt es mich in Furcht erstarren , dass Organisationen wie das Ruhrpott-CORRECTIV dort Vorzensur-Rechte erhoffen. Ja, ich fürchte DAVID SCHRAVEN an der Macht mehr als ELON MUSK. Letzterer hat mehr zu verlieren; er fürchtet meine Feder. Jedenfalls sollte er das. Jener aus Bottrop eher nicht.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.