Logbuch

Du musst Dein Leben ändern. Hölderlin, glaube ich. Die Umstände der Pandemie erzwingen eine andere Lebensführung, die unter manchen Umständen leichter zu vollbringen ist als unter anderen. Beispiel: Wer ohnehin entspannt auf dem Lande lebt, erträgt das Beherbergungsverbot der Landhotels in attraktiven Gegenden leichter als der kasernierte Bewohner des metropolen Mini-Apartments, dem jetzt der Urlaub verwehrt wird. Ernsthaft: hier stellt sich eine soziale Frage. Aber eben auch eine der Einstellung, des Habituellen. So glaubt eine Mehrheit meiner Studenten, sie kämen durch passives Mitschwimmen im Strom des Präsenzpublikums (sie sitzen im Hörsaal immer hinten, jedenfalls nie vorne) zurecht, was nicht mehr gelingen wird. Wer jetzt nicht adhoc seine Digitalisierungsdefizite aufholt, wird abgehängt. Agilität, so heißt das Modewort. Ich kannte es nicht mal, bis vor einem halben Jahr. AGIL, wtf?
Wir werden eine wachsende Gruppe der Veränderungsverlierer haben. Da ruft Cato, der Ältere: Vae victis! Gute Anekdote aus dem Alten Rom, wo der Sieger bei der Bemessung des Tributs sein Schwert noch auf die Waagschale warf, als der Besiegte die Gewichte bemängelte. Wehe den Besiegten.

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Was für den Schreibtisch gilt, gilt für die Welt. Alles strebt immer einer Unordnung zu, außer man räumt dagegen an wie blöd. Das ENTROPIE-Gesetz. Wenn Du nicht wie ein Irrer immerzu um Deinen Garten kämpfen willst, holt sich die Natur das zurück. Natur ist Chaos. Brutaler Kampf ums Licht, am Ende Urwald. Natur ist hässlich und böse. Gärtner haben keine von diesen krypto-religiösen Öko-Seelen, weil sie es besser wissen. Die Naturidylle des Gartens ist apollinisch, sprich eigentlich Architektur. ZWEITER HAUPTSATZ DER THERMODYNAMIK. Damit kann man gut testen, ob der unvermeidliche Ingenieur ein Depp ist oder nicht. Sagen Sie ihm: Erläutern Sie bitte den Zweiten Hauptsatz!

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Gestern passierte es mir, dass ich nach langer Autofahrt und dem Tankstop eine Tankstelle betrat und leider meine Altagsmaske im Auto vergessen hatte. Sofort freundliche Frage des Tankwarts, hinter Plexiglasscheibe und aus sicherer Entfernung, ob ich eine Maske tragen könnte, zurück ins Auto, Maske auf, um Entschuldigung gebeten, per Handy elektronisch gezahlt und raus. Erst im Auto Maske ab. Kein Getümmel mit unfreundlichen Reichsbahnern und anonymen Horden unwilliger Reisender wie in der Bahn oder sardinenhaftes Zwangskuscheln wie im vollbesetzten Flieger, Individualverkehr, einfache Regeln, an die man sich halten kann. Was also fordert uns die AHA-Regel ab, das nicht zu bewältigen wäre? Würde das die Pandemie vermeiden helfen? Wir sind alle am Ende in Gotteshand, zuvor aber doch wohl in unserer. Kein Grund zur Panik, empfinde ich, aber etwas Sorge und kluge Zurückhaltung. Scheint doch als Anstrengung zu bewältigen. Was man im Netz an Beispielen als hochansteckend sieht, erscheint eklatant unsinnig. Man möge vernünftig bleiben. Bei Verstand.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.