Logbuch

Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell

Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?

Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.

Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.

Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.

Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“

Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.

Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.

An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.

Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt  wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.

Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.

Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.

Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung

unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.

Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.

Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.

Quelle: starke-meinungen.de

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Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark

So spotteten wir früher, in meiner wilden Jugend, über die Schlapphüte. Verfassungsschutz als Kondome. Drei Stück zehn Mark. Antikonzeptiva. Pariser. Wir wollten jene verächtlich machen, die uns als Büttel des Regimes erschienen.

Das war pubertär. Denn dieser Staat war kein Unrechtsregime, das den Tyrannenmord gerechtfertigt hätte. Und der Terror, damals linksradikaler Herkunft, hat keine Glorifizierung verdient. Heute weiß ich, die Verfassung ist ein Gut, das man schützen sollte.

Um so schmerzhafter, wie sich die Verfassungsschützer jüngst in eine Perspektive bringen, die nur eine Frage erlaubt: Sind das Verbrecher oder Trottel? Es sind Trottel.

Der Fall der faschistischen Mörderbande NSU zeigt diesen Staat in einem Zustand, der Spott im Halse stecken bleiben lässt. Eine Terrorbande hat infam Migranten abgeschlachtet. Und die Behörden haben dann die Familien der Opfer zu Tätern gemacht.

Als Aufklärung über das Versagen der Behörden droht, gehen die Akten in den Schredder. Beweisvernichtung. Strafvereitelung im Amt? Die Frage steht im Raum. Vom CSU-Innenminister hohle Sprüche in scharfem Ton. Das reicht nicht.

Ein Halbweltmilieu scheint auf. Agenten, Gegenagenten, Informanten, V-Leute. Nazis mit einem Zubrot als Denunzianten. Selbst wenn so etwa unumgänglich ist, es gefällt mir in der widerlichen Mischung von Justiz und Verbrechen nicht.

Müssen Geheimdienste so sein? Wenn dabei der Verdacht eines tiefen Staates entsteht, dann ist Schluss mit lustig. Tiefer Staat meint, dass sich die Verfassungsschützer die braune Sache zu eigen gemacht haben. Weimarer Befürchtungen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.

Aber warum sind die Schützer so schlecht? Avanti diletanti. Jeder Malermeister, der einen solchen Schlendrian in seinem Betrieb tolerierte, ginge pleite. Keine Nudel liefe vom Band, wenn diese Jungs sie fertigen müssten. Inkompetenz mit Pensionsanspruch.

Die Lösung ist banal. Der Verfassungsschutz ist so schlecht, weil er eine Behörde ist. Die Verfassung wird nicht geschützt, weil damit ein Konglomerat von Behörden beauftragt ist.

Der Staat ist nicht Dienstleister seiner Bürger. Der Behördenstaat ist Selbstverwalter. Die Politik sollte das kontrollieren; das kann nicht gut gehen. Doch Beamte könnten, was wir von ihnen erwarten, wenn sie nicht mehr Beamte sein müssten.

Der Fall NSU hat einen weiteren Grund geliefert, die staatliche Verwaltung als hoheitliches Behördentum zurückzuschneiden. Das vermaledeite Berufsbeamtentum gehört abgeschafft.

Quelle: starke-meinungen.de

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Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de

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Von den Lustknaben

Spätrömische Dekadenz: die Badehäuser und Bordelle boten den Bürgern Roms junge Sklaven, zumeist griechische Knaben, die Gedichte rezitieren und zu körperlichen Diensten bereitstehen konnten. Vergangene Zeiten?

Allenthalben finden wir in den Nachrichten Zustände wie im alten Rom. Kindesmissbrauch ist ein Thema geworden, das die Menschen nicht loslässt, weil es die Medien nicht loslassen. Die Spirale der Empörungskommunikation wird mit Eifer gedreht, täglich neue Ungeheuerlichkeiten.

Jetzt sollen es fünfzig, nicht vierzig missbrauchte Schüler in dem sagenumwogenen Odenwald-Internat gewesen sein. An der jesuitischen Musterschule in Berlin gibt es nunmehr einen „eckigen“ Tisch, an dem sich Opfer und Tätervertreter gegenübersitzen.

