Logbuch

BERÜHMT in Zeiten von PEST & CHOLERA.

Gestern habe ich einen der Herausgeber der Hauptstadt-Zeitung getroffen, bei Manufactum. Er hat, schien mir, etwas zugenommen. Sebastian T. machte mir, sehr nett, ein Kompliment zu meinem englischen Sacco. Kürzlich traf ich bei Lacoste, dem Hemdenladen, die Brüder G. Einer der beiden, Thomas G., in Begleitung seiner neuen Frau, mit der er sehr glücklich sein soll, sagt die Yellow Press; habe mich ihr kurz vorgestellt. Beim Rasten auf der A2 sah ich neulich den Sänger jener Kölner Mundarttruppe, die sich nach ihrem Vater benannt hat; seine Begleitung schwadronierte, dass sie einen neuen Hund kriegen. Wolfgang N. wirkte, wohl ob dessen, eher gequält. Wen man so alles trifft, wenn man auf der Piste ist. Und? Nun, ich habe alle erkannt, obwohl wir alle eine Alltagsmaske korrekten Ausmaßes trugen und vorschriftsmäßig Abstand hielten. Das ist das neue VIP: Man hat es geschafft, wenn man trotz Maske auf der Straße erkannt wird.

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Ein Land der FRÖMMLER waren die USA schon immer. Radikale Puritaner, die sich in England unbeliebt gemacht hatten, haben es besiedelt. Calvinisten der ganz unverträglichen Art, die es im Mutterland nicht geschafft hatten, ihre extremen Scharia-Vorstellungen durchzusetzen. Später „Pilger“ (pilgrim fathers) genannt, hielten sie selbst sich für „Heilige“ mit unmittelbarem Zugang zu Gottvater, ein unverträglicher Haufen von Separatisten. Erst nach dem Frömmlern kamen die Sklavenhändler und -halter sowie Armutsmigranten aus aller Welt. Das ist der Nährboden des Evangelikalen, der Freunde des Donald Trump. In dieser Welt ist die Katholikin, die gerade als Verfassungsrichterin nominiert wird, als Katholikin fast exotisch; freilich steht sie den Protestanten an Fundamentalismus in nichts nach. Auch sie eine Anhängerin der Laienexegese. Das ist die Diktatur der Buchstabengläubigen über die Schriftgelehrten. Die Aufgeklärten sind davon noch Lichtjahre entfernt. Tief irrational, ganz tief. Frömmler halt.

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Lese noch mal Kants Kampfschrift „ in weltbürgerlicher Absicht“ gegen eine empirische Geschichtsschreibung: „Aus so krummen Holze als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts gerades gezimmert werden.“ Die AUFKLÄRUNG glaubt an die Menschheit, weil sie mit dem Glauben an die Menschen nicht weiterkommt. Weil es der Nachbar erkennbar nicht wird richten können, soll es der Weltenbürger sein. Es bricht diese Hoffnung, dass die Natur am Ende dann doch vernünftig sei, eigentlich erst mit Darwin, der zeigt, dass nicht Vernunft die Welt leitet, sondern Evolution. Autopoesis. Überleben egal wie. Natur ist keine Idylle. Moment mal, stimmt das jetzt? War Darwin nach (!) Kant? Bevor ich mich herablasse, irgendetwas auf Wikipedia nachzusehen, bleibe ich lieber im Ungewissen; soviel Selbstachtung muss sein.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.