Logbuch
Die Segnung des MONOKAUSALEN.
Wenn die Welt vom Satan bedroht wird... oder die Ölfrage den Nahen Osten bestimmt ... oder die Klimaveränderung am Kohlendioxid liegt ... oder der Klassenkampf ... oder. Zum Beispiel ist dann die Kernenergie ein grüner Ausweg... oder die Liquidierung der Bourgeoise oder der evangelikale Glaube an Gott. Mich macht die Entschiedenheit der Einsinnigen müde.
Logbuch
Besuch in einer Redaktion einer internationalen Nachrichtenagentur in einem Büroturm. FREE LUNCHES in der Mitte des Großraums. Wasser, Säfte, Obst, Riegel. Ich wage gar nicht nach einer Kantine zu fragen. Oder gar nach dem Casino. Ich bin ein Fossil. Meine Familie stammt arbeitsseitig aus der GHH in Oberhausen-Sterkrade; deren Casino lag auf meinem Schulweg; eine Vorfahrt wie bei einem Regierungspalais (schwarze Daimler mit Chauffeur) und, dem Vernehmen nach, einen Weinkeller mit tausend Flaschen. Und selbst für die Untertage-Belegschaft gab es zum Schichtende einen halben Liter Schnaps. Noch dreißig Jahre später hatte ein Vorsitzender hinter seinem Büro ein Boudoir mit Speisezimmer, privatem Bad und einem Bettchen für den kleinen Bubu nach dem dritten Riesling. Heißt heute „power napping“ oder so. Das macht jene Hälfte der Belegschaft, die zu Hause ist. Für zwei Wochen. Dann ist die andere im Home Office. Die, die da sind, schieben ihre Umhängetaschen unter den Tisch und hängen die vom Radeln durchschwitzte Vliesjacken über die Stuhllehne. Man trägt Sportkleidung in smart, sprich Freizeitdress. Das Büro ähnelt insgesamt einer Wasserstelle für Nomaden.
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Der HÄSSLICHE HOF macht zu, weil er Corona nicht überlebt hat, ein wirklicher Verlust. Er war noch ein wirkliches Privathotel der alten Grandhotellklasse. Ich liebte es, dort zum Lunch in dem wienerischen Speisesaal den Empfehlungen des Kellners zu folgen, der zunächst das Tagesgericht für die Handlungsreisenden anbot und dann den Hummer als Tagesfang nachschob. Oder einen geangelten Fisch (kein Beifang aus dem Netz). Es war nicht alles auf dem neuesten Stand, aber Patina hat ja Charme. Das wirkliche Asset aber war die Bar. Ich habe vergessen, wie sie hieß. Jimmy's mit Idioten-Apostroph, glaube ich. Eine klassische Bar, wie die von Harry in München am Platzl. Zur Buchmesse musste man sich dort so gegen halb Neun einen strategisch guten Platz suchen und bis morgens um drei durchhalten. Ab elf segelte die gesamte Intelligenzia der Republik dort rein und brachte sich auf Touren. Wer sich im Glückszustand des Harald Juhncke ("Leicht einen im Tee und keine Termine.") fit hielt, kriegte eine Menge mit. Die Führung des Suhrkamp Verlages habe ich dort erlebt, als der noch was galt. Den strohdummen Typen von den Publikumsbeschimpfungen. Den ambitionierten Philosophen von der Kunsthochschule in Karlsruhe. Und die Damen der Branche, die definitiv keine waren. Wehmut. Das werde ich denen aus Wuhan nicht verzeihen.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.