Logbuch
Wer letztens dachte, schwächer als Hillary Clinton kann man in einem Wahlkampf gegen Donald Trump nicht sein, den wird Joe Biden jetzt unangenehm zu überraschen wissen.
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GARTENZWERGE.
Man sollte an ihrer Rehabilitierung arbeiten. Großartige Tradition. Entstammen der Montankultur; es sind historisch Bergleute. Sie tragen das Leder vor dem Arsch bei der Nacht. Revolutionär gesinnt, wie an der roten Jakobiner Mütze unschwer zu erkennen. Haben als Hofzwerge schon früh in der PR gearbeitet. Werden wie alle Genies verkannt. Der Spießer hält sie für Spießer und ziert sich mit eigens erzeugten Verunstaltungen. Man gebe den Gartenzwergen ihre Ehre zurück. Die Nazis haben sie verboten; die werden schon gewusst haben, warum.
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Lese eine Historie der PEST & CHOLERA in Europa. Man wähnte die Seuchen aus Asien eingeschleppt, weshalb Reisende in Quarantäne kamen, 40 Tage. Hier ist der Nexus der Pässe; sie waren Gesundheitszeugnisse. Überhaupt war die Eindämmung ein paramilitärisches Unterfangen der Staaten. Mit aller Härte, sicher auch mit böser Ungerechtigkeit gegen jene, die in schlechten Lagen leben mussten. Zur epidemiologischen Frage kam die soziale. Insbesondere im calvinistischen Hamburg.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.