Logbuch

RELIGION IST PRIVAT.

Politik soll von Interessen handeln, nicht von Werten oder gar dem richtigen Glauben. Religion radikalisiert. Interessen aber lassen Kompromisse zu.

Er hat es gerade auf Twitter wieder gesagt: „We don‘t do god!“ Das will mindestens so viel heißen wie: „Wir kommentieren keine religiösen Fragen.“ Die Rede ist von ALAISTAIR CAMPBELL, dem legendären Spin Doctor des englischen Premierministers TONY BLAIR. Ein sehr bodenständiger NEW LABOUR Mann, nicht unkompliziert. Sie nannten ihn einen “Controll Freak“, aber das trifft es nicht. Er roch eine Sackgasse, bevor man in sie reinlaufen konnte. Ein Antizipierer, mit allem Wassern gewaschen.

Ich war noch heuriger Hase und auf Einladung von PETER MANDELSON in London, zufälliger Zeuge eines Interviews der BBC mit dem frisch gewählten Regierungschef, dem sein Pressechef CAMPBELL eher gelangweilt lauschte. Dann kam sie, verdächtig beiläufig, die böse Fangfrage. Irgendetwas mit dem üblichen nordirischen „Mein Jesus ist besser als Dein Jesus!“ Wie von der Terantel gestochen sprang der Spin Doctor auf und stellte sich zwischen Kamera und den Prime Minister.

Ein Eklat? Na ja. Begründet wurde die Intervention lakonisch mit: „We don‘t do god!“ Wie ruppig, aber klug. Haltet die Religion raus. Sie ist Privatsache.

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DER SPÄTE BRECHT.

Seiner körperlichen Gebrechlichkeit wusste der Dichter Bert Brecht durch das Rauchen dicker Zigarren entgegen zu wirken. Der starke Trotz eines Zarten.

Zu den Havannas die Verehrung des Boxsports und die zehrende Promiskuität. Auf der Flucht vor Nazi-Deutschland, das Land öfter wechselnd als das Hemd. Sterbend hinterließ er ein kleines Gedicht, das ihn als großen Lyriker auszeichnet. Der Kritiker Marcel Reich-Ranitzki (FAZ) hat das oft behauptet, dass der Stückeschreiber Brecht ein weitaus besserer Lyriker gewesen sei. Den mochte ich nicht, den großmäuligen Kritiker, aber an dem Urteil stimmt, wenn auch beiläufig, etwas. Bertolt Brecht, ein Gedichte-Dichter.

An einem Ostersonntag darf man die wohl letzten Verse des Unsterblichen BB vollständig zitieren. Hier also der späte Brecht, das Krankenhaus namens Caritas (Nächstenliebe im Lutherdeutsch) und die ostberliner Amsel:

„Als ich in weißem Krankenzimmer der Charité
Aufwachte gegen Morgen zu
Und die Amsel hörte, wußte ich
Es besser. Schon seit geraumer Zeit
Hatte ich keine Todesfurcht mehr. Da ja nichts
Mir je fehlen kann, vorausgesetzt
Ich selber fehle. Jetzt
Gelang es mir, mich zu freuen
Alles Amselgesanges nach mir auch.“

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VON PONTIUS ZU PILATUS.

Für die Hinrichtung des Jesus aus Nazareth soll der römische Präfekt verantwortlich sein. Das verkennt die Schuld seiner nervigen Ehefrau Claudia. Neue historische Erkenntnisse.

Die Gerüchte, dass die Juden, namentlich die Hohen Priester, die Kreuzigung des Nazareners verlangt hätte, stimmen nicht; antisemitische Motive werden vermutet. Die Hohen Priester hätten, so sie gewollt hätten, aus eigenem Recht, ein Todesurteil vollstrecken können. Dann wäre er gesteinigt worden. Gekreuzigt hat nur der Präfekt.

Der Römer soll seine Hände in Unschuld gewaschen haben. Denn einen Hochverratsprozess gegen den „König der Juden“ (daher INRI) hat er nicht führen können. Der Angeschuldigte erhob gar keinen politischen Anspruch; sein Reich sei nicht vom dieser Welt, hat er gesagt. Das apostolische Glaubensbekenntnis spricht gleichwohl von „passus sub pontius pilatus“, also „gelitten“ unter dem Ritter Pontius. Warum aber gab er dem wütenden Mob nach?

Es war seine Ehefrau Claudia, die sich zur Fürsprecherin des neuen Glaubens aufschwang und ihn damit öffentlich nervte. Dabei war er wegen ihr ohnehin schon in ernsten Schwierigkeiten. Weil sie, Claudia, unbedingt fließend Wasser im Haus wollte, hatte er auf Staatskosten eine Leitung bauen lassen; leider illegal. Was wiederum die Hohen Priester wussten, die ihm damit drohten, ihn bei Kaiser Tiberius in Rom anschwärzen zu lassen. Rom konnte zickig sein bei Korruption.

Überhaupt ein schräger Fall fand der Ritter mit dem Speer (pilatum). Der Nazarener war, das beunruhigte ihn, eigenartig entspannt, zumal er eine Vorsehung für sich als Messias anführte und vom Willen seines Herrn Vaters sprach, den der Römer aber gar nicht kannte. Mit alldem erstaunte mich meine Geschichte, der ich gestern den höchsten Feiertag erfuhr, auf den Katholiken noch bis morgen warten müssen. Claudia also.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.