Logbuch

Vergleiche menschlichen Verhaltens mit dem von Tieren sind akademisch irgendwie aus der Mode. Zu Unrecht. Sehe diesen Film über Auerhähne. In der Biologie „der theatralische Ur-Hahn“ genannt. Sein, die Begattung einleitendes, Tanz- und Gesangsverhalten nennt sich BALZ. Diese Vögel führen es auf dem BALZPLATZ auf. Balzen auf dem Balzplatz. Alle Männchen posieren und plärren vor allen begattungswilligen Weibchen. Die besten Balzer bestimmen die Performance , dann die Kultur und am Ende qua Evolution die Art. So, genauso geht TWITTER.

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Cluster.

Sagt warnend der Chef-Virologe. Kaninchenzüchter wissen, was er meint. Wenn ich alle Hasen in einen Stall um eine Schüssel Möhren packe, ist es ansteckender als im alten Verfahren der getrennten Karnickelställe. Kiste auf Kiste. Jeder in seiner Kiste. Kohlrabi durch das Gitter. Deshalb war der „newsroom“ eine Idee zur Effizienzsteigerung in kooperationsunwilligen Schreibstuben, aber eben ein Cluster. Das Großraumbüro hatte ja schon immer den Charme der Massentierhaltung, gegen die man sich mit Aktenbergen, Stellwänden, Pflanzenkisten, Schränken usw. usf. virtuos wehrte. Keine artgerechte Haltung. Wir sind keine Hallengattung, keine Herdentiere, sondern Höhlenbewohner, Hüttenwesen.

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Das Allgemeine Wahlrecht war bereits ein Fehler. Diese schlanke Auffassung liest man gerade aus dem Interview mit einem Gewerkschafts-Führer der Bahn, der auf eine autoritäre Sozialisation im Osten zurückblickt. Er beklagt sich, die Bahn habe leider 80 Millionen Experten. Meint: Jeder Arsch wolle mitreden, obwohl er gar keine Ahnung hat, jedenfalls keine Bahnuniform an. Der Mann bemängelt, dass seine Kunden nicht seine Untergebenen sind. SERVICE ALS STRAFVOLLZUG. Im Grunde verlangt er von seinen Kunden schlicht Gehorsam gegenüber den Bahnbediensteten, die er für Amtsträger hält. Das ist jener preußische Kadavergehorsam, der in der DDR die 68er-Jahre überleben konnte, und jetzt als „deutsch“ neu aufblüht. Eine Stimmungslage, die ich in Sachsen oft antreffe. Dem steht bei der Bahn eine zweite Kultur zur Seite, die aus dem Informalismus der Internetfreaks kommt und, weil so schrecklich modern, ihre Kunden partout duzen möchte. DER KUNDE ALS KIND. Objekt von freundlicher Erziehung. Beides nebeneinander passt nicht, beides falsch. Reaktanz. Ein Staatskonzern auf der Suche nach dem richtigen Ton. Vielleicht sogar ein ganzes Land.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.