Logbuch

SCHATZ AUS BIELEFELD

Über Ebay von einem Umzugsunternehmen aus Bielefeld, das sich auf Behördenumzüge spezialisiert hat, einen Büroschrank günstig ersteigert. Schloss gestern endlich geöffnet ... Drinnen gut tausend Karteikarten. Handbeschrieben. Auf A5 verkleinerte DIN A 4 -Seiten. Eine wirre Zettelwirtschaft. Ich vermute aus dem Nachlass eines Professoren.
Man könnte alles einfacher und kürzer sagen. Viel Spielfreude. Mut zum Paradoxen. Auch schlicht Unsinn. Ich lese: „Mythen: in der Form des Erzählens nie erlebter ungewöhnlicher Ereignisse xxxxx (nicht leserlich) das Unvertraute im Vertrauten“. Vertrautheit als Kriterium der eigen Lebenswelt. Kryptische Verweise.
Natürlich ist es umgekehrt: Mythen erzählen das Vertraute im Unvertrauten. Alle Märchen, wie unerwartet sie auch beginnen mögen, landen doch stets beim Erwarteten. Sie erzählen immer nur die Volksseele, deren Urgründe.

Logbuch

GEHEIMWISSENSCHAFT.

Es gibt Wissenschaft, die auch die Doofen verstehen. Zum Beispiel JÜRGEN HABERMAS. Und es gibt Wissenschaft, die sich dem spontanen Verständnis verschließt. Zum Beispiel NIKLAS LUHMANN. Woran liegt das? An der verborgenen Quelle des nicht-intuitiven Wissens. Die liegt nämlich in Chile, Südamerika. Und in der Biologie. Glaubt kein Mensch, ist aber so.
Man beachte HUMBERTO MATURANA, der jüngst verstorben sein soll. Ein Biologe, der sich vor fünfzig Jahren gefragt hat, was das Lebendige ist. Ein Frosch im Unterschied zu einem Haufen Steine. Da kommt zur Biologie die KYBERNETIK. Noch so eine Geheimwissenschaft. Der Chilene ist der Erfinder der AUTOPOIESIS. Das hat viele Wissenschaftler ganz anderer Fächer tief beeindruckt.
Man kann für mein Fach, die Soziologie, sagen, dass man die Doofen daran erkennt, dass sie nicht kybernetisch denken können. Kein hinreichendes Wissen, aber ein notwendiges.

Logbuch

HEIMAT.

Das Heimatgefühl wächst vor allem in der Fremde. Und es hat nichts mit der Nationalität, dem Pass zu tun. Es sind die Sitten und Gebräuche, das Alltagsleben; das Vertraute, das erst auffällt, wenn es fehlt. So als ich im Französischen, leider schiffbrüchig, unerwartet in das bekannte Gesicht eines türkischstämmigen Freundes schaute. Schot- und Mastbruch waren vergessen.
Der Genfer See nennt sich bei den Eingeborenen Lac Léman, weil er unschuldig tun will. Er ist aber gefährlich, gefährlicher als der Bodensee. Ich gerate in einen Sturm und notlande im französischsprachigen Montreux, wo man nicht tot über ‘n Zaun hängen möchte. In der Bar des Hotels stellt eine junge Frau unaufgefordert einen Whisky vor mich. Ich so: „Quesque c’est?“ Sie so: „Sind Sie nicht Herr K.?“
Es war Lagavulin 16, mein Gift, wie der Engländer sagt. Und wen sehe ich in der Tiefe des Raums hinter der Bar, mir freundlich zuwinkend. Meinen Bartender aus Harry’s New York Bar in Berlin. Den fabelhaften O. aus Kreuzberg. Er hatte sich die Vorliebe für 16 Jahre alten Islay-Whisky gemerkt. Das alles ist zwanzig Jahre her. Ein rauchiger Geschmack mit einer leichten Sherry-Note. Salz und Gras. Heimat.

Logbuch

QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.