Logbuch

WEIN AUS PLASTIKBECHERN.

Die Amis sind Kulturbanausen. Eh klar. Glaubt man. Ich habe an einer Verköstigung von „Rhinevine“ teilgenommen, wo es die warme Sürge mit Eiswürfeln aus Plastikbechern gab. An der Universität von Minneapolis Minnesota. Warmer Riesling geht gar nicht. Aber Vorsicht, werte Germanen. Ich habe mit Umberto Eco in seiner Mailänder Bibliothek einen sauteuren Roten aus Puglia getrunken, den er urplötzlich hinter Büchern herholte, und zwar aus Plastikbechern. Jetzt Ihr! Leicht angesäuselt spreche ich ihn darauf an; er rollt sich ab. In Deutschland seien die Gläser besser, schon klar, aber der Rote ein Dreck. Eco sagte, dass das Anlösen von angetrocknetem Spülmittel in muffigen Kristallgläsern ein barbarischer Akt sei. Er bestand auf der geschmacklichen Überlegenheit des Plastikbechers. Ich erleben das im Süden auch bei Familienfesten, ausgezeichnetes Essen, großer Tisch im Hof, Plastikgeschirr. Demnächst mehr zu seiner unmöglichen Bibliotheksleiter. Ecos, in Mailand. Also, Stil stelle ich mir anders vor.

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DAS MENU.

Es geht das Wissen verloren, wie man ein perfektes Menu kocht. Es nimmt die Fast-Food-Idiotie zu. Speisenfolge ist eine KOMPOSITION. Das Menu ist eine künstlerische Anstrengung. Denn ein Sonntagsmahl ist wie ein Gemälde oder ein Gedicht. Ich denke an Alici, kleine rohe Fische in Öl, Zitrone und Radieschen. Dann Spaghetti Carbonara (keine Sahne !). Schließlich Kalbsnierchen, scharf gebraten in Knoblauchbutter. Zum Schluss Nusstorte. Dazu einen schweren Weißen aus Sizilien. Über Jahrhunderte waren die die Grundlage für die teuren, aber schmalbrüstigen Franzosen. Ein perfektes Gedicht? Das von dem römischen Brunnen von C F Meyer. Oder die Zwei Segel, auch von ihm. Und ein tolles Bild? Ich würde sagen, das aus dem Pariser Vergnügungspark mit dem Thekenfräulein, wo man im Spiegel den Saal sieht und irgendwie auch den bestellenden Gast. Oder der flandrische Geldwechsler und seine Frau. Es geht auch beim Menu um den Perspektivenwechsel.

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EINFACHE LEUTE.

Respekt vor den Nöten der Armen, dem Leben der einfachen Leute. Was der HELDENKULT vielleicht verstellt. Wenn man die Verehrung der HEILIGEN & HELDEN gegen den Strich bürstet, entdeckt man dahinter die Ängste der Gläubigen, die Abgründe ihres ABERGLAUBENs. Lese gestern etwas zum Heiligen NIKOLAUS von Myra, jener Gestalt, die wir am 6. Dezember ehren. Nikolaus, der früher mit Knecht Ruprecht kam und die Kinder tadelte, um sie dann zu loben. Geht auf einen historischen Bischof zurück. Wurde im Volksglauben einer der Nothelfer. Erste Überraschung: er war ein Türke (kam aus der Region Kleinasien, das ist heute türkisch). Zweite Überraschung: zeitgenössische Bilder zeigen ihn häufig mit drei Goldklumpen oder goldenen Äpfeln. Die soll er drei Töchtern eines verarmten Edelmanns zugeworfen haben, weil die, wie es heißt, mitgiftlos waren. Hallo? Jetzt kommt es: Um zu verhindern, dass sie „in ein Freudenhaus verkauft“ würden. Das also stand als Perspektive für Unverheiratete zu befürchten. Dritte Überraschung: Nikolaus immer wieder auf Bildern mit drei lebendigen Knaben. Die hatte er, der Wunderheiler, aus der Pökeltonne eines Wirtes befreit, in der sie, zerteilt und eingesalzen, gelegen hatten. Hausmannskost, Essen satt. Man glaubt es nicht; heutzutage glaubt man es nicht mehr. In der Pökeltonne eines Wirtes? Anderseits. Jetzt, wo ich seuchenbedingt „statt Borchardt nunmehr Bofrost“ habe: Hat vielleicht doch sein Gutes, dass die Wirte gerade serienweise pleitegehen.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.