Logbuch
Die Mutter von Google hat sich 10.000 Millionen US-Dollar durch Schuldverschreibungen reingeholt. Die Liquidität lag zuvor bei nur 120.000 Millionen $. Mit 130 Milliarden $ sollten sie jetzt fürs erste zurechtkommen. Home-Office für Mitarbeiter übrigens bis Juni nächsten Jahres verlängert.
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AUSLASTUNG.
Ein Airline-Vorstand hat mir mal erzählt, dass er seine Controller gefragt habe, was er Schlimmes anstellen müsste, damit der Laden pleiteginge. „Jeden dritten Sitz leer!“ war die Antwort. Der berühmte Mittelsitz! Gerade Spitzen-Restaurants rechnen ihre Rentabilität danach, wie oft sie am Abend einen Tisch verkaufen. Gar nicht wegen „no show“ ist ganz schlecht. Und die Austern in die Tonne. Jetzt lese ich von einer fabelhaften Hotelkette, die eine gute Qualität zu günstigen Preisen bot, dass sie 80 Prozent Auslastung brauchte, aber eben nicht mehr hat. Da wird die Umsatzsteuersenkung helfen, wenn der Umsatz fehlt. Der Wumms der Bundesregierung wird wohl, traurig, aber wahr, als Plopp in die Wirtschaftsgeschichte eingehen.
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Die starken Stützen, die der junge Baum einst bekam, Pfähle mit Eisenhämmern in den Boden gerammt und sorgsam verschnürt, lassen sich jetzt, nach drei oder vier Jahren, mühelos umknicken, da sie in dem feuchten Erdreich an ihrem Fuße schlicht verfault sind. Kein Verlust, da der lebende Baum mit starken Wurzeln das tote Holz nicht mehr braucht. Solches hört ich gern von meinem Garten.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.