Logbuch

HEISSHUNGER.

Nie dem Heißhunger folgen. Nie.

Die Thüringer Bratwurst von dem Grill an der Freien Tankstelle an der Autobahnabfahrt Wanderlitz (oder so) bei den drei Burgen („Die drei Gleichen“) ist schwer verdaulich.

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BARFUSS DIE SOLOVIOLINE.

Gestern spielte die junge Geigerin Patricia Kopatchinskaja zusammen mit den Berliner Philharmonikern unter Kirill Petrenko das „Concerto funebre“ von Karl Amadeus Hartmann aus dem Jahr 1939. Und sie, die Soloviolinistin, war BARFUSS. Auf der Bühne der Berliner Philharmonie.

Das Publikum war, skurriler Gegensatz, wegen Corona vermummt. Und staunte über die feenhafte Eleganz einer virtuosen Künstlerin, die eine unvermutete Grazie zeigte. Die „Musik der Trauer“, welch ein Widerspruch, erheiterte, ohne eine Spur des Komischen oder Pathetischen. In der Leichtigkeit einer weinenden Violine. Ein großes Kunsterlebnis. Spielt sie immer ohne Schuhe? Kein Ahnung. Das aber war ANMUT. Anmut ohne falsche Würde.

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SEIN WORT MACHEN.

In den TV-Nachrichten ein BRIGADEGENERAL der Bundeswehr, den der Bundespräsident für die Fluchthilfe in Afghanistan ausgezeichnet hat. Ich habe nicht gedient und finde diesen Einsatz insgesamt, sagen wir, schwierig. Aber der Mann wusste SEIN WORT ZU MACHEN.

Welch ein Lichtblick in diesem Universum der Laberbacken. Findet auch die Blonde. Sagt die Blonde, sie sei mal im BUNDESWEHRKRANKENHAUS gewesen und dort gut behandelt. Seitdem sehe sie Militär mit anderen Augen. EIN BEISPIEL GEBEN.

Mehr habe ich heute Morgen nicht: sein Wort machen und ein Beispiel geben können. SALUT.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.