Logbuch

PARADOXIE DES ALTERNS.

Wir betreten die Erde in Windeln. Und wir verlassen sie, wenn es gut läuft, wieder in Windeln. Das sollte die notorischen VITALISTEN demütig machen.

Der allgegenwärtige Kult des Vitalen stimmt mich nachdenklich. Denn die Notwendigkeit der Fürsorge, die den Neugeborenen gehört, wiederholt sich, im glücklichen Fall des Alterns, bei den Hochbetagten. Das ist, verkürzt, das Thema PFLEGE. Wir erleben erstmals als Zeitgenossen, sprich simultan, eine ganze Generation zwischen 70 und 100. Und wir haben keinen Schimmer, wie es um sie wirklich steht.

Die Alten und die sehr alten Menschen schonen uns in der Frage, wie es ihnen geht. Sie möchten nicht zur Last fallen. Und die PFLEGE, wenn sie dürftig ist, geht nach den drei S: „satt, sauber, still.“ Mehr muss nicht; und bei manchen ist das schon viel. Respekt aber allen, die hier arbeiten!

Unsere Annahme, die der mittleren Generationen, ist, dass wir früher leben, als wir Verstand haben. Das ist die ROMANTISIERTE KINDHEIT. Und wir sehen, dass wir länger leben, als wir Verstand haben. Das ist das TABUISIERTE ALTER. Der Tunnelblick auf das Mittelfeld. Kein besonders nobler Standpunkt, finde ich.

Mein Alter Herr ist 98 und fühlt sich in seiner Pflege wohl, betont er. Sehr wohl. Er glaubt, er sei in Urlaub und lobt die Hotelwahl für die Ferien in diesem Jahr. Das empfinde ich als generös, dass er uns das so sagt.

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UNTER NIVEAU REGIERT

Wie wir regiert werden wollen? Gut! Die sollen das können können, die das dann machen wollen. Zumindest handwerklich.

Man kann sagen, was eine schlechte Regierung ist. Zumindest an Beispielen. In Berlin hat man es über Jahre nicht zustande gebracht einen FLUGHAFEN zu bauen. In der Metropole. Dabei war klar, dass das eine Behörde nicht kann. Schon gar nicht der R2G-Schlendrian an der Spree. Ich sage nur: MIETBREMSE.

Das Beispiel CORONA & PANDEMIE eignet sich nicht so recht. Zwar wurde ich in einem öffentlichen Impfzentrum von dem dortigen Personal oder einem anderen Patienten beim Impfen fahrlässig mit der Seuche infiziert (und es war kein Spaß), aber da bin ich als Staatsbürger zurückhaltend. So ganz schlecht waren dann die Mediziner in Forschung, Klinik und Praxen nicht. SPACKEN eingeschlossen. Ich denke nicht QUER, nie.

Dass die Deutsche Bahn, ein Staatsunternehmen, keinen halbwegs verlässlichen Verkehr zustande bringt, das aber ist ein Beispiel für SCHLECHTE REGIERUNG. Denn das wäre besser möglich. Stattdessen zeigt sich der Bahntower in politischen Posen und im vollen Zug, verspätet, aber ohne Service, trägt nicht mal das Personal Maske. Dafür duzen sie mich im Internet, weil ich ja ihr Buddy bin. Übergriffig.

Und diese neue Gasleitung, die uns direkt von Russland aus mit GAS versorgt, die ist ein Beispiel für GUTES REGIEREN. Man muss hier den Zusammenhang zum Weltölmarkt verstehen und dessen Beziehung zum Weltfrieden. Ich finde die Lieferverträge mit der Gazprom richtig. Good Governance.

Die FLÜCHTLINGSKRISE 2015 war ein Beispiel für miese Regierungsqualität. Man öffnete als Staat im Federstrich die Grenzen und ließ dann die Kommunen mit den Folgeproblemen allein. Nicht mal die INNERE SICHERHEIT wurde staatlich garantiert. Da ließ man dann Türsteher als SECURITY agieren. Was Merkel mit „Wir schaffen das!“ meinte, war: IHR SCHAFFT DAS. Eine Zeitgeist-Marketenderin, diese Mutti.

Das Gehabbel zur KERNENERGIE (raus, rein, raus) fand ich falsch… aber ich schreibe mich in Zorn. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht kriegen wir ja eine gute Regierung, die gut regiert. Vielleicht.

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RENTNERBALL.

Eine Gruppe von Rentnern unterhält sich über die „aktive Zeit“. Sie sind damals von Sieg zu Sieg geeilt. LÜGNER.

Alleine im Restaurant habe ich Zeit dem Nachbartisch zu lauschen. Drei Ex-Manager aus einer Branche, die ich gut kenne, der Energiewirtschaft. Man diniert. Die meisten Namen sagen mir was. Aber ich komme nicht aus dem Staunen. Eine Erfolgsgeschichte nach der anderen. Helden feiern sich. Lauter LEBENSLÜGEN.

Keine Namen hier; ich habe gelauscht, was sich nicht gehört. Aber doch so viel: diese DILETTANTEN haben die heimische Steinkohle an die Wand gefahren, die Kernenergie allemal und selbst die Braunkohle; sie haben sich auch noch in der Gaswirtschaft vertrottelt und die Solarenergie nach China gehen wie die Windenergie in Konkurs und im Ergebnis aus zwei Konzernen, die zur Spitze des DAX gehörten, Micky-Maus-Buden gemacht. Und jetzt prahlen diese Würstchen. Poooh.

Ich sag ja nix. Aber würde ich mit meinen Kumpels zurückblicken auf das, was ENERGIEWIRTSCHAFT mal war, wir wären leiser, nachdenklicher, vielleicht sogar trübsinnig. So klasse war das nicht, was wir da gekonnt haben. Um der WAHRHEIT die Ehre zu geben. Und wir vermissen viele der GUTEN, die der Sensemann schon geholt hat.

Der Rest fährt, wie ich am Nachbartisch höre, morgen nach Sylt. Dachte ich mir. Die SYLT-FRAKTION. Wenn Schiet watt wieht.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.