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BRÜDERSCHAFT.

Das konnte man früher trinken, als Kontakt noch legal war. Die Getto-Kids in meiner Berliner Nachbarschaft, höre ich beim Zeitungsholen im Späti, reden sich mit „Bro“, wohl kurz für „Brother“ an. Das scheint ihnen wichtig; und sie sagen es mit dem Gestus, dass es für mich, den weißen alten Mann eben nicht gilt. Wer fragt schon nach einer Frankfurter Zeitung in Berlin, Alta? Digga! Bro! Man weiß, dass die Französische Revolution neben der Freiheit (vom Adel & Klerus) und der Gleichheit (vor dem Staat) im Binnenverhältnis BRÜDERLICHKEIT wollte. Bevor die Doppelpunkt-Sternchen-Manie auch hier einsetzt: damit war auch das weibliche Geschlecht gemeint. Und die zwischengeschlechtliche Beziehung. Es handelt sich, wie bei GENOSSE oder KUMPEL oder KAMERAD um eine libertäre EGALITÄTSADRESSE. Man will zwischen sich keine Schranke und entsprechend einen zugewandten Umgang miteinander. Der Erwärmung des Innenverhältnisses entspricht eine Abkühlung der Beziehung zu jenen, mit denen man eben nicht fraternisiert. Etwa bei den Freimaurern, die unter sich Brüder sind, aber eben in Abgrenzung zum profanen Leben. Der Ursprung ist, jetzt müssen meine muslimischen Freunde in Moabit stark sein, jüdischen Ursprungs, nämlich in dem Bezug der Gotteskinder auf einen (singulären) Gottvater. Den klarsten Begriff der Moderne vom FRATERNISIEREN haben die Eidgenossen. Seit dem 13.Jahrhundert, sicher seit dem 15., also vor Robespierre. Die Freude der Städter an Verträgen: früher bürgerlicher Kontraktualismus. Sich als Freiheitsliebende gegen Willkürherrschaft stellen, dazu einen Vertrag schließend, der diesen Zweck verbindlich macht, ansonsten aber jeden in seinem eigenen Gusto und Ort belässt, das ist die Brüderlichkeit der Libertären. Das hat Friedrich Schiller an Wilhelm Tell und dem Rütli-Schwur geschätzt. Es war ihm so wertvoll, dass er auch Tyrannenmord für legitim hielt. Man durfte abknallen, wer da durch die hohle Gasse kam. Eiskalt aus dem Hinterhalt. Warm nach innen, eiskalt nach außen. Passt zum Wetter.

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WUNDERHEILER.

Wenn ein wirklich aussichtsloser Fall dann doch wieder gesund geworden ist, spricht die FROHE BOTSCHAFT von einem Wunder. Der Wanderprediger Jesus aus Nazareth hat damit seinen Zeitgenossen beweisen wollen, dass er Gottessohn ist, der verheissene Messias. Ein Wunder vollbringen. Voraussetzung der Heiligenlegende. Wenn dies heute ein Kassenarzt zu wiederholen sucht, ist Vorsicht angebracht; es könnte sich um einen Scharlatan handeln. Diese Warnung vor KURPFUSCHEREI gilt auch bei Rechtsanwälten. Wenn dem juristisch vor und zurück Vermaledeiten versprochen wird, dass man die völlig verfahrene Situation Simsalabim werde hinkriegen können, nun, so erwartet man möglicherweise ein Wunder. Die „Wiederaufnahme-Spezialisten“ unter den Starjuristen wissen, wovon hier die Rede ist. Nicht jeder Wanderprediger ist der Messias. Und es gilt für meinem Berufsstand. Die klugen Berater können weniger als verzweifelte Klienten erwarten; der kluge Berater zeigt die Grenzen dessen auf, was geht. Wirkliche EXPERTISE ist skeptisch. Ein Architekt hat mir mal gesagt, dass man sich für ein großartiges Gebäude mindestens einmal mit dem Bauherren ernsthaft zerstritten haben muss. Man verspreche nicht Sanssouci, wenn die Mittel nur für Platte oder Neue Heimat reichen. In seinem Büro hing dieses alberne Schild: „Unmögliches geht sofort, Wunder dauern etwas länger.“ Satire aus. Mein Herr Vater, der notorisch nichts von den WEISSKITTELN hält, pflegte bei Schulterzucken seines Arztes zu sagen: „Wenigstens gibt er zu, dass er mit seinem Latein am Ende ist.“ Das hält er für einen Ausweis von Seriosität. Ob so viel Ehrlichkeit gut fürs Geschäft ist, ist freilich eine andere Frage.

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BURGHERREN frieren immer. Alte Gemäuer sind unglaublich zugig und im Winter arschkalt. Man sieht es ja auf den Gemälden alter Meister: dicke Mäntel mit Pelzkragen und gelegentlich trug seine Lordschaft sogar ein warmes Mützchen. Es war nicht nur das Mädchengejammer der Burgfräuleins („Hunger, Pipi, kalt …“), das die gewaltigen Kamine mit dem fürstlichen Forst befeuern ließ. So eindrucksvoll die getürmten Felsen auch wirkten, hinter ihnen verbarg sich ein Universum an Ritzen und Spalten, Rissen und Nischen, aus denen böse der finstere Frost kroch. Und die wohlige Kaminerfahrung, sollte sie halten, war nicht nur aufwendig und voller Mühe, sondern auch im Wortsinn einseitig, von vorne zu heiß und von hinten zu kalt. Oder umgekehrt. Ich habe großen Respekt vor den heutigen Adelsgeschlechtern, die die Schlösser und Burgen erhalten, zumal in diesen Zeiten, in denen ein zahlendes Publikum ausbleibt. Ich möchte deren Ölrechnung nicht zahlen müssen. Eigentlich wären das Objekte für unterbödige Stromheizungen mit billigem Grundlaststrom. Das war ja mal eine Mythos der Kernenergie, dass sie so billig werde, dass sich Stromzähler gar nicht mehr lohnen. Damit hätte man dann auch international Wettbewerbspolitik machen können; ein französisches Kalkül. Daraus wurde dann in meinem Vaterland nichts, aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Als ich noch Bahn fuhr, traf ich dort gelegentlich JÜRGEN TRITTIN, den ich noch (mit Schnäuzer) aus Göttingen kenne; dieser Mann, denke ich dann, hat das Land wirklich verändert; vielleicht der Politiker mit den tiefsten Spuren. Wie muss er, der gelernte Kommunist, jetzt darunter leiden, dass sich mittlerweile die grünen Burgfräuleins den Schwarzen Rittern als Machtbeschaffer andienen?

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.