Ein Politiker steht vor Gericht, weil er tausende Fotos der Kinderpornografie auf seinem Handy speicherte, angeblich um so seine parlamentarische Meinungsbildung zu befördern. Aus einer konkreten Verlegerfamilie der 68er Generation hört man Bezichtigungen, die auf eine anhaltende Geisteskrankheit aller Mitglieder schließen lassen.

Die von Empörungsgier befeuerte Ökonomie der Medien tobt sich an einem Thema aus, das das Publikum erschauern lässt. Das Publikum geifert nach Tabubrüchen, die den Blick in die Abgründe des Menschlichen ermöglichen. Täglich ein wenig Entsetzen vor der eigenen Natur, wie seinerzeit Ödipus, der den Vater erschlagen und die Mutter geehelicht hatte.

Hier liegt das wesentliche Problem: eine assoziative Klammer entsteht zwischen so unterschiedlichen Dingen wie Seelsorge, Pädagogik, gleich- oder fremdgeschlechtlicher Orientierung oder Enthaltsamkeit auf der einen Seite und dem Vergehen an Kindern andererseits.  Das abstruse Ressentiment wird von allen Seiten gefüttert.

Ein Alt-Bundeskanzler, der sich ansonsten prädementer Selbstüberschätzung und peinlichem Zeitungsmarketing widmet, räumt ein, dass die Quote der Homosexuellen unter Priestern höher sein mag. In den Feuilletons feiern mit dem Lolita-Syndrom notorisch überschätzte Schwulst-Romane eine Wiedergeburt für die Nachttische alter Männer.

Die süßliche inszenatorische Aura um Papst Benedikt und Herrn Gänswein nährt lutherische Distanz zum Vatikan. Und die Pädagogik, jene Hilfswissenschaft der  Steißbeintrommler, schwätzt vom gleichnamigen Eros. Da hat die unerträgliche PH-Professorin Rita Süßmuth gerade noch gefehlt, denkt man, und schon melden die Ticker: sie managt das jetzt im Odenwald.

Es ist rundheraus unerträglich, was hier als Melange zusammengerührt wird. Und doch ist es typisch für Massenpsychosen, die den Pöbel erregen, aber Einsicht in das Problem verstellen. Eine solche Verbindung von Unvereinbarkeiten ist für Ressentiments keine Ausnahme, sondern die Regel.

Wer den Antisemitismus der deutschen Nationalsozialisten studiert, findet hierfür beängstigende Beispiele. Will man sich dem Sog in den irrationalen Sumpf der Vorurteile entziehen, bedarf es des Skalpells der Urteilskraft.

Man trenne, was zu trennen ist. Was ist der Kern?  Ein Tabu steht zur Debatte, das Verfassungsrang hat. Es ist mit dem Euphemismus der Pädophilie, wörtlich übersetzt, der Liebe zum Kind, nur zynisch beschrieben. Es geht um die sexuelle Ausbeutung von Schutzbefohlenen im Kindesalter, um Mordversuche an Kinderseelen durch Missbrauch ihrer Körper. Aber es geht eigentlich nicht um Sex.

Die Bezüge sind nicht sexuelle Vorlieben der Menschen. Die Bezüge liegen tiefer, sie sind fundamental. Wir reden über die Basis von Staat und Gesellschaft. Wir reden über historischen Fortschritt, den auch die Geilheit alter Männer nicht zurückzudrehen hat.

Menschen sind keine Sachen, auch nicht Frauen und Kinder. Wir kennen keine Sklaven mehr. Wir haben Kinderarbeit verboten. Wir haben Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbefohlenen, dazu gehört auch die Schulpflicht. Wir unterstellen die Familie, und das heißt die Kinder heranziehende Gemeinschaft, dem besonderen Schutz des Staates.

Wir haben die Würde des Menschen zum Kernbegriff unserer Wertordnung gemacht. Das alles ist so grundsätzlich, dass andere Rechte dahinter zurückzustehen haben. Das der Informationsfreiheit, auch im Internet. Das der sexuellen Freizügigkeit, wenn sie Minderjährige einbeziehen will. Damit ist nichts zum zunehmenden Selbstbestimmungswunsch Heranwachsender gesagt. Kinder und Jugendliche haben, so sie sich gegenseitig achten, ein Recht auf Liebe, Erotik, Sexualität, ohne dass die Polizei die Ausweise kontrolliert. Aber Erwachsene haben kein Recht auf Kinder.

Quelle: starke-meinungen.de