Logbuch

BIRD WATCHER.

Während ich in den verregneten Garten starre, amüsieren mich Piepmätze. Es gibt da ein Futterhäuschen, zugegeben im Stil eher kitschig, aber mit den so beliebten Fettknödeln, in die Sonnenblumenkerne gearbeitet sind. Ein BIRD WATCHER zu sein, das ist im Englischen durchaus ehrenwert. Herrlich, diese zarten Gesellen, anmutig zu betrachten, mit wieviel Grazie sie um die Ecken gleiten. Und ab zu eine Elster. Eine Erholung für die Seele. Natur ist so schön, wo unberührt. Immaculata.
Das Futter hat nachts Mäuse auf den Plan gerufen, die es verschleppen. Obwohl, so kleine Mäuschen und so große Knödel? Könnte auch die Elster gewesen sein, ein Nesträuber, der sich von den Eiern der Singvögel ernährt. Oder, sagt der Nachbar, der Steinmarder, der Sauhund, der ansonsten die Kabel im Motorraum meines Autos verbeißt. Soll sich lieber die Elster holen, der Marder. Nun, das Futter lockte den Waschbär, der nun unterm Dach wohnt. Von wegen unberührt. Tauben vergiften im Park.

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DEM AFFEN KEIN ZUCKER.

Die Menschen sind so lange eingesperrt, dass FERNWEH und Reisesehnsucht mit bloßen Händen zu greifen ist. Urlaub machen dürfen. Das Freiheitsbedürfnis ist eine Frage der Freizügigkeit und hat nichts mit FLUGPREISEN zu tun. Und dieses Freiheitsrecht steht nicht im Belieben einer parteipolitischen Sache; auch nicht einer umweltpolitischen. Eigentlich ist das alles klar. Nicht so den GRÜNEN. Die Kurzstreckenflüge sollen politisch verteuert werden, wenn nicht verboten. VEGGIE-DAY, die zweite.
Ich mag RYAN AIR nicht und bin mit dem dortigen Boss, einem irischen Investmentbanker namens Michael Kevin O’Leary mal richtig aneinandergeraten. Ich halte ihn für einen ungehobelten Idioten. Aber anzunehmen, dass es seine Tiefpreispolitik ist, die die Sehnsucht nach Urlaub überhaupt erst erzeugt hat, das ist abstrus. Wer also Flüge künstlich verteuern will, der führt PÖNALEN, sprich Strafzölle ein; es geht ihm eigentlich darum, ein Massenverkehrsmittel der Elite zurückzugeben, die es früher exklusiv nutzte. Die SOZIALE FRAGE wird gestellt, mit einiger Schärfe.
Eigentlich besteht WAHLKAMPF darin, dem Affen Zucker zu geben, also das Blaue vom Himmel herunter zu versprechen, um Stimmen einzusammeln. Was Frau Baerbock, die Völkerrechtlerin, da gerade macht, ist ungewöhnlich, wenn sie wirklich an die Macht will. Kann man so viel sagen, ohne allzu politisch zu werden?

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SICHTFLUG.

Nicht jeder in der Politik hat einen Flugschein. Mein Herr Vater hat einen, allerdings im Segelflug, weil der Versailler Vertrag den besiegten Deutschen das Motorfliegen seinerzeit untersagte. Daher die Euphorie fürs Gleiten in der Thermik. Ein friedlicher Spaß. Das hat dann der dicke Göring geändert, leider. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
AUF SICHT FLIEGEN, so nennt die Politik jenes Wurschteln, mit dem sie auf Strategieverlust reagiert. Vornehm ausgedrückt ist das DEZESSIONISMUS. Zum Beispiel in der Anti-Seuchen-Politik. Ich kenne den SICHTFLUG als einen besonderen Trick, wenn man zum Beispiel von Biggin Hill nach Heathrow oder vom Flughafen Braunschweig-Waggum nach Frankfurt rein keinen gescheiten Slot mehr kriegte, so hielt der findige Pilot des Propellers das Gerät knapp überm Boden und schlich sich übern Taunus hintenrum nach Rhein-Main rein.
Vielleicht war es nicht so ganz korrekt, aber Spaß hat es gemacht. OLD SCHOOL means: don’t do it by the book. Man kriegt den Alt-Achtundsechziger nicht mehr raus aus meiner Generation.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.