Logbuch
Zu vielen Themen habe ich keine MEINUNG.
Das geht eigentlich nicht, dass man einfach keine Meinung hat, aber ich lebe mit diesem Dilemma. Insbesondere in den Sozialen Medien verbietet sich das eigentlich. Allen voran auf TWITTER. Twitter ist voll von Menschen, die zu allen möglichen Themen entschieden einer bestimmten Meinung sind. Und streitlustig, wenn nicht streitsüchtig. Es herrscht eine stets gereizte Grundstimmung. Immer auf Krawall gebürstet. Geht mir ab. Ich habe den ersten starken Kaffee des Tages genutzt, um mir über mein Defizit Gedanken zu machen. Zunächst sind da die Dinge, die mich nicht interessieren, weil sie mir egal sind. Dazu habe ich auch auf Vorhalten einfach keine Meinung. Dann sind da die Dinge, von denen ich weiß, dass ich sie nicht wissen kann. Warum sollte ich dann dazu eine Meinung haben? Beispiele? Wer im Fußball in dieser oder jener Liga als Nächstes gewinnt; mir egal. Zweitens: Ob es einen Gott gibt; kann ich nicht wissen. Da ist der Unterschied zwischen einem Atheisten, der eine Meinung hat, und einem Agnostiker, der weiß, was er gar nicht wissen kann. Also entspannt bleiben. Und dann sind da die kontroversen Themen, bei denen man in Treibsand gelockt wird. Achtung Sackgasse! Wenn ich keine Böcke habe, mich nutzlos zu verkämpfen, habe ich eben dazu keine Meinung. Etwa, ob der Mohr von Magdeburg dort noch im Dom stehen darf oder nicht. Kommt so ein Thema auf, tue ich so, als hätte ich keine Meinung. Ganz ehrlich ist das nicht. Aber da ich ahne, was der empörungswillige Fanatiker entgegnen wird, bitte ich um Dispens; leider keine Meinung. Na und dann die Situation, wenn „die Blonde“ (A A Gill) vom Frisör kommt und fragt, wie ich die neue Frisur finde. Das habe ich KEINE ABWEICHENDE MEINUNG. Gründe siehe oben. So wie „Blonde“ ( gemäß A A Gill) keine abweichende Antwort auf die Frage des Galans haben, wenn der fragt: „Na, wie war ich?“ Da denkt sich die kluge Frau wie der alte Lateiner: „Anathema est!“ Einfach kein Thema.
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Wie bei HEMPELS UNTERM SOFA.
Meine Frisörin berichtete mir, als sie noch auf hatte, dass Kundschaft ausbleibe „wegen Home Office“. Wie? Dreckig und speckig in die Telco? Ja, sagt sie, weiteres Indiz: Es würden in den Boutiquen vornehmlich Blusen gekauft, aber kaum Röcke. Weil unten rum ja egal sei bei ZOOM und TEAMS. So, so, unten rum egal. Man glaubt es nicht. Nicht nur in Mittel- und Osteuropa, wo das Haupthaar traditionell so wenig entfettet ist, dass die Frisur auch ohne Pomade hält; nein, auch im Westen verlottert der Mensch, weil in seinen eigenen vier Wänden. Wir sind ein kultiviertes Geschlecht, wenn wir ins Büro müssen; sonst eher nicht. Das hätte man vom Volk der Dichter und Denker eigentlich nicht gedacht. Ich meine, wir haben SCHILLER und die „Ode an die Freude“ hervorgebracht. Wir sind doch keine Hippies oder Penner. Tja. War BEETHOVEN ein reinlicher Mensch? Wohl kaum, wenn man Zeitzeugen glauben darf. Besucher berichten, dass auch nachmittags noch ein befüllter Nachttopf unter seinem Flügel stand. Zwischen unzähligen Notenblättern, einige weingetränkt, moderten überall Speisereste. Es war beengt in seiner Kemenate und roch streng. Zu mittags eilte der Begnadete, jedenfalls als er von Bonn nach Wien geflohen war, in die Kaffeehäuser, wo er es liebte in Gesellschaft zu speisen. Ging damals, wäre heute auch Essig, da Lockdown. Mein Gott, die Musikgeschichte müsste umgeschrieben werden, hätte man den Dreckspatz LUDWIG VAN zum Home Office gezwungen. Nicht auszudenken.
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SPRACHPOLIZEI.
Dies ist ein freies Land. Jedenfalls solange wir es verteidigen. Ich bin natürlich gegen jede Sprachpolizei. Man will mich aber zu allerlei motivieren, etwa der Überformung des grammatischen Geschlechts durch ideologische Konstrukte des „Genderns“. Nun bin ich als Linguist leider vom Fach; es geht aber um höheres. Ich soll ein Rednerpult wegen der patriarchalischen Unterdrückung der Frauen Redendenpult nennen. Mach ich nicht. Weil ich meine Studenten jetzt Studierende nennen soll, rede ich sie ganz klassisch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen an, das heißt Mitkämpfer. Im Kampf gegen die Dummheit. Im Kampf gegen Rituale, die zwanghaft einen vulgärreligiösen Kult vorschreiben wollen. Man darf nämlich als freier CHRISTENMENSCH so reden, wie einem der Schnabel gewachsen ist. Ich bin eigentlich eher liberal; ich will, dass es alles gibt, was es gibt. Um mal einen alten Biermann-Vers zu zitieren. Und sprachwissenschaftlichen Rat nehme ich nur von jemandem an, der die Merseburger Zaubersprüche zu rezitieren weiß. Keine SPRACHPOLIZEI. Eine Ausnahme: das Plusquamperfekt. Ein AfD-Politiker aus Sachsen, wohl Malermeister, sagt autobiographisch in der Weihnachtsdebatte, seine Bürgerrechte reklamierend, vor laufenden Kameras: „Ich war auf der Schule gewesen.“ Das gehört verboten. Der notorische Gebrauch des Plusquamperfekts gehört verboten. Punkt. Ende. Aus.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.