Logbuch
SCHNAPS AUS DER KELLE.
Woher kam der Montanbrauch, nach der Schicht einen halben Liter Korn aus dem Fass per Kelle je Mann auszuschenken? Die englische Marine gab traditionell ein Rumdeputat aus. Das Matrosenrecht auf 8 Pint Bier täglich wurde gewandelt in 1 Halfpint Rum; die Rumration hörte auf den Spitznamen „tot“. Under Ages kriegten Grog. Unter den Augen eines strengen Offiziers standen die Matrosen mit ihrem Becher zur Ausgabe an, immer mittags. Die Becher wurden niemals gespült, weil man da abergläubig war. Die Fassstärke soll da gelegen haben, wo heute noch der österreichische Stroh-Rum liegt; kaum vorstellbar.
Logbuch
Das Virus erreicht die Throne. Da hilft keine Propaganda. By the way: Ganze 54 Kommilitoninnen und Kommilitonen haben sich für mein Seminar im Wintersemester angemeldet; eigentlich eine gute Nachricht. Aber wir werden uns nur über Zoom virtuell sehen und hören können. Thema: PR gegen die Pandemie? Mit Fragezeichen. Ach so, ja, ich rede nicht von STUDIERENDEN (w/m/d), weil es, gerade in diesen Zeiten, ernsthaft Mitkämpfer sind, das meint nämlich das Kom (zusammen) militare (kämpfen). No gender gaga.
Logbuch
Dazu, was man da aus den USA und aus GB an Spitzenpolitiker Einlassungen vernimmt, an vulgärer Demagogie und mangelnder Würde im Umgang, dazu ist nur noch SCHWEIGEN angemessen. Von wem stammt eigentlich der Begriff „Erkenntnisekel“?
Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.