Logbuch
Dummschwätzerthema: AUTONOME MOBILITÄT.
Auch in Mode als „autonomes Fahren“, sprich: Roboter am Steuer. Ein Tesla-Mythos. Der Reihe nach. Haben wir schon beim Fliegen. Eigentlich sind Piloten nämlich Stewardessen, die keinen Saft bringen, sondern in einer engen Kiste namens Cockpit dem Computer beim Fliegen zusehen. Das wird begleitet von FLUGSICHERERN, die einer anderen stationären KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ beim Starten und Landen der mobilen zusehen. Nur, dass es hinten in der Sardinenbüchse Corona gibt, das hat der Rechner noch nicht im Griff: Da ist das Virus autonom. Das bessere Anwendungsgebiet ist aber die Seefahrt. Seit wir GPS haben, kann Captn Ahap ruhig so stockbesoffen sein, dass er den Sextanten nicht mehr halten kann; das Navi weiß ganz sicher, wo es ist. Ich bin sicher, dass es längst U-Boote ohne jede Besatzung gibt, die heimlich, still und leise die Ozeane durchkreuzen. Das werden die Militärs sicher nicht ausgelassen haben, ein Spionage-U-Boot, das niemals auftauchen muss, weil niemand an Bord ist, der frischen Sauerstoff braucht. Vierhundert Jahre nach der MAYFLOWER muss man doch nicht mehr auf maroden Segelschiffen an der Pest verrecken. Es braucht den Seemann nicht mehr. Das autonome Fahren in Automobilen mag auf leeren Autobahnen leichterdings gelingen; das kann mein Audi heute schon, wenn ich ihn lasse. Er hat übrigens, auch wenn ich ihn ausfahre, einen Radius von 900 km je Tankfüllung, deutlich weniger als ein Kernreaktor im U-Boot und deutlich mehr als Tesla, aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Wo die KÜNSTLICHE INTELLIGENZ versagt, das ist der Stadtverkehr in Berlin. Weil in Berlin jede Intelligenz versagt. Hier sind Radfahrer weder an die StVO gebunden noch an gesunden Menschenverstand. Nachts unbeleuchtet, aus allen Himmelsrichtungen, zu jedem Unsinn bereit. Und ab und zu ein Lastenrad mit Elektroantrieb und Kleinkindern im Trog, ohne Helm und Gurt, oh Mann, Kurt! Chaos. Straßenkampf. Das kann kein Algorithmus. Stadtverkehr ist überkomplex, jedenfalls dieser. Augen auf und vor allem Fuß von Gas. Das „einzigste“ (Berliner Superlativ), „wo hilft“ (Berliner Relativsatz).
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Alfred war ein GRABESRITTER.
Das ist ja ein Ding. Ich hab so manchen Strauß mit ihm ausfechten dürfen. Wenn ich das damals gewusst hätte. Aber am Ende hat er sich nicht gegen mich durchsetzen können. Also alles gut. Altersmilde. In der Todesanzeige eines ehemaligen Kollegen lese ich, dass er ein Ritter vom Heiligen Grab war, eines direkt vom Vatikan gestifteten Ordens, der das Motto „Gott will es so!“ (deus lo vult) führt. Unter dieser Legitimation war schon vor gut tausend Jahren mit den Kreuzzügen begonnen worden, die Jerusalem aus der Hand des Islam befreien sollte. Gottes Wille. Das finde ich beeindruckend schlank. So geht PR. Es ist in einem Satz alles gesagt. Da war ja das Koppelschloss der Wehrmacht noch zurückhaltend, das nur ein „Gott mit uns“ formulierte. Welch ein finales Argument! Angeblich soll es ein Ausruf der Menge gewesen sein, als zum Kreuzzug erstmals aufgerufen wurde, so der Mythos. Plausibler ist, dass die STELLVERTRETER dies den Massen in den Mund gelegt haben. Der Vatikan kannte sich aus in Legitimationsfragen. Mein Herr Vater knurrt noch heute: Sie haben Panzer gesegnet! Da bin ich nicht sicher. Aber sie haben zum Holocaust geschwiegen. Mit einem Satz einen Märtyrer schaffen können; das ist Rhetorik. Alle Achtung. Wie jeder CASUS BELLI veranlasst der KRIEGSGRUND den armen Tropf sein Leben zu opfern; nicht nur seins, auch das anderer. Selbstaufgabe. Andere Geschichte: Aus Frankreich höre ich die entsetzte Stimme eines Lehrers, dass die Enthauptung eines seiner Kollegen durch einen Schüler (wegen angeblicher Gotteslästerung mittels Karikatur) von der Mehrheit seiner Schüler zustimmend behandelt würde. Gott will es so. Diesmal der andere Gott, aber gleiche Logik. Nun will ich den braven Kollegen vom Heiligen Grab nicht mit einem islamistischen Attentäter vergleichen. Nihil nisi. Aber vielleicht tue ich es ja doch. In mir rebelliert die AUFKLÄRUNG gegen das Motto vom Gotteswille. Alle Kritik, hat der Bärtige aus Trier gesagt, beginnt mit der Kritik der Religion.
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FREUNDSCHAFT.
Nicht der Ossi-Gruß. Wahre Freundschaft, jedenfalls vorübergehende. Was man Freunden nicht vergisst. Vor rund einem Jahrzehnt hatte ich mir bei Gartenarbeiten mal den Fuß gebrochen. „Weber B“: für die Chirurgen unter uns. Da baumelt der Fuß nur noch an den Sehnen, weil der Knocken durch ist. Ich lag nach der OP an einem Samstag eine knappe Woche im örtlichen Krankenhaus. Und wer schaut vorbei? Salvatore, der Inhaber der Pizzeria, in die ich damals notorisch ging. Er hatte so was gehört, da wollte er mal schauen. Besucht mich im Krankenhaus, seinen Stammgast. Wir waren nicht dicke, aber man mochte sich. Es war nur eine freundschaftliche Geste, und ich vergesse sie nicht bis zum heutigen Tage. Ich esse inzwischen woanders, wenn Lokale denn mal geöffnet sind, aber eigentlich sollte ich mal nach ihm sehen, dem alten Freund. Kein EUPHEMISMUS. Freund? Eigentlich zu viel gesagt, war ja nur Stammkunde. Aber immerhin-que, wie der Lateiner sagt. Er hat mich im Krankenhaus besucht. Als das noch ging. Lange her.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.