Logbuch

Der MERKEL-NACHFOLGER Friedrich März ist wieder in eine Tabu-Falle gelaufen. Er schaut verdutzt drein und wirkt minderbegabt. Er hat, findet eine empörte Twittergemeinde, schwule Politiker in die Nähe von Kindesschänder gerückt; das gilt als nicht mehr zeitgemäß. To say the least. Bemerkenswert ist das eigentliche Zugeständnis von März: es gebe halt diverse Lebensentwürfe in einer liberalen Gesellschaft. Das hat den Ton der Sonderpädagogik, genauer des Lobes in der Sonderpädagogik. Das ist jener Diskurs, der schwere Beeinträchtigung scheinheilig als alternative Begabung euphemisiert. Homosexualität sei aber keine Krankheit, wird zurecht angemerkt. Auch sei es, sagen andere, kein willentlich gewählter Lebensstil, weshalb die ach so liberale Toleranz als Beleidigung empfunden werde. Und die vermeintliche Nähe zu Verbrechen wie Kindesmissbrauch diskreditiere jenen, der sie assoziiert. Dergestalt bewegt sich Friedrich März wie eine Flipperkugel zwischen den Reaktanzen seiner Feinde. In mir steigt eine Erinnerung auf an den selbsternannten Moped-Rocker aus Brilon, der nach der Erinnerung seiner Zeitgenossen eher ein unscheinbarer Messdiener war. März kann Merkel nicht.

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HERRENWITZ.

Welch ein spießiger Euphemismus für eine sexistische Zote. Aber das war nicht der Punkt. Überhaupt eine enge Sicht der Dinge in der Debatte um die Schmähung eines politischen Opfers durch den Täter. Es geht im Fall Lindner um politische Kultur, nicht um „gender“, wie einige, insbesondere weibliche Stimmen auf Twitter meinen. Das ist etwas kurz gesprungen. Allgemein gesagt: eine Diskriminierung ist nicht nur für den Diskriminierten falsch, sondern auch für den Diskriminierenden. Mangelnder Respekt spricht gegen den Respektlosen. Das ist das Argument. Das Tadeln des Opfers ehrt den Täter nicht, im Gegenteil: Die Schmähung ächtet den Schmähenden. Machtmissbrauch.

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Ursache und Wirkung.

Der Buby Lindner hat einen sexistischen „Witz“ über die respektable, weil scheidende Generalsekretärin gemacht. Das zeigt seinen miesen Charakter. Jetzt sagt er, war nur eine Ungeschicklichkeit. Das ist nicht der Punkt. Sein Ruf ist so, dass man sofort glauben wollte, dass er gemeint hat, was er sagte. Dead Man Walking. Das wird auch das Männlein aus Mainz, Herr Wirsing mit der Ampel-Ambition, nicht retten. Ich war bereit, den Brüderle-Spruch zu der Oberweite der Reporterin zu verzeihen, weil man nicht morgens um zwei in einer Hotelbar „recherchiert“, wie sie sagte. Einem Angetrunkenen stellt man keine Falle. Das mit Frau Teuteburg mag ich nicht so recht verzeihen; erstens fand ich die politisch stets plausibel, zweitens ehrt man in der Politik seine Opfer, man lässt sich nicht in der grinsenden Häme des Siegers posierend auf Zoten ein. Unreif, dieser Lindner, ein Schülersprecher.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.