Logbuch

Seuchen haben schon immer den Aberglauben der Dummen und den der Irren beflügelt. Bis hin zu Pogromen. Dass man heute wissen kann, wo Pest & Cholera herkommen, hindert die Massenpsychotiker nicht daran, ihrem Wahn zu frönen. Im Übrigen ist das neue Wissen so überbordend nicht; man sieht es daran, dass die Gegenwehr sich seit vier oder fünf Jahrhunderten nicht wesentlich verändert hat. Jedenfalls solange ein Impfstoff fehlt. Die 40 Tage der Quarantäne haben die venezianischen Dogen durchgesetzt. Sie wollten Seide und Pfeffer aus fernen Ländern, aber nicht die begleitenden Viren. Also auf Reede mit dem Chinafahrer.

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Heute Abend Trauerfeier für den Publizistik-Prof KLAUS MERTEN aus Münster. Seine Söhne haben zu Ehren des Kreta-Fans zum Griechen eingeladen. Das hätte ihm sehr gefallen. „Ein Kreter sagt, alle Kreter irren.“ Ha! KM war ein streitbarer Geist und treuer Freund. Er wird jetzt gerade auf den steilen Eselspfaden des himmlischen Kreta bergsteigend den Schweiß der Edlen vergießen. Und grübelnd mit einem Idioten auf dem Olymp zürnen, gegen den er eine Philippika ersinnt, die sich gewaschen hat. Ein wunderbarer Mann, ein intellektueller Titan. Ich stehe in seiner Schuld.

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Ein Wirtschaftsjournalist, wegen seiner schlechten Manieren verständlicherweise unbeliebt, schreibt heute darüber, dass die Katholische Kirche ihre Pensionsrückstellungen in einem Fonds auch durch Investitionen bei Private Equity zu erhalten suche. Das Erzbistum Köln sei dagegen. Das mag sein. Und? Zeigt, wie kurz man springen kann. Also der Talmud, das Alte Testament und der Koran kennen das Zinsverbot. Gemeint war aber immer Wucher gegenüber Notleidenden. Das sollte nicht sein. Mit dem Zinsverbot ist über Jahrhunderte viel Politik gemacht worden. Erst der ruppige Luther hat prinzipiell Zins und Wucher zusammengezogen, um sie dann als Begriffe gleich zu setzen. Dann hatte er, der Eiferer, Futter für seinen massiven Antisemitismus. Was ist der Archetyp hinter allem? Ein pragmatisches Paradox. Die Geldwechsler waren beliebt, wenn es um eine ersehnte Kreditvergabe ging, unbeliebt bei deren anschließendem Zinsverlangen und Tilgungsbegehren. Das ist der allzu menschliche Grund aller Mythen um das Wuchern.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.