Logbuch

Aus dem BmF höre ich zur Verteidigung des Ministers, man habe sich nicht mit Shortsellern gemein machen wollen. Das ist klassisch halbschlau, sprich ziemlich dumm. Richtig ist, dass die englische Zeitung von solchen Spekulanten informiert worden war. Wie bei allen Informanten gab es ein drittes Interesse. Aber es gibt keine Börsenteilnehmer erster und zweiter Klasse; die wollen alle nur Kasse machen. Man kann als demokratische Regierung niemals für diesen oder jenen Spekulanten sein, sondern nur für den Wettbewerb überhaupt, so er legal vollzogen wird. Moralin-sauer und naiv bis zur Blödheit, so wird das selten was. Natürlich gibt es an der Börse Verbrecher zuhauf, clevere und saudumme. Und vor Betrug ist man nur schwer geschützt. Aber das Kapital als solches ist nicht blöd; das Geld ist ja auch nicht weg, es gehört nur anderen.

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Heimarbeit.

Der US-Gigant Alphabet, Mutter von Google, soll die Verdammnis der Heimarbeit bis Juni 2021, sprich bis Mitte nächsten Jahres, verlängert haben. Soll er seinen Heimarbeitern gemailt haben. Lese ich in den Nachrichten. In mir wächst ein Verdacht: die ändern das nie mehr. Die Kostenersparnis ist einfach zu verlockend. Frühkapitalismus, halbfeudal. Der Fabrikherr muss keine kostspieligen Hallen mehr bauen, weil er ja die Wohnzimmer seines atomisierten Proletariats fürderhin gratis nutzen kann. Es erübrigt sich auch der Unsinn mit Kantinen und Sozialräumen. Und der mit Betriebsräten. Das Opfer müssen dann mal die Familien bringen, sprich die mehrfach belasteten Frauen. Historische Frage: Wie war das noch mit den Webern im 19. Jahrhundert?

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Raubtier-Kapitalismus.

Das ist es ja, wovor uns die Linke beschützen will. Dass wir ehrlichen Menschen zur Beute von Bestien werden, das soll nicht sein. Darauf haben hart arbeitende Menschen auch ein Recht; dafür zahlen sie Steuern. Ein solch böser Dschungel soll insbesondere an den internationalen Kapitalmärkten herrschen. Wenn die Linke nun das zuständige Finanzministerium hat und die Bundesanstalt für Finanzaufsicht, dann sollte ihr das leicht fallen. Löwenbändiger zu sein. Zu verhindern, dass der Mensch des Menschen Wolf wird. WC oder Wirecard zeigt, wie jämmerlich hier die SPD und Olaf Scholz versagt haben. Man hat bei massiver Verdachtslage eine Anfrage an die Behörden in Singapur geschickt und die haben einfach nicht geantwortet. Voll gemein. Mit diesen Worten wurde das Parlament informiert. In sich schon jämmerlich. Zu allem Überfluss wohl auch noch schlicht gelogen. Da ist sie, die Selbstvernichtung der Linken. Folgender Verdacht kommt auch wohlmeinenden Zeitgenossen: Dieser WC-Kapitalismus ist kein Dschungel, sondern ein Zoo, in dem die Wärter die Käfige offenstehen lassen und schlafen. Stattdessen das alte Spiel von „ tax & spent“ (großzügige Wohltaten mit dem Geld anderer Leute). Und jetzt Sie, Herr Vizekanzler Scholz.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.