Logbuch

PFERDEVERSTAND.

Eine endlose Flotte von Lieferwagen durchschwärmt das Land. Der Markt für diese kleinen Nutzfahrzeuge (Kastenwagen mit Dieselmotoren) und LKWs (mit großen Dieseln) muss leergefegt sein. Ein arabischer Migrant fragt mich nach einer Adresse. Und stellt dann beim Nachbarn ein Amazonpaket zu. Gut, denke ich, er hat einen Job. Möge es Aufstieg ermöglichen. Er macht das, was mal Einzelhandel war, wo wir einst in Innenstädten holten, was heute nach Hause gebracht wird. Blühende Landschaften.
Erinnert mich an meinen Urgroßvater, der aus Ostpreußen (heute Russland) an die Ruhr kam, weil hier PFERDEVERSTAND benötigt wurde, den er hatte. Ein Heer von Kutschern und ihre Gäule. Zur Auslieferung von Bier und Milch. Zum Treideln der Schiffe flussaufwärts. Untertage, um Kohleloren zu schleppen. GRUBENPFERDE. Lieber das, als im Osten, in der kalten Heimat, zu verhungern. Die ewige Logik der Migration. Es ermöglichte Aufstieg. Blühende Landschaften.
War das idyllisch? Na ja, man mochte als Migrant der ersten Runde (Protestant aus Ostpreußen) die der zweiten Runde (Katholiken aus Polen) nicht; die wiederum mochten die der dritten Runde (Moslems aus der Türkei) nicht. Aber man kam zurecht. Als Gefahrengemeinschaft, auf dem Fußballplatz und auch sonst, irgendwie mit der Zeit. Kumpel-Ehre. PFERDEVERSTAND. Blühende Landschaften.

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WEIZEN.

Renate Künast (Grüne), lese ich, lobt an ihrem Kiez die Läden mit unverpackten (!) Lebensmitteln. Wie dumm. Attitüde der Beerensammlerin. Von der Hand in den Mund. Aber von vorne.
Dass unsere Ernährung zu so großen Teilen auf Getreide beruht, also am MEHL hängt, hat seinen Grund im KORN. Weizen kommt verpackt! Und zwar von Mutter Natur. Bevor der Müller zuschlägt, ist Korn ein Verpackungswunder. Das Mehl schlummert in einem Tresor. Lagerfähig, haltbar, transportabel, teilbar, handelbar: ein logistisches Genie.
So ließ sich Ernte teilen und dann der Winter überleben. Oder das Versprechen von BROT & SPIELEN einhalten. Pasta machen. Kuchen backen. Die Korntürme waren die Kathedralen des hungernden Plebs. Und BIER BRAUEN, Schnaps brennen. Für Reis gilt Ähnliches.
„It’s the packaging, stupid.“

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KOHABITATION.

Aus den Bielefelder Karteikarten: der Kolibri holt sich den Treibstoff, den er für den aufwendigen Schwirrflug vor der Blüte der Lilie braucht, indem er mit seinem sehr langen Schnabel an ihren Nektar kommt; dabei bestäubt er sie, so dass sie sich fortpflanzen kann. Und er überlebt den Hubschrauberflug. Biologisch sind die beiden zusammen entstanden, nennt sich KO-EVOLUTION.
Nur dieser Kolibri kann das, bei genau dieser Blume. Und umgekehrt. Wer steuert wen? Nun, die Blume verändert, wenn sie kohabitieren will, ihre Farbe, dann kommt der Kolibri. Er kann gar nicht wissen, wann der Nektar für den Schwirrflug reicht.
Ein symbiotisches System, in dem die Pflanze das Lebewesen steuert.
Das amüsiert den Bielefelder. Wie in der Ehe notiert er. Oder der MITBESTIMMUNG, die im Französischen „cohabitation“ hieße. Humor in Bielefeld, erstaunlich.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.