Logbuch

Der ins Amerikanische exilierte Professor Gumbrecht regt in der Schweizer Zeitung NZZ, Heimat konservativen Denkens, an, dass man dem notorisch überschätzen JÜRGEN HABERMAS ein Denkmal setze, damit er nicht verblasse wie der ostwestfälische NIKLAS LUHMANN oder der Pariser JACQUES DERRIDA. Das führt bei mir zu instinkthaften Reaktionen. In meiner Jugend gehörte man SCHULEN an. Man war, wenn nicht in den vielfältigen marxistischen Welten oder den Lustgärten des französischen Strukturalismus, entweder Habermas- oder Luhmann-Schüler. Die Doofen waren in der Frankfurter Etappe, also bei Habermas. Die Schlauen hatten ihren Papst in Bielefeld, man war Luhmann-Schüler. Der galt als schwer verständlich. Habermas war VHS, Volkshochschule. Und der Gumbrecht galt an seiner Uni, die auch meine ist, als sonderbegabt. Da liegt also der Witz, dass er nun ex USA in der NZZ den Konversationswissenschaftler Habermas lobt. Kann nämlich nicht sein Ernst sein. Gott wohnte in Bielefeld; als es das noch gab. Und ihn noch. Jetzt musst Du Dir ein Schweizer Seniorenblatt leisten, weil es an deutschen Unis ödet.

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Ich werde heute nicht ans Kiosk gehen und mir die BILD am SONNTAG kaufen. Ich fürchte furchtbares. Ein notorisch flachsinniger Impressario des Springer Verlages will dort PETER SLOTERDIJK als tollsten deutschen Philosophen präsentieren. Das kann nur grausam werden. SLOTERDIJK tingelt seit einiger Zeit. Das tut seinen alten Freunden weh. Ich habe mal ein Fernsehformat mit ihm erfunden, entwickelt und lange gefördert. Das PHILOSOPHISCHE QUARTETT war eine Perle im ZDF. Ich erinnere mich gut, wie der Produzent FS es damals beim ZDF-Intendanten mit einem Lächeln durchsetzte. Vor allem aber erinnere ich ein Dinner in einem Hamburger Edelrestaurant, von dem sich ein toller Blick auf den Museumshafen bot . Sloterdijk hatte ich vorher einen Essay von mir gegeben; ja, um ein wenig anzugeben. Er fragte in leicht indigniertem Ton, wer der darin zitierte Klaus Merten sei. Das war keine Frage; es war der Hinweis, dass dies unter seiner Lektüreschwelle liege. Eine Arroganz, die man sich erlauben kann, wenn man einen Lektürevorsprung von 50.000 Seiten hat. Es kochte damals dort ein Österreicher mit Vau, war also noch vor dem Türken, der es dann hatte. Jetzt Fernsehkoch. Der tingelt heute im Boulevard. Wie Sloterdijk. So vergeht der Ruhm der Welt.

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Die Kommunikation von Jedermann (m/w/d) in den Sozialen Medien des Internets bringt üble Charakterzüge zum Vorschein. Es gibt die FANATISCHEN MORALISTEN, die richten wollen; meist aus hohlen Motiven, aber immer in größter Entschiedenheit. Zum Beispiel in der Frage der Sternendeuter an der Krippe Jesu. Da wundert mich in vielen Fällen das Missverhältnis von geringer historischer Kenntnis und großer rhetorischer Wucht. Irre, die gehasst werden wollen. Wirklich fremd sind mir aber die absolut vordergründigen und deshalb völlig humorlosen NARZISTEN, die Sammler des „likes“; in der jüngeren Generation zählen sie die sogar. Man hat Follower, die liken, und zwar viel mehr als man selbst followed; darauf achtet man. Das ist wirklich leer. Wie kann man in die Welt hinaus wollen, um Kussmündchen zu sammeln? Es gibt eine eigene Eitelkeit der Strohdummen, die man mit der der Zyniker nicht verwechseln sollte.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.