Logbuch
Was es in erfolgreicher ERZIEHUNG braucht, sind sehr einfache Regeln, ganz klare Ansagen, tiefe innere Ruhe, hoch rekurrente Strukturen und in der Verstärkung (positiver oder negativer Art) eiserne Konsequenz. Das wissen Pädagogen. In der PR ist es genau das gleiche. Weil Pädagogik und PR das gleiche sind. Und, sage ich aus Anlass, im Regierungshandeln. Man nennt das dort FÜHRUNG. Kann nicht jeder.
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RECHTSCHREIBUNG ist ein künstliches Regelwerk, das historisch erst unter Duden vereinheitlicht wurde. Nun gut. Aber wie kann man den Gruß „Glückauf“ in zwei Wörtern schreiben? Es empört mich geradezu. „Hose zu!“ Das sind zwei Lexeme, aber Glückauf? Oder: „Wäller ho?“ Weil es ein verkürzter Fragesatz ist. Im Übrigen erkennt man das Bergvieh von der Ruhr am abgeschmolzenen Ü. Es heißt: „Glauf!“ und wird mit einem mürrischen „Glauf!“ erwidert.
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Ist das FOTO GESTELLT?
Mit unverkennbarer Ironie erreicht mich diese Frage als Spott zu einem der notorischen Porträtfotos, die sich auf Facebook finden. Es zeigt den Mann in einer Pose. Dazu wird gespöttelt: „Wie gestellt...“
Das ist wirklich interessant. Die spitze Bemerkung unterstellt ja, dass hier gar nichts AUTHENTISCH ist, sondern INSZENIERT. Und zwar mit der eindeutigen Wertung, das das Inszenierte bloß etwas Künstliches ist, das das Echte nur nachäfft. Ein Täuschungsversuch also. Nichts natürliches. Kitsch statt Kunst. Kein Fenster in die Welt, nur ein Schaufenster, schlecht dekoriert. Ich glaube, man nannte bei Fotos das authentisch Authentische früher „Schnappschuss“, also ein Dokument spontanen Ursprungs, aber mit einer gewissen Aussagekraft. Etwa sollte es bei einem Porträt den wirklichen Charakter der Person offenbaren. Toller Schnappschuss... Pressefotos sind die Königsdisziplin dieser Dokumentation des situativ gewonnenen Authentischen. Wenn sie gestellt sind, gelten sie als Fälschung. Es gibt leichte (Nachbearbeitung) und schwere (fake) Fälschungen. Was für eine Debatte! Darüber kann sich die PR zu Tode amüsieren. Das Authentische ist immer nur eine vorurteilsgerechte Inszenierung, die sich selbst als Inszenierung leugnet. Was Brecht Verfremdungseffekt nannte, ist das Gegenteil, eine Inszenierung, die sich als solche zu erkennen gibt. Bis zur Kenntlichkeit entstellt, heißt es dazu bei Brecht. Der Reihe nach. Just for the record. Natürlich sind die Facebook-Porträts von professionellen Fotografen und selbstverständlich sind sie gestellt. Es sind immer Zitate von gängigen Gesten, meist solche der Eitelkeit. Das sollte eigentlich so krachend offensichtlich sein, dass es ironisch wirkt, sprich distanzierend. Vanity fair. Wie aber, das ist die wirklich spannende Frage, kann man im Zeitalter der Selfies so etwas fragen, ob das gestellt ist? Man kann. Es gibt also nicht-gestellte Selfies? Ja klar, sagt der Zeitgeist, womit er beweist, dass er ein Depp ist, der Zeitgeist.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.