Logbuch

ÖLGÖTZEN.

Die Flut in Hamburg machte Helmut Schmidt zum Helden. Die Flut an der Ahr beendete politische Karrieren. Weil im Herzen der Wähler der Wunsch nach dem Nothelfer SANKT CHRISTOPHERUS steckt. Wir wollen wie das Jesuskind durch die Fluten getragen werden.

Wir haben eine religiöse HEILSERWARTUNG an die Politik. Blanker Aberglaube. ÖLGÖTZEN in unseren Seelen. Wenn die Politiker dieser Legendenbildung entsprechen, behandeln wir sie wie HEILIGE. Wenn sie unsere Erwartungen aber enttäuschen, ereilt sie das Schicksal aller Märtyrer. Sie werden geopfert. Das erklärt die jüngsten Fälle. Heilige wurden Hexen.

Natürlich scheiterte die schwarze Dame in Düsseldorf und die grüne in Berlin daran, dass sie gelogen haben. It‘s never the crime, it‘s always the cover up. Aber was das Lügen angeht, da sind Wähler leidensfähig. Die Enttäuschung sitzt tiefer. Der Reisende erwartet Schutz von jenem Riesen, der als St. Christopherus das Jesuskind auf seinen Schultern durch die Fluten trägt. In tausenden Autos kleben dessen Plaketten. Der ADAC-Rettungshubschrauber heißt sogar so. Gib mir den Christopherus!

Wenn aber religiöse Inbrunst enttäuscht wird, schlägt sie in Rachegelüste um. Ich folge der Kritik, die diese Heiligenverehrung in der Reformation erfahren hat, man sprach von Götzendienst an Ölbildern, darum ÖLGÖTZEN. Ich sage: Das Problem ist nicht die Politik, sondern unsere alberne Heilserwartung. Nun, die Grünen bestehen politisch nur aus solchen Heilsversprechen; insofern trifft es im Fall Anne Spiegel schon die richtige Fraktion.

Ich prognostiziere, dass die ENTMYTHOLOGISIERUNG des Friedensengels Annalena Baerbock furchtbar wird. „Frieden schaffen mit Angriffswaffen!“ Höre ich als neues Motto der ehemalige Friedensbewegung. Hmmm. Das wird ein böses Erwachen. Deshalb ist die Zurückhaltung von Kanzler und Vizekanzler politisch entschieden klüger.

Ja, ich lobe, wen ich einst als SCHOLZOMATEN schmähte. Man übt Zurückhaltung. Um den Preis der Kriegstreiberei rate ich ohnehin nicht zu großen Gesten.

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DEN SPIEGEL VORHALTEN.

Im großen Welttheater, das wir Politik nennen, darf das Publikum die Bühne und ihre Helden bestaunen. Die komischen wie die tragischen. Um sich selbst die Frage zu stellen, wer es denn sei.

Die Grüne Anne Spiegel räumt gestern Abend öffentlich Überforderung ein und erlaubt sich ein BEISEITE-SPRECHEN auf offener Bühne. Tragisch vielleicht, aber nicht verwerflich. Da zögert der Satiriker und begnadigt. Der Rest ist Schweigen.

Der Grüne Anton Hofreiter übt sich kurz vorher als Rüstungsexperte und wird dampfplaudernd zum Kriegstreiber. Ein Gescheiterter sucht Revenge. Das weckt den Satiriker und er zürnt. Dass dieser Butterblumen-Striezi uns zur Kriegspartei drängt und unaufgefordert den Panzerschrott der Rheinmetall verticken will, das nehme ich den Grünen übel. Reaktionär.

Überhaupt ist meine Stimmung angegriffen, weil der TATORT gestern so grausam war, jedenfalls für Menschen, die dem Jagdhandwerk eher fern stehen. Meine Seele wäre lieber Förster denn Jäger. Lieber sähe ich hundertjährigen Eichen beim Wachsen zu, als dass es mich gelüstete, selbst erlegte Wildsäue auszuweiden.

Wenn das bitte für den nächsten TATORT wie die WELTPOLITIK berücksichtigt werden könnte.

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DIE ANSAGE.

Die Lebenslüge der Generation meiner Großeltern und Eltern war, dass man habe nicht ahnen können, wie sehr die Nazis, einmal an der Macht, über die Stränge schlagen. Dabei haben die BRAUNEN klare Ansagen gemacht.

Dazu musste man nicht in den Hinterzimmern der SA gewesen sein; der Zeitgeist erläuterte sich allenthalben. Nur ein Beispiel. Die Bücherverbrennungen der an die Macht kommenden Nazis wurden am 10. Mai 1933 an vielen Universitäten mit sogenannten FEUERSPRÜCHEN begleitet. Unter diesen Parolen wurden die feindlichen Werke den Flammen übergeben. Man hat mir neun davon rausgeschrieben. Wer das liest, kann nicht sagen, dass die akademischen Faschisten einen Hehl daraus gemacht hätten, was sie vorhatten. Man lese:

„Gegen Klassenkampf und Materialismus, für Volksgemeinschaft und idealistische Lebenshaltung. Gegen Dekadenz und moralischen Verfall, für Zucht und Sitte in Familie und Staat. Gegen Gesinnungslumperei und politischen Verrat, für Hingabe an Volk und Staat. Gegen seelenzerfasernde Überschätzung des Trieblebens, für den Adel der menschlichen Seele. Gegen Verfälschung unserer Geschichte und Herabwürdigung ihrer großen Gestalten, für Ehrfurcht vor unserer Vergangenheit. Gegen volksfremden Journalismus demokratisch-jüdischer Prägung, für verantwortlungsvolle Mitarbeit am Werk des nationalen Aufbaus. Gegen literarischen Verrat am Soldatentum des Weltkrieges, für Erziehung des Volkes im Geist der Wehrhaftigkeit. Gegen dünkelhafte Verhunzung der Deutschen Sprache, für die Pflege des kostbarsten Gutes unseres Volkes. Gegen Frechheit und Anmaßung, für Achtung und Ehrfurcht vor dem unsterblichen deutschen Volksgeist.“

Wie verquer, aber aufschlussreich, bis in die Sprache, wie klar die Absicht. Und natürlich ist der Schoß fruchtbar noch, aus dem das kroch.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.