Logbuch

Was bringt die Entschleunigung der Pandemie? Gelegenheit, auf jene zu hören, die die Zukunft sein werden. Vorerinnerung. Der passende Moment , jetzt mal seine Hausaufgaben machen zu wollen. Ich höre, dass die eingeschlossenen Menschen ihre Keller und Garagen aufräumen, die Schränke und Regale leeren. Den Schreibtisch. Entrümpeln. Alle Leichen des Prokrastinats beerdigen. Gut. „Du musst Dein Leben ändern.“ Von wem war das? Sloterdijk hat so ein Buch betitelt, oder? Neufassen. Vielleicht auch die eigene Gesundheit. Oder diese und jene Zwangsmitgliedschaft. Wenn die Irren Sekten gründen, treten die Klugen aus ihren Kirchen aus. Schwimmen durch den großen Fluss? Ja und nein. Frühlingserwachen? Ja und nein. Denkpausen? Ja, das schon. Entlassung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit.

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Der Lateiner sagt: GRAVITAS. Jemand von Gewicht sein. Einen Raum ausfüllen können. Einen Satz sagen, der kein Geplapper ist, nur einen. Eine Vision vertreten können, zumindest eine Ansicht . Etwas geleistet haben. Meine Frau Mutter hat sehr genau zu unterscheiden gewusst, ob ein Anzug leer war oder nicht. Auch eine Posse hat sie verziehen. Aber nicht die Pose. CHARAKTER. Wir vermissen das in der politischen Klasse. Jetzt gerade im Fernsehen der halbe SPD-Vorsitzende oder der Kinderbuchautor, der die Grünen anführen soll. Norbert Walter Bore-Dance spricht von seinen „Vorgängern“ mit der Nachsicht eines Sonderpädagogen. „Meine Vorgänger“, sagt er. Er hat sich für das Sommerinterview ein neues Hemd besorgt, so ein legeres mit Innenbordüre. Leider nicht in seiner Größe. Immer wenn der Blick auf das Große und Ganze ins Leere geht, schaut man auf das Kleine. Und unfeine. Es bleibt dann dieser schale Nachgeschmack. Aber das ist vielleicht ungerecht. Man darf nicht als Zeitgenosse urteilen. Es braucht den historischen Blick. Alles Charisma entstammt dem Rückblick. Na ja. Fast alles. Nein, nicht alles. Wir werden dauerhaft unter unserem Niveau regiert.

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Mein Doktorvater ist am Freitag achtzig geworden. Er hat bis heute eine Fan-Gemeinde. Eigentlich zwei. Er hat, wenn man den Lutherschen Begriff nutzen darf, Jünger. Nach wie vor. Und er hat Verehrer, wenn man das Wort mal ganz ohne erotische Konnotationen nimmt. Ich war nie sein Jünger und bin bis heute ein Verehrer seiner Gelehrsamkeit. Die Dinge zu Ende denken können. Alles, schlicht alles gelesen zu haben. Latinitas. Sein Werk ist auf einem Niveau, dass ihn selbst unter den Fachwissenschaftlern allenfalls fünf Prozent verstehen. Der Mann hat die kognitive Gnadenlosigkeit eines Kant. Das macht natürlich einsam. Sein Leben ist nicht frei von Rückschlägen; besonders einer schmerzt beim bloßen Zurkenntnisnehmen. Ich habe ihm in einem kleinen Brief per Post gewünscht, dass er hundert werde (im Internet ist er nicht, er wird dies hier nicht lesen können).

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.