Logbuch

EINBALSAMIERT.

Mitte des 18. Jahrhunderts war die lettische Stadt Riga eine deutsche Metropole. Hier saß Geld und Geist, nicht nur gen Sibirien strebende Pelzhändler (Russen) oder stockbesoffene Vikinger (Schweden). Der Philosoph Immanuel Kant hatte hier seinen Verleger, zum Beispiel, ein Herr Hartkoch. Und der jüdische Apotheker Abraham Kunze wirkte hier. Er war ein Genie des Marketing, weil er Dinge aus ganz unterschiedlichen Welten miteinander zu verbinden wusste. Und mit seinen Drogen schlicht HEIL versprach.
Das können HEILER, mittels einer Tinktur, einem Balsam, HEIL versprechen. Sie balsamieren die Seele ein. Man nehme also Geheimnisvolles aus der dunklen Vergangenheit und dem tiefen Wald, sagen wir zwanzig obskure Kräuter, lasse sie recht bitter schmecken und setze den Alkoholgehalt nicht zu niedrig an. Da die Medizin ekelhaft bitter schmeckt, muss sie wirken; da sie genug Umdrehungen hat, wirkt sie. Ich empfehle „Rigas Schwarzen Balsam“.
Allerdings ist der Lette kein öffentlicher Trinker, man erwarte keine Biergärten. Auf Omas Gehöft an der selbstgebauten Sauna am See, mit anderen nackten Männer, einbalsamiert, während man sich mit Tannenzweigen vermöbelt und dem Chorgesang frönt. Alles aus der Zeit.

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HUGENPOET.

Von den Karteikarten aus Bielefeld: „Steinhaufen vs. Krötenpfuhl“. Kröte wie Frosch oder Huge. Gemeint ist mit Krötenpfuhl wohl nicht der Wein aus Bad Kreuznacht, sondern ein Froschteich, niederdeutsch HUGENPOET genannt. Der Kartenbekritzler: „Der Steinhaufen ist ein Menge, kein System. Er kann niemals Gegenstand der Soziologie sein. Der Krötenteich aber ist ein System mit Elementen, Funktionen und einer Struktur.“
Fasziniert davon, dass die Frösche quaken. Es sind die Männchen, die den Weibchen auch über weite Distanz und in tiefer Nacht signalisieren wollen: Hier ist eine wunderbare Pfütze, in die sich herrlich laichen ließe. Dann im System des LEBENDIGEN erst Laich, dann Kaulquappen, dann Frösche, die immer wieder an ihren Geburtstümpel zurückkehren. Und nachts quaken. Ein System der Selbsterhaltung.
HUGENPOET schreibt der Bielefelder sei AUTOPOIESIS. So versteht man endlich, was das mit der POESIS soll, es kommt von POET, dem Niederdeutschen für PÜTT oder PFUHL, im Englischen „pit“, ein Loch mit Wasser. Sumpf. Wo die Frösche quaken. Die Karteikarten in dem alten Büroschrank erweisen sich als Fundgrube.

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MAGENBITTER.

Ich möchte hier nicht über EMIL UNDERBERG sprechen müssen. Aber wir werden über BALSAM reden, den Bitter aus Riga, Lettland. Vorher aber eine wirkliche Rarität. Schon mal vom MAXIMINERHOF an der Mosel gehört? Das hochrühmliche Weingut Georg Schu. Ja, na gut.
Der Filius hat in Hannover die INSEL, ein Restaurant gehobener Klasse. Mit Gerd Schröder habe ich da manch einen genommen, und andere örtliche Figuren saßen dort rum. Also der Schu hat mir mal einen Mosel-Riesling aus dem elterlichen Gut kredenzt und ich habe am Tisch die letzten 120 Flaschen davon gekauft. Ein wenig großkotzig, aber der Weinkeller in Wolfsburg war groß genug.
Also, die Schus machen einen absolut edlen KRÄUTERSCHNAPS, vielleicht eine Idee zu nah an Likör, aber vom Feinsten. Warum heißt der Bitter nun aber MAGENBITTER? Eine argumentative Schleife des Marketing. Er soll wohltun. Geschenkt. Demnächst die Medizin aus Riga, BALSAM genannt.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.