Logbuch

Hass, Zorn, Streit, Rechthaben, Gewinnen müssen, Vernichten wollen... all das nennen die alten Griechen THYMOS. Es ist das gegnerische Prinzip von EROS, der Zuwendung, Liebe, Mitleidensfähigkeit. Zorn trieb schon die Helden der Ilias. Was mich an der Binnenkultur von TWITTER so abstößt, ist diese thymotische Subkultur der gegenseitigen Vernichtung. Ein unbedingter Wille zur Denunziation treibt Horden von Anonymen dazu, aus nichtigen Anlässen aufeinander Hetzjagden zu veranstalten. Ein jakobinisches Milieu. Weil der THYMOS Feinde braucht, wie die Luft zum Atmen, schafft er sie sich mit geradezu zwanghafter Anstrengung. Es werden all überall neue Tatbestände für Todesurteile erfunden. So hörte ich über einen Kabarettisten, er habe wiederholt den Klimawandel verharmlost. Man stelle sich vor, er hat Witze über die grüne Hysterie gemacht. Damit ist der Mann natürlich geliefert. Oder in der SPD sollen gerade jene ausgeschlossen werden, die sich abfällig über die Frau mit dem bösen Mund äußern. Der Ton der Kritiker der Kritiker ist stalinistisch. Neue Kainsmale entstehen; so ist jemand, der wahrnehmbar schlechten Journalismus in den Öffentlich-Rechtlichen kritisiert, ziemlich sicher ein Faschist, jedenfalls dann, wenn er auch noch das Wort Zwangsgebühren sagt. Daran erkenne man das, lerne ich. Die Inquisition hat so ihre Erfahrungen damit, woran man den Leibhaftigen erkennt. Was am rechten Rand so alles an Diskreditierung geschieht, nehme ich nicht wahr, es muss aber gruselig sein. Die Welt mit Furor in Schwarz und Weiß teilen, um das eigene Grau gänzlich zu leugnen und das Grau der anderen der Verdammnis anheimstellen zu können. Auf Twitter immer und überall, jedenfalls bei einigen und oft. Frage: Verhärtet das nicht die Seele? Verkürzt es nicht den Verstand? Verlässt man am Ende nicht die Vernunft? Man verliert doch jedes Maß. Auch der Hass, soll Brecht, der große Freund der Freundlichkeit, gesagt haben, verzerrt die Züge.

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Wie knackt man tierisches Eiweiß? Lese bei Levi-Strauss, dass man das Beutetier kochen, sotten oder rösten kann. Zum Verfaulenlassen ist wegen Botox nicht so zu raten. Wenn also Aas ausscheidet, das Sotten ewig dauert, bliebe nur Tafelspitz oder Steak. Langweilig. Was ist aus dem guten alten Rollbraten geworden? Oder Rostbraten? Oder der Aschebraten, der unvergleichliche? Kalbsnierenbraten! Wie atavistisch ist es, ein Ferkel aufzuspießen oder ein Lamm in den Topf zu stecken? Aber deshalb ein Gemüsedöner? Echt?

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Mir san voll, voll sammer.

Das war früher der Befreiungsschrei des Blattmachers in einer süddeutschen Tageszeitung, wenn es keiner weiteren Themen bedurfte. Gelegentlich ergänzt durch die Aufforderung, in der nahen Gastwirtschaft ein Bier zu nehmen: „Genmer in den Hacker!“ Heutzutage ist das Blatt dünn geworden, erschreckend dünn. Aber nicht weniger ist passiert „in derer Welt“, sondern die Werbung fehlt. Aber man tut weiter so, als gebe es kein neues Paradigma. Auch so eine Paradoxie des Journalismus: die Ökonomie, namentlich die Industrie, tief verachtend, von ihr leben zu müssen. Werbung, separat im Blatt, gerade noch tolerierend, ansonsten jede redaktionelle Handreichung zurückweisend. Das hat ja schon seinen historischen Sinn. Aber ein Stolz, den man sich leisten können muss.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.